APOaktuell AUSGABE 30 – #03 2021
Die aktuelle Ausgabe Sommer 2021. Diesmal mit folgenden redaktionellen Themen: Die Haut im Sommer, Hausmittel gegen Entzündungen, Kindheit in der Pandemie, Gut geschützt – der Weg zur neuen Freiheit und vielem mehr...
Die aktuelle Ausgabe Sommer 2021. Diesmal mit folgenden redaktionellen Themen: Die Haut im Sommer, Hausmittel gegen Entzündungen, Kindheit in der Pandemie, Gut geschützt – der Weg zur neuen Freiheit und vielem mehr...
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Auch Feiern <strong>–</strong> unter Einhaltung der geltenden<br />
Verordnungen <strong>–</strong> sind endlich wieder möglich.<br />
dass der eine oder andere Benutzer nicht weit<br />
genug in die Nase fährt, um wirklich ausreichend<br />
Probenmaterial zu erhalten. Daher gelten<br />
diese Tests nur 24 Stunden und nicht für<br />
Gastronomie und körpernahe Dienstleister.<br />
Auch können Gastronomen oder Sport-<br />
Veranstalter Selbsttests vor Ort anbieten,<br />
die jedoch nur für diesen Zeitpunkt für den<br />
einmaligen Besuch dort gelten.<br />
Einfacher haben es Schüler: Sie werden<br />
alle 2 Tage in der Schule getestet. Ein dokumentiertes<br />
negatives Ergebnis berechtigt für<br />
48 Stunden zum Zutritt in Vereinsanlagen,<br />
Schwimmbäder oder Gastronomie. (Achtung:<br />
ein Freitag durchgeführter Test gilt Sonntag<br />
zum Abendessen nicht mehr!). Kinder bis 10<br />
Jahre benötigen keinen Testnachweis.<br />
Selbsttests sind in Ergänzung zu den anderen<br />
Testmöglichkeiten ein brauchbares Mittel<br />
um mit SARS-Co-2 infizierte Personen zu<br />
erkennen. Allerdings ist die Genauigkeit der<br />
Ergebnisse nicht sehr hoch und sie gelten nur<br />
innerhalb Österreichs!<br />
DER GRÜNE PASS <strong>–</strong> ein<br />
Prestigeprojekt, das allen nützt<br />
Die EU und im Speziellen unser Bundeskanzler<br />
ist an der Entwicklung und Einführung des<br />
Grünen Passes sehr interessiert. In einem einzigen<br />
Dokument werden alle wichtigen Nachweise<br />
über den Corona-Status eines jeden<br />
erfasst sein. Das erleichtert dem Bürger das<br />
Mitführen seiner persönlichen Zertifikate bezüglich<br />
Impfstatus, durchgemachter COVID-19<br />
Erkrankung und offiziellen Testergebnissen<br />
enorm, da der Grüne Pass als PDF-Dokument<br />
aber auch digital auf dem Handy abrufbar sein<br />
wird (allerdings nur mit Handysignatur oder<br />
Bürgerkarte). Auch den Prüfstellen (behördliche<br />
oder auch Gasthäuser, Kinos oder Friseure<br />
u.a.) wird die Kontrolle der Zertifikate dadurch<br />
vereinfacht. Sie scannen den im Grünen Pass<br />
vorliegenden QR-Code mit der Handykamera<br />
ein und sehen mittels einer Prüf-App, ob ein<br />
gültiger Nachweis vorhanden ist oder nicht.<br />
Daneben gelten nach wie vor die einzelnen<br />
Nachweise, wie wir sie jetzt haben. Also der<br />
Impfpass, das Impfkärtchen oder der ausgedruckte<br />
e-Impfpass, ein Genesungszertifikat<br />
oder Testbestätigungen.<br />
COVID-19