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Sonepar Report August

Geschützt: perfekte Sicherheit für Wohn- und Objektgebäude

Geschützt:
perfekte Sicherheit
für Wohn- und
Objektgebäude

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In den 1950er- bis 1970er-Jahren war es gang<br />

und gäbe, dass Unternehmen und Betriebe<br />

aktiv Wohnraum für ihre Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter schufen. Die Beamtenheimstätten,<br />

Post- und Bahnwohnungsgenossenschaften<br />

und ganze Siedlungen großer Industrieunternehmen<br />

wie etwa der Ruhrkohle, der BASF<br />

oder des Bayer Konzerns sind bekannte Beispiele<br />

für dieses Engagement. Jetzt kommt<br />

dieses Instrument der Mitarbeiterbeschaffung<br />

zurück.<br />

Gesetzesänderung macht den Weg frei<br />

Mitverantwortlich für diesen starken Trend ist<br />

die Abschaffung einer entscheidenden Hürde<br />

im Frühjahr letzten Jahres. Galt bis dahin die<br />

„Wohnung vom Chef“ als geldwerter Vorteil 1 ,<br />

für den die Mitarbeiter Steuern an den Staat<br />

zahlen mussten, hat die Bundesregierung diese<br />

Praxis ab April 2020 per Gesetz abgestellt.<br />

Durch die Einführung eines sogenannten Bewertungsabschlags<br />

in Höhe von einem Drittel<br />

des ortsüblichen Mietwerts wird die verbilligte<br />

Überlassung in diesem Rahmen seither lohnsteuerfrei<br />

gestellt. Voraussetzung dafür ist,<br />

dass die Nettokaltmiete für die Wohnung 25<br />

Euro pro Quadratmeter nicht übersteigt. Nach<br />

dem Gesetzeswortlaut unterbleibt der Ansatz<br />

eines geldwerten Vorteils für eine dem Arbeitnehmer<br />

vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken<br />

überlassene Wohnung, soweit das<br />

vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt (das ist die<br />

tatsächlich erhobene Miete plus tatsächlich<br />

abgerechneten Nebenkosten) mindestens zwei<br />

Drittel des ortsüblichen Mietwerts beträgt.<br />

Viele Vorteile für beide Seiten<br />

Das Konzept „Mitarbeiterwohnen“ (früher<br />

sprach man von „Werkswohnungen“, „Lehrlingsheimen“<br />

etc.) hat gleich mehrere Vorteile<br />

für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Vor allem<br />

entstehen bedarfsgerechte und bezahlbare<br />

Wohnangebote genau dort, wo sie gebraucht<br />

werden – und das besonders umweltgerecht,<br />

wenn dies als Bauen im Bestand, zum Beispiel<br />

als Umwidmung ehemaliger Bürogebäude,<br />

geschieht 2 . Teures und oft umweltschädliches<br />

Pendeln fällt damit weg und die Konkurrenz<br />

um bezahlbaren Wohnraum wird gemindert.<br />

Außerdem freut sich so manche Gemeinde<br />

über den Zuwachs ihrer Bevölkerung, der<br />

erfahrungsgemäß schneller geht, wenn man<br />

nicht lange mit sich und der Baugesetzgebung<br />

ringen muss. Insgesamt fällt die Entscheidung<br />

für den neuen Arbeitsplatz vielen deutlich<br />

leichter, wenn der Gang zum Makler entfällt<br />

und nur noch der Umzugswagen bestellt<br />

werden muss. Insbesondere Wohnungen für<br />

den Start ins Berufsleben sind zurzeit schwer<br />

im (Zurück-)Kommen.<br />

Welche Modelle gibt es?<br />

Je nach Größenordnung und Organisationsform<br />

existieren unterschiedliche Modelle, die<br />

für Industrieunternehmen, aber auch für kleinere<br />

Handwerksbetriebe interessant sein können.<br />

Grundsätzlich zu unterscheiden sind sechs<br />

Formen: 1. Mitarbeiterwohnen in Kooperation<br />

mit Wohnungsunternehmen, z. B. Siedlungsgesellschaften<br />

oder Genossenschaften am Ort.<br />

2. Arbeitgeber vermieten eigenen Wohnraum.<br />

3. Arbeitgeber und Wohnungsunternehmen<br />

bilden einen Konzern. 4. Der Arbeitgeber ist<br />

ein Wohnungsunternehmen. 5. Arbeitgeber<br />

mieten Wohnungen für ihre Beschäftigten an.<br />

6. Arbeitgeber erwerben Belegungsrechte in<br />

geeigneten Immobilien. Näheres zur Ausgestaltung<br />

der einzelnen oren nden ie in<br />

der im Infokasten genannten Broschüre.<br />

Für welche Form man sich letztlich entscheidet,<br />

ist natürlich auch eine Frage der möglichen<br />

Investitionen. Wer sich als Arbeitgeber<br />

oder Arbeitgeberin dafür interessiert, Mitarbeiterwohnen<br />

anzubieten, sollte sich für individuelle<br />

Informationen vorab an sein Steuerberatungsbüro<br />

und die Sachverständigen der<br />

örtlichen Handwerkskammern wenden.<br />

Ausführliche Informationen und Fallbeispiele<br />

aus unterschiedlichen Unternehmens-<br />

und Organisationsbereichen<br />

und Orten erhalten Sie in der kostenlosen<br />

Broschüre „Mitarbeiter Wohnen“. Sie<br />

wurde vom Berliner Institut „RegioKontext“<br />

erstellt. Auftraggeber der zugehörigen<br />

Studie war das Bündnis „Wirtschaft macht<br />

Wohnen“, dem der GdW Bundesverband<br />

deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />

e. V. sowie vier weitere<br />

Verbände angehören: Bundesverband<br />

Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB),<br />

Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksund<br />

Wohnungsbau (DGfM), Deutscher<br />

Mieterbund (DMB) und Zentralverband<br />

Deutsches Baugewerbe (ZDB).<br />

PDF-Download hier:<br />

https://web.gdw.de/uploads/pdf/Presse<br />

meldungen/Studie_Mitarbeiterwohnen_<br />

RegioKontext_2020.pdf<br />

Werkswohnungen, wie hier in den letzten beiden<br />

Häusern der Ende des 19. Jahrhunderts entstandenen<br />

Siedlung Körtingsdorf des hannoverischen<br />

Unternehmens Gebr. Körting, haben hierzulande<br />

Tradition. (Foto: AxelHH; Wikipedia)<br />

1 Es geht hier um „Einnahmen, die nicht in Geld bestehen“<br />

gemäß § 8 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz, siehe auch<br />

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html<br />

2 Siehe auch <strong>Report</strong> Ausgabe 223, Juni 2021, Seiten 6<br />

und 7, online weiterhin für Sie verfügbar unter https://<br />

www.sonepar.de/ueber-uns/magazine/<br />

<strong>Sonepar</strong> <strong>Report</strong> 224 | Arbeiten & Unternehmen 21

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