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46-2021 Aktuell Obwalden

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NEIN<br />

zumNachtrag im OW Gesundheitsgesetz<br />

Wasbedeutet der neu formulierteArt.8Abs.2Bst.C<br />

im Obwaldner Gesundheitsgesetz?<br />

«Der Regierungsrat kann (...) öffentliche Impfungen durchführen<br />

lassen und Impfungen fürobligatorisch erklären.»<br />

Johann Blättler<br />

«Mein Körper gehört mir.Dieser Grundsatz gilt füralle Menschen.»<br />

Bei einer Neuauflageder Gesetzesrevision muss die Möglichkeit eines Impfobligatoriums<br />

gestrichen oder zumindest stark relativiert und eingeschränkt<br />

werden, damit es nur bei ganz schwerwiegenden Seuchen überhaupt erwogen<br />

und angeordnetwerden kann. AufCOVID trifft das nicht zu.<br />

Ausführliche Argumenteund Begründungen<br />

finden Sie auf unserer Homepage<br />

miärstandzämä.ch

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