n Bereich forderungen soll, rekommunalisiert ... - Bundeskartellamt
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94. Auch ein wie auch immer gearteter "Gruppeneffekt" ist nicht festzustellen.<br />
Voraussetzung für einen Gruppeneffekt ist, dass ein von zwei Gesellschaftern<br />
gemeinsam betriebenes Unternehmen auf dem gleichen Markt wie die<br />
Muttergesellschaften tätig ist. Daran fehlt es hier jedoch. Die Stadt Köln ist kein<br />
Wettbewerber auf dem Markt der Sammlung und des Transportes von<br />
Siedlungsabfällen. Vor der Teilprivatisierung der AWB Gesellschaften hat die<br />
Stadt Köln diese Leistungen in Eigenregie erbracht. Über das eigene Stadtgebiet<br />
hinaus ist sie auf diesem Markt nicht tätig geworden. Auch nach der<br />
Teilprivatisierung ist die AWB nicht außerhalb von Köln tätig geworden. Daran<br />
würde sich in Bezug auf die Stadt Köln auch nichts ändern, unabhängig davon,<br />
ob der Anteilsbesitz an den AWB Gesellschaften "<strong>rekommunalisiert</strong>" wird oder<br />
an einen Privaten veräußert wird.<br />
95. Die im Tenor aufgeführten Bedingungen sind deshalb geeignet und erforderlich,<br />
....<br />
die Untersagungsvoraussetzungen des § 36 Abs. 1 GWB zu beseitigen.<br />
VI. GEBÜHREN<br />
Rechtsmittelbelehrung<br />
____________ ____________ _____________<br />
Holz Müller Zigelski<br />
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