Zdirekt! 04-2020
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NACHGEFRAGT<br />
Arbeitsschutzkontrollgesetz:<br />
Verbot der Zeitarbeit nicht<br />
nachvollziehbar<br />
Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich die Koalitionsparteien<br />
auf ein Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischindustrie<br />
verständigt. Beim Schlachten und Zerlegen von Fleisch<br />
dürften künftig nur noch Arbeitnehmer des eigenen Unternehmens<br />
eingesetzt werden. Werkverträge sollen ab dem<br />
1. Januar 2021 nicht mehr möglich sein, während Zeitarbeit<br />
ab dem 1. April 2021 in der Fleischwirtschaft verboten werde.<br />
Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sollen von<br />
diesen Regelungen allerdings ausgenommen werden. Zudem<br />
soll es eine zunächst auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung<br />
geben: Auf der Grundlage eines Tarifvertrags wird<br />
es möglich sein, Auftragsspitzen in der Fleischverarbeitung<br />
auch weiterhin mit Zeitarbeitnehmern<br />
aufzufangen –<br />
aber nicht beim Schlachten und<br />
Zerlegen. <strong>Zdirekt</strong>! hat mit Martin<br />
Gehrke, Vertreter des iGZ in<br />
den Gremien der Verwaltungs-<br />
Berufsgenossenschaft (VBG) und<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit,<br />
über die Zeitarbeit in der Fleischindustrie<br />
gesprochen.<br />
Martin Gehrke<br />
Die Zeitarbeit soll im Rahmen des geplanten<br />
Arbeitsschutzkontrollgesetzes drastisch eingeschränkt<br />
werden. Können Sie das als Arbeitsschützer<br />
nachvollziehen?<br />
Nein. Mir ist nicht bekannt, dass die Zeitarbeit in Bezug<br />
auf Arbeitsschutzverstöße im Bereich der Fleischindustrie<br />
besonders auffällig wäre. Das hat uns auf unsere<br />
Anfrage auch die VBG bestätigt. Wer uns in einen Topf<br />
mit den Werkverträgen wirft, hat leider die Zeitarbeit<br />
nicht verstanden.<br />
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil spricht im Zusammenhang<br />
mit den Vorgängen in der Fleischindustrie<br />
von einer „organisierten Verantwortungslosigkeit“.<br />
Trifft das auch auf die Zeitarbeit zu?<br />
Fernliegender könnte eine Beschreibung kaum sein.<br />
Bei der Zeitarbeit gibt es keine geteilte Verantwortung,<br />
sondern eine doppelte. Gemeinsam sorgen beide Partner,<br />
Personaldienstleister und Einsatzbetrieb, für den<br />
Arbeitsschutz. Das ist nicht nur im Gesetz und den<br />
zusammen mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft<br />
Peter Kossen