n Bereich forderungen soll, rekommunalisiert ... - Bundeskartellamt
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4. Weitere betroffene Märkte<br />
78. Die EBE ist auf weiteren Märkten wie Straßenreinigung, Fuhrpark und<br />
Werkstätten tätig. Diese sind als Annextätigkeiten zur Haupttätigkeit Sammlung<br />
und Transport von Abfällen zu werten. Die Marktzutrittsschranken auf diesen<br />
Märkten sind niedrig, die Entstehung oder Verstärkung einer<br />
marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluss ist nicht zu<br />
erwarten.<br />
III. ABWÄGUNG<br />
79. Es ist nicht vorgetragen worden und auch nicht ersichtlich, dass durch den<br />
Zusammenschluss die Wettbewerbsbedingungen auf anderen Märkten verbessert<br />
werden.<br />
IV. ZUSAMMENFASSUNG<br />
80. Durch den Zusammenschluss wird die marktbeherrschende Stellung von<br />
Trienekens auf dem Markt der Sammlung und des Transports von<br />
Siedlungsabfällen verstärkt. Auf den ebenfalls von dem Zusammenschluss<br />
betroffenen Märkten des Recyclings von Baureststoffen liegen die<br />
Untersagungsvoraussetzungen des § 36 Abs. 1 GWB dagegen nicht vor.<br />
V. ZUR BEDINGUNG<br />
81. Das Zusammenschlussvorhaben ist gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 GWB, verbunden<br />
mit den im Tenor aufgeführten aufschiebenden Bedingungen, freizugeben.<br />
82. Die Bedingung ist geeignet, die Untersagungsvoraussetzungen des § 36 Abs. 1<br />
GWB zu beseitigen. Mit Bedingungseintritt wird der Marktanteil von<br />
Trienekens um den durch den Zusammenschluss mit EBE hinzuzugewinnenden<br />
Marktanteil reduziert. Ein Marktanteilszuwachs findet nicht statt. Der Austausch<br />
der Beteiligung an einem gemischtwirtschaftlichen Unternehmen in Köln mit<br />
der Beteiligung an einem gemischtwirtschaftlichem Unternehmen in Essen führt<br />
auch nicht zu anderweitigen strukturellen Vorteilen zugunsten von Trienekens,<br />
welche auch ohne Marktanteilszuwachs grundsätzlich zu einer Verstärkung der<br />
marktbeherrschenden Stellung von Trienekens führen könnten.<br />
83. Zur vollständigen Kompensation des Marktanteilszuwachses durch den<br />
Anteilserwerb an der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH, Essen, werden von den<br />
durch die Veräußerung der Anteile an den AWB Gesellschaften<br />
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