Zdirekt! 04-2020
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Z direkt! <strong>04</strong>/<strong>2020</strong><br />
AUS DER BRANCHE 25<br />
geringer Belegschaft rechne es sich nicht, den Betrieb<br />
am Laufen zu halten. Stattdessen gehen die Unternehmen<br />
zwei Mal im Jahr – im Winter und im Sommer – für<br />
mehrere Wochen in Betriebsruhe. Allerdings bleibe die<br />
Geschäftspause nicht ungenutzt: „Während die Mitarbeiter<br />
Urlaub machen und die Produktion stillliegt, werden<br />
Maschinen gereinigt, inspiziert und gewartet. Einige<br />
Unternehmen behalten während der Betriebsruhe<br />
für Notfälle einige Mitarbeit in Bereitschaft“, erläutert<br />
der Geschäftsführer. Zeitarbeitskräfte würden für den<br />
Bereitschaftsdienst jedoch nicht eingesetzt.<br />
Etwa ein Fünftel der Kundenbetriebe von at-work sind<br />
hingegen auch zur Weihnachtszeit gut beschäftigt.<br />
Dabei handelt es sich vor allem um Firmen in der Lebensmittelindustrie.<br />
Diese bräuchten momentan mehr<br />
Arbeitskräfte für die Verpackung und Lieferung der<br />
Produkte, so Kral. Während der Pandemie und insbesondere<br />
zur Weihnachtszeit werde deutlich mehr<br />
von Großkunden versendet und geliefert. Dieser Wirtschaftszweig<br />
habe ohnehin seinen größten Bedarf<br />
immer zum Ende des Jahres, erinnert sich der Personaldienstleister.<br />
Aus diesem Grund würden Unternehmen<br />
zum Jahresende noch weitere Zeitarbeitnehmer einstellen,<br />
um die Auftragsspitzen zu bewältigen.<br />
AUSGLEICH FÜR MINDERARBEIT ÜBER ARBEITS-<br />
ZEITKONTO<br />
Besonders Zeitarbeitsunternehmen, die in die Automobilindustrie<br />
überlassen oder an Zulieferer in diesem<br />
Bereich, kennen das: Zwischen den Jahren oder auch<br />
im Sommer gehen die Kundenunternehmen in Betriebsferien,<br />
um etwa eine Modellpflege eines Autos<br />
durchzuführen, die Fließbandfertigung umzustellen<br />
oder auch um Instandhaltungsmaßnahmen vorzunehmen.<br />
„Wenn das Kundenunternehmen in Betriebsruhe<br />
geht, ist es für die Zeitarbeitsunternehmen wichtig,<br />
dass der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag über die<br />
Betriebsruhe hinweg weiterläuft und nicht gekündigt<br />
wird“, erläutert iGZ-Tarifrechtsexperte Olaf Dreßen. So<br />
könne man dann die Minderarbeit über das Arbeitszeitkonto<br />
ausgleichen. „Diese Option steht den Mitgliedsunternehmen<br />
erst seit Inkrafttreten des neuen<br />
iGZ-DGB-Tarifwerkes zur Verfügung. Dort wurde vereinbart,<br />
dass die Arbeitszeit bei einem laufenden Einsatz<br />
aus dem Konto saldiert werden kann“, so Dreßen.<br />
Zwischen Betriebsruhe und Durcharbeiten entscheiden<br />
Personaldienstleistern üblicherweise, doch mit der<br />
Coronakrise kommt auch Ungewissheit – verlässliche<br />
Planungen sind kaum mehr möglich: Gibt es überhaupt<br />
genug Aufträge, um die Zeitarbeitnehmer zu<br />
beschäftigen? Wäre es besser, die Mitarbeiter in die<br />
Winterpause zu schicken? Diese Fragen stellt sich auch<br />
Mustafa Cura. Der Geschäftsführer des iGZ-Mitglieds<br />
Metallbau Cura GmbH aus Ahlen im Münsterland<br />
kann die Auftragslage zum Jahresende nicht einschätzen.<br />
Zu ungewiss sei die Lage in der Krise. So geht<br />
es momentan vielen Zeitarbeitsunternehmen und die<br />
Ungewissheit wird die Branche mit Sicherheit auch in<br />
das kommende Jahr begleiten. GB<br />
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