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GA/SVSt-Beschluss-Sammlung - Halepaghen-Schule

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Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses bekannt gegeben werden. Sobald der Antrag<br />

vorliegt, ist der <strong>Beschluss</strong> des Gemeinsamen Ausschusses einstweilen auszusetzen.<br />

2 Beschließt die Gesamtkonferenz oder der <strong>Schule</strong>lternrat oder Schülerrat einen<br />

Einspruch, so berät der Gemeinsame Ausschuss erneut. Er kann den Einspruch<br />

zurückweisen. Dazu bedarf es der einfachen Mehrheit der anwesenden<br />

stimmberechtigten Mitglieder.<br />

§ 10 Besondere Rechte der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses<br />

1 Jedes stimmberechtigte Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses hat das Recht, bei<br />

Beratungen über Einsprüche gem. § 9 gehört zu werden<br />

in der Gesamtkonferenz,<br />

im <strong>Schule</strong>lternrat,<br />

im Schülerrat.<br />

2 Die Einladungen zu den Sitzungen der unter § 9 (1) genannten Gremien sind unter<br />

Angabe der Tagesordnung den Mitgliedern des Gemeinsamen Ausschusses<br />

fristgerecht schulüblich zu übermitteln.<br />

§ 11 Abschlussbestimmung<br />

Sofern der Gemeinsame Ausschuss zu einzelnen Verfahrensfragen keine eigenen<br />

Regelungen getroffen hat, verfährt er nach den Regelungen der Konferenzordnung<br />

(SVBl 2005).<br />

2 Geschäftsordnung des Schulvorstandes der <strong>Halepaghen</strong>-<strong>Schule</strong><br />

Präambel<br />

Grundlage für die folgenden Ausführungen sind die ab 1. August 2007 gültigen Bestimmungen<br />

des Niedersächsischen Schulgesetzes.<br />

Die <strong>Halepaghen</strong>-<strong>Schule</strong> hat seit 1966 schulpolitisch und pädagogisch durch die Einführung des<br />

„Buxtehuder Modells“ und des „Gemeinsamen Ausschusses“ internationale Beachtung<br />

gefunden.<br />

Dieses Gremium hat in der Vergangenheit die Geschicke der <strong>Halepaghen</strong>-<strong>Schule</strong> mit<br />

beschließender Vollmacht erfolgreich gelenkt und in entscheidendem Maße dazu beigetragen,<br />

in der <strong>Schule</strong> ein gleichberechtigtes Miteinander der drei Gruppen Schüler, Eltern und<br />

Lehrkräfte entstehen zu lassen.<br />

Damit hat es wesentlichen Zielen der jetzt eingeführten Eigenverantwortlichen <strong>Schule</strong> bereits<br />

seit Jahren entsprochen.<br />

<strong>GA</strong> -Beschlüsse der HPS Seite 6

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