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Zdirekt! 04-2020

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Z direkt! <strong>04</strong>/<strong>2020</strong><br />

RECHT DIREKT 23<br />

Die weiteren Regelungen zum tariflichen Urlaubsanspruch<br />

bleiben unverändert. In § 6.2.3. Manteltarifvertrag<br />

iGZ ist die bisherige Beratungspraxis des iGZ<br />

noch einmal klargestellt worden. Durch die „Zwölftelungsregelung“<br />

darf der Anspruch auf den gesetzlichen<br />

Mindesturlaub nicht unterschritten werden (vgl. dazu<br />

auch die iGZ-Anmerkung zu einer Entscheidung des<br />

Landesarbeitsgerichts Nürnberg). SR<br />

WEITERE INFOS<br />

Das iGZ-DGB-Tarifwerk, die Merkblätter<br />

sowie die Übersicht zu den Entgelten mit<br />

Branchenzuschlägen finden iGZ-Mitglieder<br />

unter<br />

www.ig-zeitarbeit.de/db-recht/911<br />

Bei der Vereinbarung einer variablen Sollarbeitszeit in Abhängigkeit der Arbeitstage in einem Kalendermonat (§ 3.1.2. Manteltarifvertrag<br />

iGZ) ergeben sich für das Jahr 2021 für Vollzeitkräfte folgende Sollarbeitszeiten und Grenzen für die Berechnung der Mehrarbeitszuschläge<br />

(neu seit dem 1. April <strong>2020</strong>: anteilige Berechnung der Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitkräften).<br />

Monat Arbeitstage Sollarbeitszeit Mehrarbeitszuschläge<br />

Januar 21 Arbeitstage 147 Stunden 168 Stunden<br />

Februar 20 Arbeitstage 140 Stunden 160 Stunden<br />

März 23 Arbeitstage 161 Stunden 184 Stunden<br />

April 22 Arbeitstage 154 Stunden 176 Stunden<br />

Mai 21 Arbeitstage 147 Stunden 168 Stunden<br />

Juni 22 Arbeitstage 154 Stunden 176 Stunden<br />

Juli 22 Arbeitstage 154 Stunden 176 Stunden<br />

August 22 Arbeitstage 154 Stunden 176 Stunden<br />

September 22 Arbeitstage 154 Stunden 176 Stunden<br />

Oktober 21 Arbeitstage 147 Stunden 168 Stunden<br />

November 22 Arbeitstage 154 Stunden 176 Stunden<br />

Dezember 23 Arbeitstage 161 Stunden 184 Stunden<br />

Sollte eine verstetigte Arbeitszeit nach § 3.1.1. Manteltarifvertrag iGZ vereinbart sein (vgl. auch das iGZ-Merkblatt zu den Arbeitszeitmodellen),<br />

beträgt die monatliche Sollarbeitszeit unabhängig der Arbeitstage in einem Kalendermonat für Vollzeitkräfte 151,67 Stunden.<br />

Mehrarbeitszuschläge sind, wie auch bei der Vereinbarung einer verstetigten Teilzeit, bei einer Überschreitung der vereinbarten<br />

Arbeitszeit um mehr als 14,28 Prozent zu berücksichtigen (Vollzeit: 173,34 Stunden).<br />

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