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n Bereich forderungen soll, rekommunalisiert ... - Bundeskartellamt

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94. Auch ein wie auch immer gearteter "Gruppeneffekt" ist nicht festzustellen.<br />

Voraussetzung für einen Gruppeneffekt ist, dass ein von zwei Gesellschaftern<br />

gemeinsam betriebenes Unternehmen auf dem gleichen Markt wie die<br />

Muttergesellschaften tätig ist. Daran fehlt es hier jedoch. Die Stadt Köln ist kein<br />

Wettbewerber auf dem Markt der Sammlung und des Transportes von<br />

Siedlungsabfällen. Vor der Teilprivatisierung der AWB Gesellschaften hat die<br />

Stadt Köln diese Leistungen in Eigenregie erbracht. Über das eigene Stadtgebiet<br />

hinaus ist sie auf diesem Markt nicht tätig geworden. Auch nach der<br />

Teilprivatisierung ist die AWB nicht außerhalb von Köln tätig geworden. Daran<br />

würde sich in Bezug auf die Stadt Köln auch nichts ändern, unabhängig davon,<br />

ob der Anteilsbesitz an den AWB Gesellschaften "<strong>rekommunalisiert</strong>" wird oder<br />

an einen Privaten veräußert wird.<br />

95. Die im Tenor aufgeführten Bedingungen sind deshalb geeignet und erforderlich,<br />

....<br />

die Untersagungsvoraussetzungen des § 36 Abs. 1 GWB zu beseitigen.<br />

VI. GEBÜHREN<br />

Rechtsmittelbelehrung<br />

____________ ____________ _____________<br />

Holz Müller Zigelski<br />

36

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