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n Bereich forderungen soll, rekommunalisiert ... - Bundeskartellamt

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4. Weitere betroffene Märkte<br />

78. Die EBE ist auf weiteren Märkten wie Straßenreinigung, Fuhrpark und<br />

Werkstätten tätig. Diese sind als Annextätigkeiten zur Haupttätigkeit Sammlung<br />

und Transport von Abfällen zu werten. Die Marktzutrittsschranken auf diesen<br />

Märkten sind niedrig, die Entstehung oder Verstärkung einer<br />

marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluss ist nicht zu<br />

erwarten.<br />

III. ABWÄGUNG<br />

79. Es ist nicht vorgetragen worden und auch nicht ersichtlich, dass durch den<br />

Zusammenschluss die Wettbewerbsbedingungen auf anderen Märkten verbessert<br />

werden.<br />

IV. ZUSAMMENFASSUNG<br />

80. Durch den Zusammenschluss wird die marktbeherrschende Stellung von<br />

Trienekens auf dem Markt der Sammlung und des Transports von<br />

Siedlungsabfällen verstärkt. Auf den ebenfalls von dem Zusammenschluss<br />

betroffenen Märkten des Recyclings von Baureststoffen liegen die<br />

Untersagungsvoraussetzungen des § 36 Abs. 1 GWB dagegen nicht vor.<br />

V. ZUR BEDINGUNG<br />

81. Das Zusammenschlussvorhaben ist gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 GWB, verbunden<br />

mit den im Tenor aufgeführten aufschiebenden Bedingungen, freizugeben.<br />

82. Die Bedingung ist geeignet, die Untersagungsvoraussetzungen des § 36 Abs. 1<br />

GWB zu beseitigen. Mit Bedingungseintritt wird der Marktanteil von<br />

Trienekens um den durch den Zusammenschluss mit EBE hinzuzugewinnenden<br />

Marktanteil reduziert. Ein Marktanteilszuwachs findet nicht statt. Der Austausch<br />

der Beteiligung an einem gemischtwirtschaftlichen Unternehmen in Köln mit<br />

der Beteiligung an einem gemischtwirtschaftlichem Unternehmen in Essen führt<br />

auch nicht zu anderweitigen strukturellen Vorteilen zugunsten von Trienekens,<br />

welche auch ohne Marktanteilszuwachs grundsätzlich zu einer Verstärkung der<br />

marktbeherrschenden Stellung von Trienekens führen könnten.<br />

83. Zur vollständigen Kompensation des Marktanteilszuwachses durch den<br />

Anteilserwerb an der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH, Essen, werden von den<br />

durch die Veräußerung der Anteile an den AWB Gesellschaften<br />

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