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Die Tour der Teilhabe - SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag

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Hintergrundinformationen „Gesellschaftliche <strong>Teilhabe</strong> von Zugewan<strong>der</strong>ten“ FC-6. Mai 2011<br />

IV. Großprojekt „<strong>Teilhabe</strong>gesetz“<br />

In Berlin gibt es schon das „Berliner Integrations- und Partizipationsgesetz“ und in<br />

Bayern befindet sich das von <strong>der</strong> dortigen <strong>SPD</strong>-<strong>Landtag</strong>sfraktion eingebrachte<br />

„Bayrische Integrationsgesetz“ gerade in den Beratungen. Auch die <strong>SPD</strong>-<strong>Fraktion</strong>en<br />

in Nie<strong>der</strong>sachsen und Nordrhein-Westfalen haben die Planungen für solche Gesetze<br />

aufgenommen.<br />

Ziel dieser Gesetze ist es, „Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zur<br />

gleichberechtigten <strong>Teilhabe</strong> in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu<br />

geben und gleichzeitig jede Benachteiligung und Bevorzugung zu vermeiden.“ Beide<br />

Gesetze sind Artikelgesetze mit zwei Teilen, dem Stammgesetz <strong>im</strong> ersten Teil und<br />

die redaktionellen Än<strong>der</strong>ung an<strong>der</strong>er Landesgesetze <strong>im</strong> zweiten Teil.<br />

In den beiden oben genannten Gesetzen wird <strong>der</strong> Begriff „Menschen mit<br />

Migrationshintergrund“ zunächst definiert (<strong>im</strong> Berliner Gesetz ist dies die erste und<br />

die zweite Generation in Bayern sogar noch die dritte), dann folgt <strong>der</strong><br />

Geltungsbereich (alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften des Landes,<br />

Verwaltungen, Stiftungen, Gerichte, etc.). Anschließend wird die interkulturelle<br />

Öffnung (IKÖ) dieser öffentlichen Einrichtungen proklamiert. Darin wird unter<br />

an<strong>der</strong>em <strong>der</strong> Erwerb von interkultureller Kompetenz <strong>der</strong> Mitarbeiter angestrebt und<br />

eine Erhöhung des Anteils <strong>der</strong> Migranten unter den Mitarbeitern (entsprechend dem<br />

Bevölkerungsanteil) durch gezielte Werbemaßnahmen. Außerdem soll ein<br />

Landesbeirat für Integrationsfragen ins Leben gerufen werden, in dem Vertreter aus<br />

verschiedenen Migrationsverbänden, Sozialverbänden und Vertreter des<br />

Ministeriums sitzen. Den Vorsitz könnte <strong>der</strong> Integrationsbeauftragte des Landes<br />

übernehmen. <strong>Die</strong> Wahlperiode dieses Rates ist auch die Legislaturperiode des<br />

<strong>Landtag</strong>s. Der Landesintegrationsbeirat kann ein st<strong>im</strong>mberechtigtes Mitglied in<br />

an<strong>der</strong>e Gremien des Landes versenden. In Bayern sollen ab einer best<strong>im</strong>mten<br />

Einwohnerzahl Gemeinden kommunale Integrationsbeiräte haben. Integration soll auf<br />

kommunaler Ebene beson<strong>der</strong>s beachtet werden, gerade <strong>im</strong> Bildungsbereich. Hier<br />

geht es um kostenlose Kin<strong>der</strong>betreuung, den verpflichtenden Besuch einer<br />

Kin<strong>der</strong>tagesstätte vor <strong>der</strong> Schulpflicht und einen Anspruch auf einen gebundenen<br />

Ganztagsschulplatz, außerdem um die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Muttersprache und<br />

Lernmittelfreiheit.<br />

Der Entwurf <strong>der</strong> bayrischen <strong>SPD</strong>-<strong>Landtag</strong>sfraktion geht noch etwas weiter als das<br />

Gesetz in Berlin. Wie wir das in Nie<strong>der</strong>sachsen umsetzen wollen, das müssen die<br />

Beratungen zeigen. Beson<strong>der</strong>s das MiSO-Netzwerk ist an einer gesetzlichen<br />

Einbindung interessiert. Auch bei <strong>der</strong> AWO müssten wir mit <strong>der</strong> IKÖ und den<br />

Vorstellungen <strong>im</strong> Integrationsgesetz offene Türen einrennen. Allerdings sollten wir<br />

unser Gesetz „Nie<strong>der</strong>sächsisches <strong>Teilhabe</strong>gesetz“ nennen, das hört sich auch in den<br />

Ohren <strong>der</strong> Migrationsverbände besser an. Der Gesetzentwurf soll <strong>im</strong> Herbst<br />

eingebracht werden. Ich denke, dass die Migrationsverbände ein sehr hohes<br />

Interesse an einer Anhörung zum Beraten des Gesetzes haben. Vielleicht lässt sich<br />

in dieses Gesetz auch die institutionelle För<strong>der</strong>ung aufnehmen und die Gründung<br />

eines nie<strong>der</strong>sachsenweiten Integrationsnetzwerkes. (Anlage 14)<br />

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