GA/SVSt-Beschluss-Sammlung - Halepaghen-Schule
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0 Ordnungen<br />
1 Ordnung des Gemeinsamen Ausschusses der <strong>Halepaghen</strong>-<strong>Schule</strong><br />
(Einstimmiger <strong>Beschluss</strong> der Gesamtkonferenz der <strong>Halepaghen</strong>-<strong>Schule</strong> vom 28.02.2007, novelliert am 09.01.2008)<br />
§ 1 Rechtsstellung und Zweck des Gemeinsamen Ausschusses<br />
Um die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten in möglichst hohem Maße<br />
an wichtigen Entscheidungen über das Schulgeschehen zu beteiligen,<br />
und um der Gesamtkonferenz intensive Beratungen aller schulischen Fragestellungen zu<br />
ermöglichen, indem sie sich von der Führung der laufenden Geschäfte entlastet,<br />
überträgt die Gesamtkonferenz der <strong>Halepaghen</strong>-<strong>Schule</strong> zur Beratung und <strong>Beschluss</strong>fassung<br />
einen Großteil ihrer Zuständigkeiten auf einen Gemeinsamen Ausschuss (<strong>GA</strong>), der in möglichst<br />
weitgehender Personalunion mit dem Schulvorstand ein zentrales <strong>Beschluss</strong>gremium der<br />
<strong>Halepaghen</strong>-<strong>Schule</strong> ist.<br />
§ 2 Zuständigkeit<br />
1 Der Gemeinsame Ausschuss beschließt auf der Grundlage der ihm von der<br />
Gesamtkonferenz übertragenen Aufgaben über wesentliche Angelegenheiten der<br />
<strong>Schule</strong>.<br />
2 Der Gemeinsame Ausschuss berät über alle schulischen Angelegenheiten, auch<br />
soweit sie nicht in seine <strong>Beschluss</strong>kompetenzen fallen.<br />
3 Der Gemeinsame Ausschuss kann zur Vorbereitung einzelner Entscheidungen<br />
Arbeitsgruppen einsetzen.<br />
§ 3 Verhältnis von Gemeinsamem Ausschuss und Gesamtkonferenz<br />
1 Die Gesamtkonferenz überträgt dem Gemeinsamen Ausschuss die Zuständigkeiten<br />
(nach § 34 Abs. 2 NSchG) über Schulprogramm, Schulordnung, Geschäfts- und<br />
Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse, Vorschläge der <strong>Schule</strong> nach § 44<br />
Abs. 3 NSchG sowie die Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung,<br />
Klassenarbeiten und Hausaufgaben.<br />
2 Die Gesamtkonferenz hat (gemäß § 34 Abs. 1 und 3) das ungeteilte Recht, alle<br />
pädagogischen Angelegenheit der <strong>Schule</strong> zu beraten und sich von der Schulleitung<br />
informieren zu lassen.<br />
<strong>GA</strong> -Beschlüsse der HPS Seite 2