30.01.21 Lindauer Bürgerzeitung
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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 30. Januar 2021 • BZ Ausgabe KW 04/21<br />
5<br />
Bekanntmachung<br />
Flächennutzungsplan<br />
der Stadt Lindau (B)<br />
Berichtigung des<br />
Flächennutzungsplanes<br />
in mehreren Teilbereichen<br />
Der Flächennutzungsplan der Stadt Lindau (B)<br />
stellt gemäß § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen<br />
Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung<br />
nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde<br />
in den Grundzügen dar. Der geltende Flächennutzungsplan<br />
(FNP) der Stadt Lindau wurde<br />
im Jahr 2013 wirksam.<br />
Nach § 13a (2) Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan<br />
bei der Aufstellung von Bebauungsplänen<br />
der Innenentwicklung im Wege der Berichtigung<br />
anzupassen. Die Stadt Lindau hat bisher im<br />
Bereich von sechs Bebauungsplänen der Innenentwicklung<br />
den Flächennutzungsplan jeweils<br />
auf diese Weise angepasst. Diese Bekanntmachung<br />
informiert zusammenfassend über diese<br />
Berichtigungen in den Jahren 2015 bis 2019.<br />
1. Berichtigung im Bereich des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes Nr. 113 „Jungfernburg”<br />
in Aeschach<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am<br />
18.12.2014 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
Nr. 113 „Jungfernburg (vBP)” als Bebauungsplan<br />
der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB<br />
als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss<br />
ist am 24.01.2015 ortsüblich bekannt gemacht<br />
worden. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist im<br />
beschleunigten Verfahren der Flächennutzungsplan<br />
im Wege der Berichtigung anzupassen. Die<br />
vorliegende Berichtigung stimmt mit den Inhalten<br />
des als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes<br />
überein. Mit dieser Bekanntmachung der<br />
1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der<br />
Stadt Lindau (B) wird diese Anpassung wirksam.<br />
Maßgebend ist die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes<br />
in der Fassung vom 04.03.2020.<br />
Mit der Berichtigung wird gemäß nachstehender<br />
Grafik eine Wohnbaufläche statt einer Grünfläche<br />
dargestellt.<br />
Ausschnitt aus dem berichtigten FNP mit Geltungsbereich<br />
und Art der Berichtigung<br />
2. Berichtigung im Bereich des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes Nr. 112 „Hangnachweg”<br />
in Oberhochsteg<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am<br />
29.04.2015 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
Nr. 112 „Hangnachweg (vBP)” als<br />
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß<br />
§ 13a BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss<br />
ist am 16.05.2015 ortsüblich<br />
bekannt gemacht worden. Gemäß § 13a Abs.<br />
2 Nr. 2 BauGB ist im beschleunigten Verfahren<br />
der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung<br />
anzupassen. Die vorliegende Berichtigung<br />
stimmt mit den Inhalten des als Satzung<br />
beschlossenen Bebauungsplanes überein. Mit<br />
dieser Bekanntmachung der 2. Berichtigung des<br />
Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau (B) wird<br />
diese Anpassung wirksam. Maßgebend ist die 2.<br />
Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der<br />
Fassung vom 04.03.2020.<br />
Mit der Berichtigung wird gemäß nachstehender<br />
Grafik eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />
zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft statt einer Fläche für die Landwirtschaft<br />
dargestellt.<br />
Ausschnitt aus dem berichtigten FNP mit Geltungsbereich<br />
und Art der Berichtigung<br />
3. Berichtigung im Bereich des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes „Kaufhaus May” (10. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 86 „Altstadt”)<br />
auf der Insel<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am<br />
16.03.2016 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
„Kaufhaus May (vBP)” als Bebauungsplan<br />
der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB als<br />
Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss<br />
ist am 16.04.2016 ortsüblich bekannt gemacht<br />
worden. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist im<br />
beschleunigten Verfahren der Flächennutzungsplan<br />
im Wege der Berichtigung anzupassen. Die<br />
vorliegende Berichtigung stimmt mit den Inhalten<br />
des als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes<br />
überein. Mit dieser Bekanntmachung der<br />
3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der<br />
Stadt Lindau (B) wird diese Anpassung wirksam.<br />
Maßgebend ist die 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes<br />
in der Fassung vom 14.01.2020.<br />
Mit der Berichtigung wird gemäß nachstehender<br />
Grafik ein Sondergebiet Kaufhaus statt einer gemischten<br />
Baufläche dargestellt.<br />
Ausschnitt aus dem berichtigten FNP mit Geltungsbereich<br />
und Art der Berichtigung<br />
4. Berichtigung im Bereich des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes Nr. 114 „Hoeckle-Areal”<br />
in Zech<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am<br />
28.09.2016 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
Nr. 114 „Hoeckle-Areal (vBP)” als<br />
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß<br />
§ 13a BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss<br />
ist am 08.10.2016 ortsüblich<br />
bekannt gemacht worden. Gemäß § 13a Abs.<br />
2 Nr. 2 BauGB ist im beschleunigten Verfahren<br />
der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung<br />
anzupassen. Die vorliegende Berichtigung<br />
stimmt mit den Inhalten des als Satzung<br />
beschlossenen Bebauungsplanes überein. Mit<br />
dieser Bekanntmachung der 4. Berichtigung des<br />
Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau (B) wird<br />
diese Anpassung wirksam. Maßgebend ist die 4.<br />
Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der<br />
Fassung vom 30.03.2020.<br />
Mit der Berichtigung wird gemäß nachstehender<br />
Grafik eine Wohnbaufläche statt einer gemischten<br />
Baufläche dargestellt.<br />
Ausschnitt aus dem berichtigten FNP mit Geltungsbereich<br />
und Art der Berichtigung<br />
5. Berichtigung im Bereich des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes „Penny / Fristo”<br />
(2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105<br />
„Heuriedweg”) in Reutin<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am<br />
24.10.2018 den vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan“Penny / Fristo (vBP)” als Bebauungsplan<br />
der Innenentwicklung gemäß §<br />
13a BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss<br />
ist am 17.11.2018 ortsüblich<br />
bekannt gemacht worden. Gemäß § 13a Abs.<br />
2 Nr. 2 BauGB ist im beschleunigten Verfahren<br />
der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung<br />
anzupassen. Die vorliegende Berichtigung<br />
stimmt mit den Inhalten des als Satzung<br />
beschlossenen Bebauungsplanes überein. Mit<br />
dieser Bekanntmachung der 5. Berichtigung des<br />
Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau (B) wird<br />
diese Anpassung wirksam. Maßgebend ist die 5.<br />
Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der<br />
Fassung vom 30.03.2020.<br />
Mit der Berichtigung wird gemäß nachstehender<br />
Grafik ein Sondergebiet Einzelhandel statt einer<br />
gewerblichen Baufläche dargestellt.<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Ausschnitt aus dem berichtigten FNP mit Geltungsbereich<br />
und Art der Berichtigung<br />
6. Berichtigung im Bereich des Bebauungsplanes<br />
„Art der baulichen Nutzung” (11. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 86 „Altstadt”) auf der<br />
Insel<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am<br />
28.05.2019 den Bebauungsplan „Art der baulichen<br />
Nutzung” als Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />
gemäß § 13a BauGB als Satzung<br />
beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist am<br />
15.06.2019 ortsüblich bekannt gemacht worden.<br />
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist im<br />
beschleunigten Verfahren der Flächennutzungsplan<br />
im Wege der Berichtigung anzupassen. Die<br />
vorliegende Berichtigung stimmt mit den Inhalten<br />
des als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes<br />
überein. Mit dieser Bekanntmachung der<br />
6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der<br />
Stadt Lindau (B) wird diese Anpassung wirksam.<br />
Maßgebend ist die 6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes<br />
in der Fassung vom 14.01.2020.<br />
Mit der Berichtigung werden gemäß nachstehender<br />
Grafik teilweise besondere Wohngebiete<br />
statt gemischter Bauflächen, abweichende Grünflächen<br />
und aktualisierte Einrichtungen und Anlagen<br />
für Gemeinbedarf dargestellt.<br />
Ausschnitt aus dem berichtigten FNP mit Geltungsbereich<br />
und Art der Berichtigung<br />
Der berichtigte Flächennutzungsplan wird vom<br />
Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung<br />
an zur Einsicht bereitgehalten. Jeder kann den<br />
Flächennutzungsplan bei der Stadt Lindau (B)<br />
einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Möglichkeit hierzu besteht während der<br />
Öffnungszeiten für den allgemeinen Besucherverkehr<br />
bei der Stadt Lindau (B), Stadtbauamt, in<br />
der Bregenzer Straße 8. Die Öffnungszeiten sind<br />
von Montag bis Freitag von 7:30 bis 12:30 Uhr<br />
und zusätzlich am Mittwoch von 14:00 bis 17:30<br />
Uhr. Für Ihre telefonischen Anfragen zu den Berichtigungen<br />
des Flächennutzungsplanes wenden<br />
Sie sich bitte an Frau Möller im Stadtbauamt<br />
Lindau, Tel. Nr. 08382 918615.<br />
Bitte benutzen Sie umweltfreundliche Verkehrsmittel,<br />
falls Sie zur Einsicht in den Flächennutzungsplan<br />
persönlich zu uns kommen wollen.<br />
Der Stadtbus Lindau steht Ihnen dazu mit den<br />
Linien 2 und 5 mit der Haltstelle Toskana zu<br />
Verfügung. Die Berichtigung kann alternativ<br />
auch im Internet unter https://www.stadtlindau.<br />
de/B%C3%BCrger-Politik-Verwaltung/Planen-<br />
Bauen/Fl%C3%A4chennutzungsplan/ eingesehen<br />
werden.<br />
Lindau (B), den 14.01.2021<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Klick dich rein und du weißt mehr!<br />
www.stadtlindau.de