Zdirekt! 04-2020
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Z direkt! <strong>04</strong>/<strong>2020</strong><br />
RECHT DIREKT 23<br />
Die weiteren Regelungen zum tariflichen Urlaubsanspruch<br />
bleiben unverändert. In § 6.2.3. Manteltarifvertrag<br />
iGZ ist die bisherige Beratungspraxis des iGZ<br />
noch einmal klargestellt worden. Durch die „Zwölftelungsregelung“<br />
darf der Anspruch auf den gesetzlichen<br />
Mindesturlaub nicht unterschritten werden (vgl. dazu<br />
auch die iGZ-Anmerkung zu einer Entscheidung des<br />
Landesarbeitsgerichts Nürnberg). SR<br />
WEITERE INFOS<br />
Das iGZ-DGB-Tarifwerk, die Merkblätter<br />
sowie die Übersicht zu den Entgelten mit<br />
Branchenzuschlägen finden iGZ-Mitglieder<br />
unter<br />
www.ig-zeitarbeit.de/db-recht/911<br />
Bei der Vereinbarung einer variablen Sollarbeitszeit in Abhängigkeit der Arbeitstage in einem Kalendermonat (§ 3.1.2. Manteltarifvertrag<br />
iGZ) ergeben sich für das Jahr 2021 für Vollzeitkräfte folgende Sollarbeitszeiten und Grenzen für die Berechnung der Mehrarbeitszuschläge<br />
(neu seit dem 1. April <strong>2020</strong>: anteilige Berechnung der Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitkräften).<br />
Monat Arbeitstage Sollarbeitszeit Mehrarbeitszuschläge<br />
Januar 21 Arbeitstage 147 Stunden 168 Stunden<br />
Februar 20 Arbeitstage 140 Stunden 160 Stunden<br />
März 23 Arbeitstage 161 Stunden 184 Stunden<br />
April 22 Arbeitstage 154 Stunden 176 Stunden<br />
Mai 21 Arbeitstage 147 Stunden 168 Stunden<br />
Juni 22 Arbeitstage 154 Stunden 176 Stunden<br />
Juli 22 Arbeitstage 154 Stunden 176 Stunden<br />
August 22 Arbeitstage 154 Stunden 176 Stunden<br />
September 22 Arbeitstage 154 Stunden 176 Stunden<br />
Oktober 21 Arbeitstage 147 Stunden 168 Stunden<br />
November 22 Arbeitstage 154 Stunden 176 Stunden<br />
Dezember 23 Arbeitstage 161 Stunden 184 Stunden<br />
Sollte eine verstetigte Arbeitszeit nach § 3.1.1. Manteltarifvertrag iGZ vereinbart sein (vgl. auch das iGZ-Merkblatt zu den Arbeitszeitmodellen),<br />
beträgt die monatliche Sollarbeitszeit unabhängig der Arbeitstage in einem Kalendermonat für Vollzeitkräfte 151,67 Stunden.<br />
Mehrarbeitszuschläge sind, wie auch bei der Vereinbarung einer verstetigten Teilzeit, bei einer Überschreitung der vereinbarten<br />
Arbeitszeit um mehr als 14,28 Prozent zu berücksichtigen (Vollzeit: 173,34 Stunden).<br />
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