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30.01.21 Lindauer Bürgerzeitung

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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 30. Januar 2021 • BZ Ausgabe KW 04/21<br />

5<br />

Bekanntmachung<br />

Flächennutzungsplan<br />

der Stadt Lindau (B)<br />

Berichtigung des<br />

Flächennutzungsplanes<br />

in mehreren Teilbereichen<br />

Der Flächennutzungsplan der Stadt Lindau (B)<br />

stellt gemäß § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen<br />

Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung<br />

nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde<br />

in den Grundzügen dar. Der geltende Flächennutzungsplan<br />

(FNP) der Stadt Lindau wurde<br />

im Jahr 2013 wirksam.<br />

Nach § 13a (2) Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan<br />

bei der Aufstellung von Bebauungsplänen<br />

der Innenentwicklung im Wege der Berichtigung<br />

anzupassen. Die Stadt Lindau hat bisher im<br />

Bereich von sechs Bebauungsplänen der Innenentwicklung<br />

den Flächennutzungsplan jeweils<br />

auf diese Weise angepasst. Diese Bekanntmachung<br />

informiert zusammenfassend über diese<br />

Berichtigungen in den Jahren 2015 bis 2019.<br />

1. Berichtigung im Bereich des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes Nr. 113 „Jungfernburg”<br />

in Aeschach<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am<br />

18.12.2014 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

Nr. 113 „Jungfernburg (vBP)” als Bebauungsplan<br />

der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB<br />

als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss<br />

ist am 24.01.2015 ortsüblich bekannt gemacht<br />

worden. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist im<br />

beschleunigten Verfahren der Flächennutzungsplan<br />

im Wege der Berichtigung anzupassen. Die<br />

vorliegende Berichtigung stimmt mit den Inhalten<br />

des als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes<br />

überein. Mit dieser Bekanntmachung der<br />

1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der<br />

Stadt Lindau (B) wird diese Anpassung wirksam.<br />

Maßgebend ist die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes<br />

in der Fassung vom 04.03.2020.<br />

Mit der Berichtigung wird gemäß nachstehender<br />

Grafik eine Wohnbaufläche statt einer Grünfläche<br />

dargestellt.<br />

Ausschnitt aus dem berichtigten FNP mit Geltungsbereich<br />

und Art der Berichtigung<br />

2. Berichtigung im Bereich des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes Nr. 112 „Hangnachweg”<br />

in Oberhochsteg<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am<br />

29.04.2015 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

Nr. 112 „Hangnachweg (vBP)” als<br />

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß<br />

§ 13a BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss<br />

ist am 16.05.2015 ortsüblich<br />

bekannt gemacht worden. Gemäß § 13a Abs.<br />

2 Nr. 2 BauGB ist im beschleunigten Verfahren<br />

der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung<br />

anzupassen. Die vorliegende Berichtigung<br />

stimmt mit den Inhalten des als Satzung<br />

beschlossenen Bebauungsplanes überein. Mit<br />

dieser Bekanntmachung der 2. Berichtigung des<br />

Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau (B) wird<br />

diese Anpassung wirksam. Maßgebend ist die 2.<br />

Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der<br />

Fassung vom 04.03.2020.<br />

Mit der Berichtigung wird gemäß nachstehender<br />

Grafik eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft statt einer Fläche für die Landwirtschaft<br />

dargestellt.<br />

Ausschnitt aus dem berichtigten FNP mit Geltungsbereich<br />

und Art der Berichtigung<br />

3. Berichtigung im Bereich des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes „Kaufhaus May” (10. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 86 „Altstadt”)<br />

auf der Insel<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am<br />

16.03.2016 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Kaufhaus May (vBP)” als Bebauungsplan<br />

der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB als<br />

Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss<br />

ist am 16.04.2016 ortsüblich bekannt gemacht<br />

worden. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist im<br />

beschleunigten Verfahren der Flächennutzungsplan<br />

im Wege der Berichtigung anzupassen. Die<br />

vorliegende Berichtigung stimmt mit den Inhalten<br />

des als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes<br />

überein. Mit dieser Bekanntmachung der<br />

3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der<br />

Stadt Lindau (B) wird diese Anpassung wirksam.<br />

Maßgebend ist die 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes<br />

in der Fassung vom 14.01.2020.<br />

Mit der Berichtigung wird gemäß nachstehender<br />

Grafik ein Sondergebiet Kaufhaus statt einer gemischten<br />

Baufläche dargestellt.<br />

Ausschnitt aus dem berichtigten FNP mit Geltungsbereich<br />

und Art der Berichtigung<br />

4. Berichtigung im Bereich des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes Nr. 114 „Hoeckle-Areal”<br />

in Zech<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am<br />

28.09.2016 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

Nr. 114 „Hoeckle-Areal (vBP)” als<br />

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß<br />

§ 13a BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss<br />

ist am 08.10.2016 ortsüblich<br />

bekannt gemacht worden. Gemäß § 13a Abs.<br />

2 Nr. 2 BauGB ist im beschleunigten Verfahren<br />

der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung<br />

anzupassen. Die vorliegende Berichtigung<br />

stimmt mit den Inhalten des als Satzung<br />

beschlossenen Bebauungsplanes überein. Mit<br />

dieser Bekanntmachung der 4. Berichtigung des<br />

Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau (B) wird<br />

diese Anpassung wirksam. Maßgebend ist die 4.<br />

Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der<br />

Fassung vom 30.03.2020.<br />

Mit der Berichtigung wird gemäß nachstehender<br />

Grafik eine Wohnbaufläche statt einer gemischten<br />

Baufläche dargestellt.<br />

Ausschnitt aus dem berichtigten FNP mit Geltungsbereich<br />

und Art der Berichtigung<br />

5. Berichtigung im Bereich des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes „Penny / Fristo”<br />

(2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105<br />

„Heuriedweg”) in Reutin<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am<br />

24.10.2018 den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan“Penny / Fristo (vBP)” als Bebauungsplan<br />

der Innenentwicklung gemäß §<br />

13a BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss<br />

ist am 17.11.2018 ortsüblich<br />

bekannt gemacht worden. Gemäß § 13a Abs.<br />

2 Nr. 2 BauGB ist im beschleunigten Verfahren<br />

der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung<br />

anzupassen. Die vorliegende Berichtigung<br />

stimmt mit den Inhalten des als Satzung<br />

beschlossenen Bebauungsplanes überein. Mit<br />

dieser Bekanntmachung der 5. Berichtigung des<br />

Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau (B) wird<br />

diese Anpassung wirksam. Maßgebend ist die 5.<br />

Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der<br />

Fassung vom 30.03.2020.<br />

Mit der Berichtigung wird gemäß nachstehender<br />

Grafik ein Sondergebiet Einzelhandel statt einer<br />

gewerblichen Baufläche dargestellt.<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Ausschnitt aus dem berichtigten FNP mit Geltungsbereich<br />

und Art der Berichtigung<br />

6. Berichtigung im Bereich des Bebauungsplanes<br />

„Art der baulichen Nutzung” (11. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 86 „Altstadt”) auf der<br />

Insel<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am<br />

28.05.2019 den Bebauungsplan „Art der baulichen<br />

Nutzung” als Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />

gemäß § 13a BauGB als Satzung<br />

beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist am<br />

15.06.2019 ortsüblich bekannt gemacht worden.<br />

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist im<br />

beschleunigten Verfahren der Flächennutzungsplan<br />

im Wege der Berichtigung anzupassen. Die<br />

vorliegende Berichtigung stimmt mit den Inhalten<br />

des als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes<br />

überein. Mit dieser Bekanntmachung der<br />

6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der<br />

Stadt Lindau (B) wird diese Anpassung wirksam.<br />

Maßgebend ist die 6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes<br />

in der Fassung vom 14.01.2020.<br />

Mit der Berichtigung werden gemäß nachstehender<br />

Grafik teilweise besondere Wohngebiete<br />

statt gemischter Bauflächen, abweichende Grünflächen<br />

und aktualisierte Einrichtungen und Anlagen<br />

für Gemeinbedarf dargestellt.<br />

Ausschnitt aus dem berichtigten FNP mit Geltungsbereich<br />

und Art der Berichtigung<br />

Der berichtigte Flächennutzungsplan wird vom<br />

Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung<br />

an zur Einsicht bereitgehalten. Jeder kann den<br />

Flächennutzungsplan bei der Stadt Lindau (B)<br />

einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Möglichkeit hierzu besteht während der<br />

Öffnungszeiten für den allgemeinen Besucherverkehr<br />

bei der Stadt Lindau (B), Stadtbauamt, in<br />

der Bregenzer Straße 8. Die Öffnungszeiten sind<br />

von Montag bis Freitag von 7:30 bis 12:30 Uhr<br />

und zusätzlich am Mittwoch von 14:00 bis 17:30<br />

Uhr. Für Ihre telefonischen Anfragen zu den Berichtigungen<br />

des Flächennutzungsplanes wenden<br />

Sie sich bitte an Frau Möller im Stadtbauamt<br />

Lindau, Tel. Nr. 08382 918615.<br />

Bitte benutzen Sie umweltfreundliche Verkehrsmittel,<br />

falls Sie zur Einsicht in den Flächennutzungsplan<br />

persönlich zu uns kommen wollen.<br />

Der Stadtbus Lindau steht Ihnen dazu mit den<br />

Linien 2 und 5 mit der Haltstelle Toskana zu<br />

Verfügung. Die Berichtigung kann alternativ<br />

auch im Internet unter https://www.stadtlindau.<br />

de/B%C3%BCrger-Politik-Verwaltung/Planen-<br />

Bauen/Fl%C3%A4chennutzungsplan/ eingesehen<br />

werden.<br />

Lindau (B), den 14.01.2021<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Klick dich rein und du weißt mehr!<br />

www.stadtlindau.de

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