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RATGEBER RECHT<br />

Warum Sie Ihre letztwillige Verfügung/Testament<br />

alle 5 Jahre prüfen sollten<br />

Wenn Ehegatten erst einmal erkannt haben,<br />

dass jedes Ehepaar, welches Vermögen<br />

oder eine Immobilie hat, zwingend<br />

eine letztwillige Verfügung oder ein Testament<br />

benötigen, wenn Sie sicher gehen<br />

wollen, dass der Überlebende nach dem<br />

Tode des erstversterbenden Ehegatten im<br />

gemeinsamen erworbenen Haus/Wohnung<br />

weiterleben wollen, dann ist dies ein<br />

1., wichtiger Schritt, den man unbedingt<br />

gehen sollte. Ansonsten verschafft das<br />

Gesetz Pflichtteilsberechtigten einen so<br />

massiven Rechtsstandpunkt, dass dieser<br />

für den überlebenden Ehegatten in vielen<br />

Fällen genau das Gegenteil bedeutet.<br />

Wenn dann, gegebenenfalls unter flankierenden<br />

weiteren Maßnahmen, eine letztwillige<br />

Verfügung/Testament getroffen<br />

wurde, dann ist doch alles klar und man<br />

ist das leidige Thema los- oder etwa nicht?<br />

Der Verfasser dieses Textes rät dringend<br />

dazu an, letztwillige Verfügungen/Testamente<br />

alle 5 Jahre zu prüfen. Warum?<br />

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass sich<br />

insbesondere in den letzten 3 Jahren die<br />

Werte von Gold, Aktien und Immobilien<br />

so massiv verändert haben, dass die wirtschaftlichen<br />

Ausgangsüberlegungen, die<br />

bei Errichten aller letztwillige Verfügung/<br />

Testament vor 5 Jahren geherrscht haben,<br />

oftmals völlig überholt sind. Wenn es damals<br />

gereicht hat, etwa ein Berliner Testament<br />

zu errichten und auf weiteres zu<br />

verzichten, da der überlebende Ehegatte<br />

mittels des vorhandenen Barvermögens<br />

Pflichtteilsberechtigte hätte ausbezahlen<br />

können, so kann die Situation hier eine<br />

ganz andere sein. Hier stellt sich konkret<br />

die Frage, ob durch weitere, ergänzende<br />

Maßnahmen die ursprüngliche letztwillige<br />

Verfügung/Testament gerettet werden<br />

kann oder ob der Inhalt selbst und damit<br />

die Konstruktion, die juristisch dahintersteht,<br />

angepasst werden muss.<br />

Gleiches gilt auch für schenkungs- und erbschaftsteuerrechtliche<br />

Aspekte. Niemand<br />

erfreut der Gedanke, dass im Falle des<br />

Todes der Erbe möglicherweise die Immobilie<br />

verliert, die ihm gerade zugewandt<br />

werden soll, weil der Erbschaftssteueranteil<br />

so hoch ist, dass er nicht mehr bezahlt<br />

werden kann. Auch hier lohnt es sich auf<br />

alle Fälle, diese steuerrechtlichen Aspekte<br />

zu beachten und prüfen zu lassen. Unsere<br />

Kanzlei steht Ihnen hierzu mit Rat und Tat<br />

zur Seite.<br />

Sollten sich nun im Laufe der Zeit nicht nur<br />

die Werte verändert haben, sondern auch<br />

die persönlichen und familiären Verhältnisse,<br />

so ist dies ebenfalls Anlass, die letztwillige<br />

Verfügung/das Testament prüfen<br />

zu lassen. Dies Trifft nicht nur auf den Fall<br />

zu, wenn sich innerhalb der Familie Präferenzen<br />

verschieben und gegebenenfalls<br />

Erbquoten sich verändern, dies gilt auch<br />

für den Fall, dass eine erbberechtigte Person?<br />

herausgenommen werden soll oder<br />

für den schlimmsten Fall, dass eine erbberechtigte<br />

durch Tod im Sinne des Vorversterbens<br />

vor dem Erblasser selbst wegfällt.<br />

Der schlimmste Fall, dass das eigene Kind<br />

vor den Eltern verstorben ist, hat meist<br />

massive Konsequenzen für eine letztwillige<br />

Verfügung/Testament, was vorher errichtet<br />

worden ist. Dies kann dazu führen,<br />

dass die letztwillige Verfügung/das Testament<br />

inhaltlich sinnlos geworden ist. Dies<br />

kann rechtlich dazu führen, dass nur Anpassungen<br />

nötig sind. Oftmals ist es aber<br />

geboten, dann ganz neue Gedankengänge<br />

zugehen, diese in einem neuen Konstrukt<br />

ab zu arbeiten und dann auch steuerlich<br />

gegen zu prüfen, bevor sie umgesetzt werden.<br />

Auch hier gilt, dass der Gesetzgeber nur<br />

ein grobes Gerüst zur Verfügung stellt, jeder<br />

aber selbst berufen ist, seinen eigenen<br />

Willen formgerecht festzuhalten und das<br />

Ganze dann auch einer Umsetzung zuzuführen.<br />

Dies bedeutet, gerade in diesen<br />

Zeiten, dass man nicht nur sein Geld zusammenhalten<br />

sollte, sondern auch, dass<br />

man mit Vernunft, Verstand und fachlicher<br />

Expertise durch unsere Kanzlei begleitet,<br />

hier Wege findet, um den eigenen Willen<br />

korrekt umzusetzen. Hierbei verweisen<br />

wir darauf, dass die vielen Möglichkeiten,<br />

die es hier gibt, eben keine standardmäßige<br />

Lösung aus dem Internet oder irgendwelchen<br />

pseudowissenschaftlichen Ratgebern<br />

in der Praxis zulassen, sondern jede<br />

Familie und jedes Paar für sich eine individuelle<br />

Lösung finden muss. So individuell<br />

wie ihr Leben verlaufen ist, so individuell<br />

wird auch hier letztwillige Verfügung sein.<br />

Wir stehen mit Rat und Tat jederzeit unseren<br />

Mandanten beiseite.<br />

RA Stephan Baumann<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Erbrecht<br />

PR-Text<br />

34 <strong>10</strong> | <strong>2021</strong>

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