Sonepar Report August
Geschützt: perfekte Sicherheit für Wohn- und Objektgebäude
Geschützt:
perfekte Sicherheit
für Wohn- und
Objektgebäude
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In den 1950er- bis 1970er-Jahren war es gang<br />
und gäbe, dass Unternehmen und Betriebe<br />
aktiv Wohnraum für ihre Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter schufen. Die Beamtenheimstätten,<br />
Post- und Bahnwohnungsgenossenschaften<br />
und ganze Siedlungen großer Industrieunternehmen<br />
wie etwa der Ruhrkohle, der BASF<br />
oder des Bayer Konzerns sind bekannte Beispiele<br />
für dieses Engagement. Jetzt kommt<br />
dieses Instrument der Mitarbeiterbeschaffung<br />
zurück.<br />
Gesetzesänderung macht den Weg frei<br />
Mitverantwortlich für diesen starken Trend ist<br />
die Abschaffung einer entscheidenden Hürde<br />
im Frühjahr letzten Jahres. Galt bis dahin die<br />
„Wohnung vom Chef“ als geldwerter Vorteil 1 ,<br />
für den die Mitarbeiter Steuern an den Staat<br />
zahlen mussten, hat die Bundesregierung diese<br />
Praxis ab April 2020 per Gesetz abgestellt.<br />
Durch die Einführung eines sogenannten Bewertungsabschlags<br />
in Höhe von einem Drittel<br />
des ortsüblichen Mietwerts wird die verbilligte<br />
Überlassung in diesem Rahmen seither lohnsteuerfrei<br />
gestellt. Voraussetzung dafür ist,<br />
dass die Nettokaltmiete für die Wohnung 25<br />
Euro pro Quadratmeter nicht übersteigt. Nach<br />
dem Gesetzeswortlaut unterbleibt der Ansatz<br />
eines geldwerten Vorteils für eine dem Arbeitnehmer<br />
vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken<br />
überlassene Wohnung, soweit das<br />
vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt (das ist die<br />
tatsächlich erhobene Miete plus tatsächlich<br />
abgerechneten Nebenkosten) mindestens zwei<br />
Drittel des ortsüblichen Mietwerts beträgt.<br />
Viele Vorteile für beide Seiten<br />
Das Konzept „Mitarbeiterwohnen“ (früher<br />
sprach man von „Werkswohnungen“, „Lehrlingsheimen“<br />
etc.) hat gleich mehrere Vorteile<br />
für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Vor allem<br />
entstehen bedarfsgerechte und bezahlbare<br />
Wohnangebote genau dort, wo sie gebraucht<br />
werden – und das besonders umweltgerecht,<br />
wenn dies als Bauen im Bestand, zum Beispiel<br />
als Umwidmung ehemaliger Bürogebäude,<br />
geschieht 2 . Teures und oft umweltschädliches<br />
Pendeln fällt damit weg und die Konkurrenz<br />
um bezahlbaren Wohnraum wird gemindert.<br />
Außerdem freut sich so manche Gemeinde<br />
über den Zuwachs ihrer Bevölkerung, der<br />
erfahrungsgemäß schneller geht, wenn man<br />
nicht lange mit sich und der Baugesetzgebung<br />
ringen muss. Insgesamt fällt die Entscheidung<br />
für den neuen Arbeitsplatz vielen deutlich<br />
leichter, wenn der Gang zum Makler entfällt<br />
und nur noch der Umzugswagen bestellt<br />
werden muss. Insbesondere Wohnungen für<br />
den Start ins Berufsleben sind zurzeit schwer<br />
im (Zurück-)Kommen.<br />
Welche Modelle gibt es?<br />
Je nach Größenordnung und Organisationsform<br />
existieren unterschiedliche Modelle, die<br />
für Industrieunternehmen, aber auch für kleinere<br />
Handwerksbetriebe interessant sein können.<br />
Grundsätzlich zu unterscheiden sind sechs<br />
Formen: 1. Mitarbeiterwohnen in Kooperation<br />
mit Wohnungsunternehmen, z. B. Siedlungsgesellschaften<br />
oder Genossenschaften am Ort.<br />
2. Arbeitgeber vermieten eigenen Wohnraum.<br />
3. Arbeitgeber und Wohnungsunternehmen<br />
bilden einen Konzern. 4. Der Arbeitgeber ist<br />
ein Wohnungsunternehmen. 5. Arbeitgeber<br />
mieten Wohnungen für ihre Beschäftigten an.<br />
6. Arbeitgeber erwerben Belegungsrechte in<br />
geeigneten Immobilien. Näheres zur Ausgestaltung<br />
der einzelnen oren nden ie in<br />
der im Infokasten genannten Broschüre.<br />
Für welche Form man sich letztlich entscheidet,<br />
ist natürlich auch eine Frage der möglichen<br />
Investitionen. Wer sich als Arbeitgeber<br />
oder Arbeitgeberin dafür interessiert, Mitarbeiterwohnen<br />
anzubieten, sollte sich für individuelle<br />
Informationen vorab an sein Steuerberatungsbüro<br />
und die Sachverständigen der<br />
örtlichen Handwerkskammern wenden.<br />
Ausführliche Informationen und Fallbeispiele<br />
aus unterschiedlichen Unternehmens-<br />
und Organisationsbereichen<br />
und Orten erhalten Sie in der kostenlosen<br />
Broschüre „Mitarbeiter Wohnen“. Sie<br />
wurde vom Berliner Institut „RegioKontext“<br />
erstellt. Auftraggeber der zugehörigen<br />
Studie war das Bündnis „Wirtschaft macht<br />
Wohnen“, dem der GdW Bundesverband<br />
deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />
e. V. sowie vier weitere<br />
Verbände angehören: Bundesverband<br />
Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB),<br />
Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksund<br />
Wohnungsbau (DGfM), Deutscher<br />
Mieterbund (DMB) und Zentralverband<br />
Deutsches Baugewerbe (ZDB).<br />
PDF-Download hier:<br />
https://web.gdw.de/uploads/pdf/Presse<br />
meldungen/Studie_Mitarbeiterwohnen_<br />
RegioKontext_2020.pdf<br />
Werkswohnungen, wie hier in den letzten beiden<br />
Häusern der Ende des 19. Jahrhunderts entstandenen<br />
Siedlung Körtingsdorf des hannoverischen<br />
Unternehmens Gebr. Körting, haben hierzulande<br />
Tradition. (Foto: AxelHH; Wikipedia)<br />
1 Es geht hier um „Einnahmen, die nicht in Geld bestehen“<br />
gemäß § 8 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz, siehe auch<br />
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html<br />
2 Siehe auch <strong>Report</strong> Ausgabe 223, Juni 2021, Seiten 6<br />
und 7, online weiterhin für Sie verfügbar unter https://<br />
www.sonepar.de/ueber-uns/magazine/<br />
<strong>Sonepar</strong> <strong>Report</strong> 224 | Arbeiten & Unternehmen 21