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Zdirekt! 04-2020

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Z direkt! <strong>04</strong>/<strong>2020</strong><br />

AUS DER BRANCHE 25<br />

geringer Belegschaft rechne es sich nicht, den Betrieb<br />

am Laufen zu halten. Stattdessen gehen die Unternehmen<br />

zwei Mal im Jahr – im Winter und im Sommer – für<br />

mehrere Wochen in Betriebsruhe. Allerdings bleibe die<br />

Geschäftspause nicht ungenutzt: „Während die Mitarbeiter<br />

Urlaub machen und die Produktion stillliegt, werden<br />

Maschinen gereinigt, inspiziert und gewartet. Einige<br />

Unternehmen behalten während der Betriebsruhe<br />

für Notfälle einige Mitarbeit in Bereitschaft“, erläutert<br />

der Geschäftsführer. Zeitarbeitskräfte würden für den<br />

Bereitschaftsdienst jedoch nicht eingesetzt.<br />

Etwa ein Fünftel der Kundenbetriebe von at-work sind<br />

hingegen auch zur Weihnachtszeit gut beschäftigt.<br />

Dabei handelt es sich vor allem um Firmen in der Lebensmittelindustrie.<br />

Diese bräuchten momentan mehr<br />

Arbeitskräfte für die Verpackung und Lieferung der<br />

Produkte, so Kral. Während der Pandemie und insbesondere<br />

zur Weihnachtszeit werde deutlich mehr<br />

von Großkunden versendet und geliefert. Dieser Wirtschaftszweig<br />

habe ohnehin seinen größten Bedarf<br />

immer zum Ende des Jahres, erinnert sich der Personaldienstleister.<br />

Aus diesem Grund würden Unternehmen<br />

zum Jahresende noch weitere Zeitarbeitnehmer einstellen,<br />

um die Auftragsspitzen zu bewältigen.<br />

AUSGLEICH FÜR MINDERARBEIT ÜBER ARBEITS-<br />

ZEITKONTO<br />

Besonders Zeitarbeitsunternehmen, die in die Automobilindustrie<br />

überlassen oder an Zulieferer in diesem<br />

Bereich, kennen das: Zwischen den Jahren oder auch<br />

im Sommer gehen die Kundenunternehmen in Betriebsferien,<br />

um etwa eine Modellpflege eines Autos<br />

durchzuführen, die Fließbandfertigung umzustellen<br />

oder auch um Instandhaltungsmaßnahmen vorzunehmen.<br />

„Wenn das Kundenunternehmen in Betriebsruhe<br />

geht, ist es für die Zeitarbeitsunternehmen wichtig,<br />

dass der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag über die<br />

Betriebsruhe hinweg weiterläuft und nicht gekündigt<br />

wird“, erläutert iGZ-Tarifrechtsexperte Olaf Dreßen. So<br />

könne man dann die Minderarbeit über das Arbeitszeitkonto<br />

ausgleichen. „Diese Option steht den Mitgliedsunternehmen<br />

erst seit Inkrafttreten des neuen<br />

iGZ-DGB-Tarifwerkes zur Verfügung. Dort wurde vereinbart,<br />

dass die Arbeitszeit bei einem laufenden Einsatz<br />

aus dem Konto saldiert werden kann“, so Dreßen.<br />

Zwischen Betriebsruhe und Durcharbeiten entscheiden<br />

Personaldienstleistern üblicherweise, doch mit der<br />

Coronakrise kommt auch Ungewissheit – verlässliche<br />

Planungen sind kaum mehr möglich: Gibt es überhaupt<br />

genug Aufträge, um die Zeitarbeitnehmer zu<br />

beschäftigen? Wäre es besser, die Mitarbeiter in die<br />

Winterpause zu schicken? Diese Fragen stellt sich auch<br />

Mustafa Cura. Der Geschäftsführer des iGZ-Mitglieds<br />

Metallbau Cura GmbH aus Ahlen im Münsterland<br />

kann die Auftragslage zum Jahresende nicht einschätzen.<br />

Zu ungewiss sei die Lage in der Krise. So geht<br />

es momentan vielen Zeitarbeitsunternehmen und die<br />

Ungewissheit wird die Branche mit Sicherheit auch in<br />

das kommende Jahr begleiten. GB<br />

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