Burgblatt_2021_10_01-40_Druck-red
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RATGEBER RECHT<br />
Warum Sie Ihre letztwillige Verfügung/Testament<br />
alle 5 Jahre prüfen sollten<br />
Wenn Ehegatten erst einmal erkannt haben,<br />
dass jedes Ehepaar, welches Vermögen<br />
oder eine Immobilie hat, zwingend<br />
eine letztwillige Verfügung oder ein Testament<br />
benötigen, wenn Sie sicher gehen<br />
wollen, dass der Überlebende nach dem<br />
Tode des erstversterbenden Ehegatten im<br />
gemeinsamen erworbenen Haus/Wohnung<br />
weiterleben wollen, dann ist dies ein<br />
1., wichtiger Schritt, den man unbedingt<br />
gehen sollte. Ansonsten verschafft das<br />
Gesetz Pflichtteilsberechtigten einen so<br />
massiven Rechtsstandpunkt, dass dieser<br />
für den überlebenden Ehegatten in vielen<br />
Fällen genau das Gegenteil bedeutet.<br />
Wenn dann, gegebenenfalls unter flankierenden<br />
weiteren Maßnahmen, eine letztwillige<br />
Verfügung/Testament getroffen<br />
wurde, dann ist doch alles klar und man<br />
ist das leidige Thema los- oder etwa nicht?<br />
Der Verfasser dieses Textes rät dringend<br />
dazu an, letztwillige Verfügungen/Testamente<br />
alle 5 Jahre zu prüfen. Warum?<br />
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass sich<br />
insbesondere in den letzten 3 Jahren die<br />
Werte von Gold, Aktien und Immobilien<br />
so massiv verändert haben, dass die wirtschaftlichen<br />
Ausgangsüberlegungen, die<br />
bei Errichten aller letztwillige Verfügung/<br />
Testament vor 5 Jahren geherrscht haben,<br />
oftmals völlig überholt sind. Wenn es damals<br />
gereicht hat, etwa ein Berliner Testament<br />
zu errichten und auf weiteres zu<br />
verzichten, da der überlebende Ehegatte<br />
mittels des vorhandenen Barvermögens<br />
Pflichtteilsberechtigte hätte ausbezahlen<br />
können, so kann die Situation hier eine<br />
ganz andere sein. Hier stellt sich konkret<br />
die Frage, ob durch weitere, ergänzende<br />
Maßnahmen die ursprüngliche letztwillige<br />
Verfügung/Testament gerettet werden<br />
kann oder ob der Inhalt selbst und damit<br />
die Konstruktion, die juristisch dahintersteht,<br />
angepasst werden muss.<br />
Gleiches gilt auch für schenkungs- und erbschaftsteuerrechtliche<br />
Aspekte. Niemand<br />
erfreut der Gedanke, dass im Falle des<br />
Todes der Erbe möglicherweise die Immobilie<br />
verliert, die ihm gerade zugewandt<br />
werden soll, weil der Erbschaftssteueranteil<br />
so hoch ist, dass er nicht mehr bezahlt<br />
werden kann. Auch hier lohnt es sich auf<br />
alle Fälle, diese steuerrechtlichen Aspekte<br />
zu beachten und prüfen zu lassen. Unsere<br />
Kanzlei steht Ihnen hierzu mit Rat und Tat<br />
zur Seite.<br />
Sollten sich nun im Laufe der Zeit nicht nur<br />
die Werte verändert haben, sondern auch<br />
die persönlichen und familiären Verhältnisse,<br />
so ist dies ebenfalls Anlass, die letztwillige<br />
Verfügung/das Testament prüfen<br />
zu lassen. Dies Trifft nicht nur auf den Fall<br />
zu, wenn sich innerhalb der Familie Präferenzen<br />
verschieben und gegebenenfalls<br />
Erbquoten sich verändern, dies gilt auch<br />
für den Fall, dass eine erbberechtigte Person?<br />
herausgenommen werden soll oder<br />
für den schlimmsten Fall, dass eine erbberechtigte<br />
durch Tod im Sinne des Vorversterbens<br />
vor dem Erblasser selbst wegfällt.<br />
Der schlimmste Fall, dass das eigene Kind<br />
vor den Eltern verstorben ist, hat meist<br />
massive Konsequenzen für eine letztwillige<br />
Verfügung/Testament, was vorher errichtet<br />
worden ist. Dies kann dazu führen,<br />
dass die letztwillige Verfügung/das Testament<br />
inhaltlich sinnlos geworden ist. Dies<br />
kann rechtlich dazu führen, dass nur Anpassungen<br />
nötig sind. Oftmals ist es aber<br />
geboten, dann ganz neue Gedankengänge<br />
zugehen, diese in einem neuen Konstrukt<br />
ab zu arbeiten und dann auch steuerlich<br />
gegen zu prüfen, bevor sie umgesetzt werden.<br />
Auch hier gilt, dass der Gesetzgeber nur<br />
ein grobes Gerüst zur Verfügung stellt, jeder<br />
aber selbst berufen ist, seinen eigenen<br />
Willen formgerecht festzuhalten und das<br />
Ganze dann auch einer Umsetzung zuzuführen.<br />
Dies bedeutet, gerade in diesen<br />
Zeiten, dass man nicht nur sein Geld zusammenhalten<br />
sollte, sondern auch, dass<br />
man mit Vernunft, Verstand und fachlicher<br />
Expertise durch unsere Kanzlei begleitet,<br />
hier Wege findet, um den eigenen Willen<br />
korrekt umzusetzen. Hierbei verweisen<br />
wir darauf, dass die vielen Möglichkeiten,<br />
die es hier gibt, eben keine standardmäßige<br />
Lösung aus dem Internet oder irgendwelchen<br />
pseudowissenschaftlichen Ratgebern<br />
in der Praxis zulassen, sondern jede<br />
Familie und jedes Paar für sich eine individuelle<br />
Lösung finden muss. So individuell<br />
wie ihr Leben verlaufen ist, so individuell<br />
wird auch hier letztwillige Verfügung sein.<br />
Wir stehen mit Rat und Tat jederzeit unseren<br />
Mandanten beiseite.<br />
RA Stephan Baumann<br />
Fachanwalt für Familienrecht<br />
Erbrecht<br />
PR-Text<br />
34 <strong>10</strong> | <strong>2021</strong>