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Wirtschaft in Sachsen Sommer 2020

Das Entscheidermagazin der Sächsischen Zeitung.

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TOP RECHTSANWÄLTE IN SACHSEN<br />

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Externe Teilung von Betriebsrenten<br />

bei der Scheidung<br />

Das BVerfG hat mit se<strong>in</strong>em Urteil<br />

vom 26.05.<strong>2020</strong> Urteil –Az. 1BvL<br />

5/18 –entschieden, dass die Art<br />

und Weise der Aufteilung von<br />

Betriebsrenten bei der Scheidung<br />

nicht gegen das Grundgesetz oder<br />

allgeme<strong>in</strong>e Gleichbehandlungsgrundsätzeverstößt.<br />

Zuvor war das OLG Hamm der<br />

Ansicht, die sogenannte externe<br />

Teilung betrieblicher Rentenanwartschaften<br />

sei verfassungswidrig,<br />

da sie den ausgleichsberechtigten<br />

Ehepartner – meist<br />

die Ehefrau –unangemessen benachteilige<br />

und legte die Frage<br />

dem BVerfG zur Entscheidung vor.<br />

Dieses hat nun entscheiden, dass<br />

§17des Gesetzes über den Versorgungsausgleich<br />

(VersAusglG) nicht<br />

verfassungswidrigist.<br />

H<strong>in</strong>tergrund ist Folgender: Im<br />

Zuge der Scheidung müssen auch<br />

die Rentenansprüche, die die<br />

Ehegatten während der Ehe erwirtschaftet<br />

haben, fair geteilt<br />

werden. Dies geschieht im<br />

Rahmen des Versorgungsausgleiches<br />

und verläuft zumeist<br />

unproblematisch.<br />

E<strong>in</strong>en speziellen Fall stellen dabei<br />

die Betriebsrenten dar. Werden<br />

diese ausgeglichen, erhält der<br />

ausgleichsberechtigte Ehepartner<br />

– anders als bei allen anderen<br />

Rentenanwartschaften – se<strong>in</strong>en<br />

Rentenanspruch nicht automatisch<br />

überdenselbenVersorgungsträger,<br />

bei dem auch der ausgleichspflichtigeEhepartnerist.<br />

Der Gesetzgeber hat den Versorgungsträgern<br />

die Möglichkeit<br />

gegeben, die Rentenansprüche an<br />

e<strong>in</strong>e andere Unterstützungskasse<br />

auszulagern, und zwar auch gegen<br />

den Willen den ausgleichsberechtigten<br />

Ehepartners, um die<br />

betriebliche Altersvorsorge zu<br />

entlasten.<br />

Dieses Vorgehen hat jedoch <strong>in</strong><br />

den vergangenen Jahren dazu<br />

geführt, dass der ausgleichsberechtigte<br />

Ehepartner teils deutliche<br />

Verluste erlitten hat. Aufgrund<br />

der unterschiedlichen Z<strong>in</strong>sentwicklung<br />

der diversen Unterstützungskassen<br />

kam esvermehrt dazu, dass<br />

der ausgleichspflichtigeEhepartner<br />

Rechtsanwälte<br />

Meyer-Götz,Oertel&Kollegen<br />

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zwar die Hälfte se<strong>in</strong>er Rentenansprüche<br />

abgibt, der ausgleichsberechtigte<br />

Ehepartner aber nur<br />

e<strong>in</strong>en Teil davon über e<strong>in</strong>e andere<br />

Unterstützungskasse erhält. Teilweise<br />

waren Abschläge von über<br />

50 Prozent zu verzeichnen.<br />

Der Grund hierfür liegt dar<strong>in</strong>, dass<br />

der Versorgungsträger, der die<br />

Anrechte abgibt, deren Kapitalwert<br />

mit e<strong>in</strong>em speziellen Z<strong>in</strong>ssatz<br />

errechnet, nämlich mit dem<br />

vergleichsweise hohen durchschnittlichen<br />

Z<strong>in</strong>ssatz der vergangenen<br />

sieben Geschäftsjahre.<br />

Der Versorgungsträger, der die<br />

Anrechte übernimmt, orientiert<br />

sich dagegen am aktuell niedrigen<br />

Marktz<strong>in</strong>s. Durch die Übertragung<br />

geht demnachGeldverloren.<br />

In Anbetracht dessen, dass die<br />

Regelung des § 17 VersAusglG<br />

etwa bei jeder 20. Ehescheidung<br />

zur Anwendung kommt und<br />

bei durchschnittlich 170.000 Ehescheidungen<br />

im Jahr, sah das<br />

OLG Hamm dr<strong>in</strong>genden Klärungsbedarf.<br />

Auch der Deutsche JuristInnenbund,<br />

der Deutsche Anwaltvere<strong>in</strong><br />

und der Deutsche Gewerkschaftsbund<br />

beurteilten die Vorschrift<br />

als verfassungswidrig und schlossen<br />

sich der Ansicht des OLG<br />

Hamm an.<br />

Nachdem erste Aussagen der<br />

BVerfG im März diesen Jahres<br />

noch <strong>in</strong> Richtung e<strong>in</strong>er Verfassungswidrigkeit<br />

der Vorschrift<br />

deuteten, fiel die Entscheidung<br />

nun dergestalt aus, dass der<br />

Ausgleich im Grundsatz nicht zu<br />

beanstanden ist, solange die<br />

Interessen aller Beteiligten –also<br />

sowohl der Ehegatten als auch des<br />

Arbeitgebers – gewahrt werden.<br />

Im Zuge dessen s<strong>in</strong>d etwaige Verluste<br />

durch den ausgleichsberechtigten<br />

Ehepartners h<strong>in</strong>zunehmen,<br />

solange sie e<strong>in</strong>e Obergrenze von<br />

maximal 10 Prozent nicht überschreiten.<br />

Dies sicherzustellen, sei<br />

Aufgabe der jeweiligen Familiengerichte.<br />

Nach dieser Entscheidung dürfte<br />

wohl bei den meisten Beteiligten<br />

große Ernüchterung e<strong>in</strong>getreten<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Geplant sanieren statt „<strong>in</strong>solvieren“ –wie geht das?<br />

Dr.jur.Michael Haas<br />

Fachanwalt für Mediz<strong>in</strong>recht, Fachanwalt<br />

für Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

Arnd Leser<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht;<br />

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Unsere Leistungen für Unternehmer u.a.:<br />

Erwerb oderVerkauf des Unternehmens<br />

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Trennung und Scheidung des Unternehmers<br />

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Marcel Schmieder<br />

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Gesellschaftsrecht;<br />

Insolvenzrecht<br />

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Die Bundesregierung hat e<strong>in</strong> milliardenschweres<br />

<strong>Wirtschaft</strong>sprogramm aufgelegt,<br />

um Unternehmen während der<br />

Corona-Krise zu stützen. So ist die<br />

Insolvenzantragspflicht bis 30.09.<strong>2020</strong><br />

ausgesetzt. Doch nichtalle Unternehmen<br />

werden die Krise überw<strong>in</strong>den.<br />

Jedes Unternehmen durchläuft regelmäßig<br />

unterschiedlich stark ausgeprägte<br />

Unternehmenskrisen, die im Rahmen e<strong>in</strong>es<br />

Sanierungs- und Restrukturierungskonzeptes<br />

überwunden werden können.<br />

Die außergerichtliche Sanierung umfasst<br />

die E<strong>in</strong>igung mit Gläubigern imRahmen<br />

e<strong>in</strong>es Schuldenbere<strong>in</strong>igungsplans, dem<br />

alle Gläubiger zustimmen müssen. Zur<br />

Vere<strong>in</strong>fachung und Vere<strong>in</strong>heitlichung<br />

der außergerichtlichen Entschuldung<br />

wurde von der EU e<strong>in</strong>e neue Restrukturierungsrichtl<strong>in</strong>ie<br />

verabschiedet, wonach<br />

u.a. e<strong>in</strong>zelne Gläubiger überstimmt<br />

werden können. Jedoch iste<strong>in</strong> Restrukturierungsbeauftragter<br />

im Unternehmen<br />

zu <strong>in</strong>tegrieren. Dies verspricht,zahlreiche<br />

Insolvenzverfahren zu vermeiden und<br />

erhält sowohl die Bonität als auch die<br />

Struktur des Unternehmens; auch<br />

Haftungs- und Anfechtungsfälle werden<br />

vermieden. Entscheidend bleibt, sich<br />

frühzeitig um e<strong>in</strong>e Sanierung zu<br />

bemühen, bevor e<strong>in</strong>e Insolvenzantragspflichtvorliegt.<br />

Pöpp<strong>in</strong>ghaus :Schneider :Haas<br />

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Maxstr. 8 01067Dresden Tel.: 0351 48181-0<br />

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Ist der Weg der außergerichtlichen<br />

Sanierung versperrt, kann das Insolvenzverfahren<br />

<strong>in</strong>Eigenverwaltung mit e<strong>in</strong>em<br />

Sachwalter als „Aufsichtsorgan“ <strong>in</strong> Frage<br />

kommen. Jedoch ist die Implementierung<br />

e<strong>in</strong>es speziellen Sanierungsexperten<br />

zur E<strong>in</strong>haltung der <strong>in</strong>solvenzspezifischen<br />

Vorschriften vorgeschrieben.<br />

Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis<br />

bleibt aber <strong>in</strong> der Hand des<br />

Unternehmers bzw. der Geschäftsführung.<br />

E<strong>in</strong>e weitere Besonderheit<br />

besteht dar<strong>in</strong>, dass die Person des Sachwalters<br />

nicht wie der Insolvenzverwalter<br />

alle<strong>in</strong> vom Gericht bestimmt, sondern<br />

vom Unternehmen vorgeschlagen wird,<br />

sodass das Sanierungskonzept zum<br />

Tragen kommt.<br />

Über diese und weitere SanierungsundRestrukturierungsmöglichkeiten<br />

<strong>in</strong>formieren wiram1.September<strong>2020</strong><br />

im Penck Hotel Dresden.<br />

Weitere Informationenund das<br />

Anmeldeformular f<strong>in</strong>den Sieauf<br />

unserer Homepage.<br />

Marcel Schmieder<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwaltfür<br />

Handels- undGesellschaftsrecht<br />

ZertifizierterRestrukturierungsundSanierungsexperte<br />

BAUMANN – HASSKE<br />

Hohe Straße 35<br />

01069 Dresden<br />

RECHTSANWÄLTE<br />

Tel. 0351 49 872 0<br />

Fax 0351 49 872 25<br />

VERTRAUENSANWÄLTE VON:<br />

<strong>in</strong>fo@baumann-hasske.de<br />

www.baumann-hasske.de<br />

Corona –HabenSie allesbedacht?<br />

DievergangenenWochenhaben viel Unsicherheit gebracht. Wasbedeutete<strong>in</strong>ePandemie?Gerade dieältere Generation sollgefährdetse<strong>in</strong>.<br />

Wiekannich mich schützen?Was geschieht, wenn ichkrank werde?<br />

Wasist zu tun?<br />

Für diegesundheitlicheVorbeugungs<strong>in</strong>d<br />

die mediz<strong>in</strong>ischen Fachleute zuständig.<br />

Die sagen: Abstand, Mundschutz, möglichst<br />

wenigphysische Kontakte,zur Kontrolle<br />

die Corona-App. Aber was passiert,<br />

wenn manwirklich krankwird?<br />

RechtsanwaltBaumann-Hasske<br />

empfiehlt:<br />

Wirklich beruhigter ist man doch erst,<br />

wenn allesgeordnet ist.<br />

Vertretung oder Nachfolgeklären<br />

Wenn Sieangestellt s<strong>in</strong>d, sollte Krankheit<br />

ke<strong>in</strong> Problem se<strong>in</strong>, Lohnfortzahlung ist<br />

gesetzlich oder tariflich geregelt. Arbeitsrechtlich<br />

sollten Sie sich beraten lassen,<br />

wenn Kurzarbeit <strong>in</strong> Kündigung mündet<br />

oder Ihr Arbeitgeber gefährdet ist. S<strong>in</strong>d<br />

Sie selbstständig, sollten Sie mit dem Instrument<br />

der Kurzarbeit umgehen können.<br />

Für sich selbst müssen Sie klären,<br />

wer ihre Aufgaben <strong>in</strong> Betrieb,Praxis oder<br />

Büro übernehmen könnte. Das gilt erst<br />

recht,wenn Sieschon überlegt haben,Ihr<br />

Unternehmen <strong>in</strong> andereHände zu geben;<br />

jetzt ist e<strong>in</strong> guter Zeitpunkt, Klarheit zu<br />

suchen. Sie müssen wissen, was die Person<br />

können und mitbr<strong>in</strong>gen sollte, die<br />

das übernimmt,und wieSie sief<strong>in</strong>den.<br />

Nachlass regeln<br />

Prüfen Sie, ob Sie Ihren Nachlass regeln<br />

sollten, ob Sie e<strong>in</strong>e Patientenverfügung<br />

und e<strong>in</strong>e Vorsorgevollmacht haben. Sie<br />

brauchen nicht notwendig e<strong>in</strong> Testament,aberwennsie<br />

vonder gesetzlichen<br />

Erbfolge abweichen wollen, müssen Sie<br />

das schriftlich regeln. Alle ihre persönlichen<br />

D<strong>in</strong>ge sollten geordnet se<strong>in</strong>.<br />

Patientenverfügung<br />

Wie soll mit Ihnen umgegangen werden,<br />

wenn Sie das e<strong>in</strong>mal nicht mehr selbst<br />

entscheiden können? Jetzt besteht e<strong>in</strong><br />

guter Anlass, daszuregeln. Haben Siees<br />

Kanzlei RAeBaumann-Hasske<br />

HoheStr.35 01069 Dresden Tel. +49 351 498720<br />

<strong>in</strong>fo@baumann-hasske.de www.baumann-hasske.de<br />

schon, prüfen Sie noch e<strong>in</strong>mal; das Verfassungsgericht<br />

hat gerade dieses Jahr<br />

die Patientenrechte gestärkt.<br />

Vorsorgevollmacht<br />

Viele me<strong>in</strong>en, Partner oder K<strong>in</strong>der könnten<strong>in</strong>ihrer<br />

VertretunggrundlegendeEntscheidungen<br />

<strong>in</strong>lebenswichtigen Fragen<br />

treffen, wenn sie selbst es nicht können.<br />

Gesetzlich vertreten aber nur Eltern ihre<br />

m<strong>in</strong>derjährigen K<strong>in</strong>der.Alle anderen Vertretungen<br />

müssen durchVollmachtselbst<br />

geregelt werden.<br />

Also: Seien Sie vorbereitet.<br />

Das s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fachen Fragen. Man<br />

schiebt sie gerne weg: Wer denkt schon<br />

gerne nach über Krankheit und mehr?<br />

Wenn SieBeratungbenötigen:Wir helfen<br />

gerne.

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