Zdirekt! 02-2021
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DIGITAL UNTERWEGS<br />
iGZ-Bundeskongress<br />
Ich glaub´, mein Schwein pfeift<br />
Seit dem 1. April ist die Zeitarbeit in der Fleischindustrie verboten. Vier Zeitarbeitsunternehmen,<br />
darunter zwei iGZ-Mitgliedsunternehmen, gehen dagegen rechtlich<br />
vor und haben in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Stand der Klagen<br />
und das Für und Wider des Verbots der Zeitarbeit wurden auch beim iGZ-Bundeskongress<br />
diskutiert – in einer Runde unter anderem mit Vertretern des Verbands<br />
der Ernährungswirtschaft, der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Wissenschaftlern<br />
und iGZ-Mitgliedsunternehmen.<br />
Prof. Dr. Peter Schüren | RA Vehid Alemić | Roger Lothmann | Anke Plättner<br />
„In der Geschäftsführung waren wir uns sofort einig,<br />
gegen das Arbeitsschutzkontrollgesetz vorgehen zu<br />
wollen und zu müssen. Das Verbot der Zeitarbeit in der<br />
Fleischindustrie ist für uns nicht existenziell, aber uns<br />
ist schon ein nicht unerheblicher Geldbetrag flöten gegangen“,<br />
berichtete Roger Lothmann, Geschäftsführer<br />
von iGZ-Mitglied TIMEPARTNER Personalmanagement<br />
GmbH. „Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum wir<br />
mit Werkverträgen in einen Topf geworfen und reglementiert<br />
werden. Daher haben wir uns für den Weg<br />
der Verfassungsbeschwerde entschieden.“ Unterstützung<br />
bekam Lothmann von Arbeitswissenschaftler Prof.<br />
Dr. Peter Schüren: „Das Vorgehen der Regierung ist<br />
schlichtweg ineffektiv, weil das Gesetz einfach klotzig<br />
draufhaut und Werkverträge und Zeitarbeit in ihrer<br />
Gesamtheit verbietet. Wir hatten drei Problemzonen –<br />
Arbeitszeit, Arbeitssicherheit und Wohnbedingungen.<br />
Alle drei Dinge muss man separat betrachten und an<br />
den einzelnen Stellschrauben drehen,“ sagte der Wissenschaftler<br />
der Westfälischen Wilhelms-Universität<br />
Münster. „Das ist auch möglich – ohne, dass ich den<br />
Arbeitgeber wechsele.“