26.10.2020 Aufrufe

TRENDYone | Das Magazin – Augsburg – November 2020

Oberschönenfelder Bier...himmlisch gut! | Dienstwagensteuer für Plug-In Hybrid & E-Autos | Xbox vs. PlayStation 5 | Keine Mukoviszidose Behandlungen in Augsburg?

Oberschönenfelder Bier...himmlisch gut! | Dienstwagensteuer für Plug-In Hybrid & E-Autos | Xbox vs. PlayStation 5 | Keine Mukoviszidose Behandlungen in Augsburg?

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

M2 Automobil<br />

auf die Steuer von den Neuerungen<br />

profitieren, die seit Jahresbeginn gelten.<br />

Streng genommen ist es eigentlich<br />

nicht die Steuer, die gesenkt wurde,<br />

sondern deren Bemessungsgrundlage.<br />

Die Änderungen gelten übrigens für<br />

Erstzulassungen vom 1. Januar 2019<br />

bis zum 31. Dezember 2030. Ebenfalls<br />

gut zu wissen: Die steuerliche Neuregelung<br />

gilt rückwirkend ab dem 3. Juni<br />

<strong>2020</strong>.<br />

Steuerliche Vorteile<br />

Seit Anfang des Jahres gibt es für<br />

die private Nutzung von umweltfreundlichen<br />

Firmenfahrzeugen nun<br />

bestimmte steuerliche Vorgaben. Maßgeblich<br />

ist hier übrigens immer der inländische<br />

Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt<br />

der Erstzulassung zuzüglich der<br />

Mehrkosten für Sonderausstattung.<br />

Im Juni <strong>2020</strong> stieg nun auch noch die<br />

Bemessungsgrenze (Brutto-Listenpreis)<br />

von 40.000 auf 60.000 Euro.<br />

So sollen auch Käufer von teureren<br />

E-Autos profitieren. Viele kleinerer<br />

Modelle waren nämlich bisher so bepreist,<br />

dass sie mit einer komfortablen<br />

Grundausstattung knapp unter der bisher<br />

geltenden Bemessungsgrenze von<br />

40.000 Euro blieben. Künftig können<br />

Käufer demnach etwas mehr Ausstattung<br />

beziehungsweise eine größere<br />

VORTEILE FÜR ALLE<br />

Batterie oder einen stärkeren Motor<br />

wählen und trotzdem bei der Dienstwagensteuer<br />

sparen.<br />

Normalerweise gilt die Ein-Prozent-<br />

Regelung: Sie besagt, dass jeden Monat<br />

ein Prozent des Bruttolistenpreises<br />

eines Firmenfahrzeugs als geldwerter<br />

Vorteil versteuert werden muss.<br />

Unterschiede je Bruttolistenpreis<br />

Vor allem bei reinen Elektrofahrzeugen<br />

unter 60.000 Euro (Bruttolistenpreis),<br />

können Arbeitnehmer jetzt aber deutlich<br />

mehr sparen: Die privaten Strecken<br />

müssen nur noch pauschal mit einem<br />

Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert<br />

werden. Anders formuliert: Die<br />

private Nutzung eines E-Dienstwagens<br />

wird nur noch mit monatlich 0,25 Prozent<br />

des Bruttolistenpreises als<br />

geldwerten Vorteil besteuert.<br />

Liegt der Preis des Wagens über<br />

60.000 Euro, so wird nur der halbe<br />

Bruttolistenpreis angesetzt <strong>–</strong> diese<br />

Steuervergünstigung besteht bereits<br />

seit 2019 und bleibt für E-Autos dieser<br />

Preisklasse demnach bestehen.<br />

Sonderfall Plug-in-Hybride<br />

Für Plug-in-Hybride gilt weiterhin die<br />

Ein-Prozent-Regel mit halbierter Bemessungsgrundlage.<br />

Jedoch muss hier<br />

Auf das gesamte Jahr gerechnet lässt sich oftmals ein vierstelliger<br />

Betrag sparen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!