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GA/SVSt-Beschluss-Sammlung - Halepaghen-Schule

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0 Ordnungen<br />

1 Ordnung des Gemeinsamen Ausschusses der <strong>Halepaghen</strong>-<strong>Schule</strong><br />

(Einstimmiger <strong>Beschluss</strong> der Gesamtkonferenz der <strong>Halepaghen</strong>-<strong>Schule</strong> vom 28.02.2007, novelliert am 09.01.2008)<br />

§ 1 Rechtsstellung und Zweck des Gemeinsamen Ausschusses<br />

Um die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten in möglichst hohem Maße<br />

an wichtigen Entscheidungen über das Schulgeschehen zu beteiligen,<br />

und um der Gesamtkonferenz intensive Beratungen aller schulischen Fragestellungen zu<br />

ermöglichen, indem sie sich von der Führung der laufenden Geschäfte entlastet,<br />

überträgt die Gesamtkonferenz der <strong>Halepaghen</strong>-<strong>Schule</strong> zur Beratung und <strong>Beschluss</strong>fassung<br />

einen Großteil ihrer Zuständigkeiten auf einen Gemeinsamen Ausschuss (<strong>GA</strong>), der in möglichst<br />

weitgehender Personalunion mit dem Schulvorstand ein zentrales <strong>Beschluss</strong>gremium der<br />

<strong>Halepaghen</strong>-<strong>Schule</strong> ist.<br />

§ 2 Zuständigkeit<br />

1 Der Gemeinsame Ausschuss beschließt auf der Grundlage der ihm von der<br />

Gesamtkonferenz übertragenen Aufgaben über wesentliche Angelegenheiten der<br />

<strong>Schule</strong>.<br />

2 Der Gemeinsame Ausschuss berät über alle schulischen Angelegenheiten, auch<br />

soweit sie nicht in seine <strong>Beschluss</strong>kompetenzen fallen.<br />

3 Der Gemeinsame Ausschuss kann zur Vorbereitung einzelner Entscheidungen<br />

Arbeitsgruppen einsetzen.<br />

§ 3 Verhältnis von Gemeinsamem Ausschuss und Gesamtkonferenz<br />

1 Die Gesamtkonferenz überträgt dem Gemeinsamen Ausschuss die Zuständigkeiten<br />

(nach § 34 Abs. 2 NSchG) über Schulprogramm, Schulordnung, Geschäfts- und<br />

Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse, Vorschläge der <strong>Schule</strong> nach § 44<br />

Abs. 3 NSchG sowie die Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung,<br />

Klassenarbeiten und Hausaufgaben.<br />

2 Die Gesamtkonferenz hat (gemäß § 34 Abs. 1 und 3) das ungeteilte Recht, alle<br />

pädagogischen Angelegenheit der <strong>Schule</strong> zu beraten und sich von der Schulleitung<br />

informieren zu lassen.<br />

<strong>GA</strong> -Beschlüsse der HPS Seite 2

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