25.06.2021 Aufrufe

APOaktuell AUSGABE 30 – #03 2021

Die aktuelle Ausgabe Sommer 2021. Diesmal mit folgenden redaktionellen Themen: Die Haut im Sommer, Hausmittel gegen Entzündungen, Kindheit in der Pandemie, Gut geschützt – der Weg zur neuen Freiheit und vielem mehr...

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Auch Feiern <strong>–</strong> unter Einhaltung der geltenden<br />

Verordnungen <strong>–</strong> sind endlich wieder möglich.<br />

dass der eine oder andere Benutzer nicht weit<br />

genug in die Nase fährt, um wirklich ausreichend<br />

Probenmaterial zu erhalten. Daher gelten<br />

diese Tests nur 24 Stunden und nicht für<br />

Gastronomie und körpernahe Dienstleister.<br />

Auch können Gastronomen oder Sport-<br />

Veranstalter Selbsttests vor Ort anbieten,<br />

die jedoch nur für diesen Zeitpunkt für den<br />

einmaligen Besuch dort gelten.<br />

Einfacher haben es Schüler: Sie werden<br />

alle 2 Tage in der Schule getestet. Ein dokumentiertes<br />

negatives Ergebnis berechtigt für<br />

48 Stunden zum Zutritt in Vereinsanlagen,<br />

Schwimmbäder oder Gastronomie. (Achtung:<br />

ein Freitag durchgeführter Test gilt Sonntag<br />

zum Abendessen nicht mehr!). Kinder bis 10<br />

Jahre benötigen keinen Testnachweis.<br />

Selbsttests sind in Ergänzung zu den anderen<br />

Testmöglichkeiten ein brauchbares Mittel<br />

um mit SARS-Co-2 infizierte Personen zu<br />

erkennen. Allerdings ist die Genauigkeit der<br />

Ergebnisse nicht sehr hoch und sie gelten nur<br />

innerhalb Österreichs!<br />

DER GRÜNE PASS <strong>–</strong> ein<br />

Prestigeprojekt, das allen nützt<br />

Die EU und im Speziellen unser Bundeskanzler<br />

ist an der Entwicklung und Einführung des<br />

Grünen Passes sehr interessiert. In einem einzigen<br />

Dokument werden alle wichtigen Nachweise<br />

über den Corona-Status eines jeden<br />

erfasst sein. Das erleichtert dem Bürger das<br />

Mitführen seiner persönlichen Zertifikate bezüglich<br />

Impfstatus, durchgemachter COVID-19<br />

Erkrankung und offiziellen Testergebnissen<br />

enorm, da der Grüne Pass als PDF-Dokument<br />

aber auch digital auf dem Handy abrufbar sein<br />

wird (allerdings nur mit Handysignatur oder<br />

Bürgerkarte). Auch den Prüfstellen (behördliche<br />

oder auch Gasthäuser, Kinos oder Friseure<br />

u.a.) wird die Kontrolle der Zertifikate dadurch<br />

vereinfacht. Sie scannen den im Grünen Pass<br />

vorliegenden QR-Code mit der Handykamera<br />

ein und sehen mittels einer Prüf-App, ob ein<br />

gültiger Nachweis vorhanden ist oder nicht.<br />

Daneben gelten nach wie vor die einzelnen<br />

Nachweise, wie wir sie jetzt haben. Also der<br />

Impfpass, das Impfkärtchen oder der ausgedruckte<br />

e-Impfpass, ein Genesungszertifikat<br />

oder Testbestätigungen.<br />

COVID-19

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