TRENDYone | Das Magazin – Augsburg – November 2020
Oberschönenfelder Bier...himmlisch gut! | Dienstwagensteuer für Plug-In Hybrid & E-Autos | Xbox vs. PlayStation 5 | Keine Mukoviszidose Behandlungen in Augsburg?
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M2 Automobil<br />
auf die Steuer von den Neuerungen<br />
profitieren, die seit Jahresbeginn gelten.<br />
Streng genommen ist es eigentlich<br />
nicht die Steuer, die gesenkt wurde,<br />
sondern deren Bemessungsgrundlage.<br />
Die Änderungen gelten übrigens für<br />
Erstzulassungen vom 1. Januar 2019<br />
bis zum 31. Dezember 2030. Ebenfalls<br />
gut zu wissen: Die steuerliche Neuregelung<br />
gilt rückwirkend ab dem 3. Juni<br />
<strong>2020</strong>.<br />
Steuerliche Vorteile<br />
Seit Anfang des Jahres gibt es für<br />
die private Nutzung von umweltfreundlichen<br />
Firmenfahrzeugen nun<br />
bestimmte steuerliche Vorgaben. Maßgeblich<br />
ist hier übrigens immer der inländische<br />
Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt<br />
der Erstzulassung zuzüglich der<br />
Mehrkosten für Sonderausstattung.<br />
Im Juni <strong>2020</strong> stieg nun auch noch die<br />
Bemessungsgrenze (Brutto-Listenpreis)<br />
von 40.000 auf 60.000 Euro.<br />
So sollen auch Käufer von teureren<br />
E-Autos profitieren. Viele kleinerer<br />
Modelle waren nämlich bisher so bepreist,<br />
dass sie mit einer komfortablen<br />
Grundausstattung knapp unter der bisher<br />
geltenden Bemessungsgrenze von<br />
40.000 Euro blieben. Künftig können<br />
Käufer demnach etwas mehr Ausstattung<br />
beziehungsweise eine größere<br />
VORTEILE FÜR ALLE<br />
Batterie oder einen stärkeren Motor<br />
wählen und trotzdem bei der Dienstwagensteuer<br />
sparen.<br />
Normalerweise gilt die Ein-Prozent-<br />
Regelung: Sie besagt, dass jeden Monat<br />
ein Prozent des Bruttolistenpreises<br />
eines Firmenfahrzeugs als geldwerter<br />
Vorteil versteuert werden muss.<br />
Unterschiede je Bruttolistenpreis<br />
Vor allem bei reinen Elektrofahrzeugen<br />
unter 60.000 Euro (Bruttolistenpreis),<br />
können Arbeitnehmer jetzt aber deutlich<br />
mehr sparen: Die privaten Strecken<br />
müssen nur noch pauschal mit einem<br />
Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert<br />
werden. Anders formuliert: Die<br />
private Nutzung eines E-Dienstwagens<br />
wird nur noch mit monatlich 0,25 Prozent<br />
des Bruttolistenpreises als<br />
geldwerten Vorteil besteuert.<br />
Liegt der Preis des Wagens über<br />
60.000 Euro, so wird nur der halbe<br />
Bruttolistenpreis angesetzt <strong>–</strong> diese<br />
Steuervergünstigung besteht bereits<br />
seit 2019 und bleibt für E-Autos dieser<br />
Preisklasse demnach bestehen.<br />
Sonderfall Plug-in-Hybride<br />
Für Plug-in-Hybride gilt weiterhin die<br />
Ein-Prozent-Regel mit halbierter Bemessungsgrundlage.<br />
Jedoch muss hier<br />
Auf das gesamte Jahr gerechnet lässt sich oftmals ein vierstelliger<br />
Betrag sparen