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KSPK-Geschaeftsbericht2020

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KONZERN KÄRNTNER SPARKASSE<br />

UNSERE WERTE<br />

NACHHALTIGKEIT<br />

22<br />

Die unter Berücksichtigung der BWG-Anforderungen<br />

und allgemeiner Höchstgrenzen zu<br />

erbringenden individuellen Leistungen der<br />

einzelnen Haftungsverbund-/IPS-Mitglieder<br />

bestehen in Unterstützungsmaßnahmen für die<br />

Verbundmitglieder (wie z. B. Gewährung von<br />

Liquiditätshilfen, Einräumung von Darlehen,<br />

Übernahme von Garantien, Zufuhr von Eigenkapital)<br />

und nach Leistung der gesetzlichen<br />

Einlagensicherung in der Erfüllung der gemäß<br />

der Grundsatzvereinbarung abgesicherten<br />

Kundenforderungen im Falle des Konkurses eines<br />

Mitgliedes. Das Ausmaß der individuellen<br />

Leistungen der einzelnen Mitglieder in einem<br />

Anlassfall ist daher nicht bestimmbar, wobei<br />

auch jene Beträge, welche die Mitglieder im<br />

Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung zur<br />

Verfügung stellen, angerechnet werden.<br />

Aufgrund der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen<br />

Anforderungen wurden die Höchstgrenzen<br />

für Unterstützungsmaßnahmen der einzelnen<br />

Mitglieder angehoben sowie ein Ex-ante-Fonds<br />

eingerichtet. In den Ex-ante-Fonds wird quartalsmäßig<br />

10 Jahre lang einbezahlt.<br />

Die Einzahlungen der einzelnen Sparkassen<br />

werden im Jahresabschluss als Beteiligung an<br />

der IPS GesbR – welche den Ex-ante-Fonds<br />

verwaltet – ausgewiesen. Im Ausmaß der<br />

Einzahlungen der Sparkassen erfolgt die Dotierung<br />

einer Gewinnrücklage, welche nicht den<br />

Eigenmitteln zugerechnet wird. Diese Gewinnrücklage<br />

stellt aufgrund der vertraglichen<br />

Regelungen eine gebundene Rücklage dar. Eine<br />

Auflösung dieser gebundenen Gewinnrücklage<br />

darf nur bei Inanspruchnahme des Ex-ante-<br />

Fonds aufgrund eines Schadensfalles erfolgen.<br />

Diese Rücklage kann daher intern nicht zur<br />

Verlustabdeckung verwendet werden.<br />

Derzeit bestehen drei Einrichtungen zur Absicherung<br />

bestimmter Gläubigeransprüche:<br />

Abwicklungsfonds<br />

(Single & Resolution Fund)<br />

Einlagensicherungsfonds<br />

(Deposit Guarantee Scheme)<br />

IPS Fonds<br />

(Ex-ante-Fonds)

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