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LÜBECKER WEG 221

Das Nachrichtenblatt des Deutschen Alpenvereins Sektion Lübeck e.V.

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Am 25. Oktober 2021 wird die Doppelmitgliederversammlung<br />

2020/2021 stattfinden.<br />

Dieser Umstand bringt mit sich,<br />

dass dieses Mal der gesamte Vorstand<br />

und die Beiratsmitglieder neu zu wählen<br />

sein werden. Dabei wird der Vorstand<br />

nicht unwesentlich neu zu besetzen sein,<br />

weil nicht alle seine bisherigen Mitglieder<br />

wieder kandidieren werden.<br />

Der Umfang von Neubesetzungen hängt<br />

demnach in zweifacher Hinsicht von<br />

Ihnen ab, die Sie als Mitglieder aktiv<br />

und passiv wahlberechtigt sind. Möglicherweise<br />

haben Sie bei Betrachtung<br />

des Vereinsgeschehens – oder dessen,<br />

was es vermissen lässt – bereits einmal<br />

gedacht, dass unsere Sektion etwas betulich<br />

daherkommt und in der Vereins-<br />

und Vorstandsarbeit eine saftige Brise<br />

frischen Windes gut brauchen könnte.<br />

Richtig gedacht! Diese Einschätzung ist<br />

auch im gegenwärtigen Vorstand verbreitet.<br />

Nach erzwungenem Stillstand haben Sie<br />

jetzt die Möglichkeit, an einer personellen<br />

und damit immer auch inhaltlichen<br />

Erneuerung Ihrer Sektion mitzuwirken.<br />

Nutzen Sie diese, und zeigen Sie Interesse<br />

an der Übernahme eines Amtes!<br />

Fragen zu Organisation, Zeitbedarf,<br />

Kostenerstattungen etc. beantwortet<br />

jedes Vorstandsmitglied schriftlich oder<br />

mündlich, gerne auch im Rahmen eines<br />

Besuches in der Geschäftsstelle.<br />

Joachim Vieth (Noch-Schriftwart)<br />

Wichtig: Die Versammlung findet unter Einhaltung der 3G-Regel statt:<br />

Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen<br />

– zum Beispiel den gelben Impfpass. Die letzte Impfung muss mindestens<br />

14 Tage zurückliegen.<br />

Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen<br />

anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.<br />

Getestet: Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand wird ein negativer Coronatest vorgelegt,<br />

der nicht älter als 24 Stunden sein darf.<br />

Die AHA-Regeln gelten nach wie vor. Geimpfte, genesene und getestete Personen müssen<br />

weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und das Abstandsgebot einhalten.<br />

8 <strong>LÜBECKER</strong> <strong>WEG</strong> - Ausgabe <strong>221</strong> - September 2021

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