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Zdirekt! 04-2020

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NACHGEFRAGT<br />

Arbeitsschutzkontrollgesetz:<br />

Verbot der Zeitarbeit nicht<br />

nachvollziehbar<br />

Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich die Koalitionsparteien<br />

auf ein Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischindustrie<br />

verständigt. Beim Schlachten und Zerlegen von Fleisch<br />

dürften künftig nur noch Arbeitnehmer des eigenen Unternehmens<br />

eingesetzt werden. Werkverträge sollen ab dem<br />

1. Januar 2021 nicht mehr möglich sein, während Zeitarbeit<br />

ab dem 1. April 2021 in der Fleischwirtschaft verboten werde.<br />

Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sollen von<br />

diesen Regelungen allerdings ausgenommen werden. Zudem<br />

soll es eine zunächst auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung<br />

geben: Auf der Grundlage eines Tarifvertrags wird<br />

es möglich sein, Auftragsspitzen in der Fleischverarbeitung<br />

auch weiterhin mit Zeitarbeitnehmern<br />

aufzufangen –<br />

aber nicht beim Schlachten und<br />

Zerlegen. <strong>Zdirekt</strong>! hat mit Martin<br />

Gehrke, Vertreter des iGZ in<br />

den Gremien der Verwaltungs-<br />

Berufsgenossenschaft (VBG) und<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit,<br />

über die Zeitarbeit in der Fleischindustrie<br />

gesprochen.<br />

Martin Gehrke<br />

Die Zeitarbeit soll im Rahmen des geplanten<br />

Arbeitsschutzkontrollgesetzes drastisch eingeschränkt<br />

werden. Können Sie das als Arbeitsschützer<br />

nachvollziehen?<br />

Nein. Mir ist nicht bekannt, dass die Zeitarbeit in Bezug<br />

auf Arbeitsschutzverstöße im Bereich der Fleischindustrie<br />

besonders auffällig wäre. Das hat uns auf unsere<br />

Anfrage auch die VBG bestätigt. Wer uns in einen Topf<br />

mit den Werkverträgen wirft, hat leider die Zeitarbeit<br />

nicht verstanden.<br />

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil spricht im Zusammenhang<br />

mit den Vorgängen in der Fleischindustrie<br />

von einer „organisierten Verantwortungslosigkeit“.<br />

Trifft das auch auf die Zeitarbeit zu?<br />

Fernliegender könnte eine Beschreibung kaum sein.<br />

Bei der Zeitarbeit gibt es keine geteilte Verantwortung,<br />

sondern eine doppelte. Gemeinsam sorgen beide Partner,<br />

Personaldienstleister und Einsatzbetrieb, für den<br />

Arbeitsschutz. Das ist nicht nur im Gesetz und den<br />

zusammen mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft<br />

Peter Kossen

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