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GA/SVSt-Beschluss-Sammlung - Halepaghen-Schule

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2. Kosten und Buchung<br />

3.2.2.1 Die Kosten für Klassenfahrten der Klassenstufen 5 — 8 dürfen auf<br />

Schülerseite 120 E - 150 € nicht übersteigen.<br />

3.2.2.2 Die Kosten für Klassenfahrten der Klassenstufen 9 -10 dürfen auf Schülerseite<br />

180 E - 200 € nicht übersteigen<br />

3.2.2.3 Für Oberstufenfahrten können 300 € als Richtwert angenommen werden. Es<br />

wird darauf hingewiesen, dass Studienfahrten im Inland nicht teurer sein<br />

müssen als Mittelstufenfahrten.<br />

3.2.2.4 Klassenfahrten werden nur dann gebucht, wenn der Preis für die Lehrkräfte<br />

durch Preisnachlass (Freiplatz) deutlich gesenkt wird.<br />

Die Kostenerstattung erfolgt aus den Geldern des Schulvereins und aus den<br />

Geldern des Reiseetats.<br />

3.2.2.5 Eine Kostenerstattung für Oberstufenfahrten kann bei der vorgegebenen<br />

Finanzlage nicht zugesagt werden.<br />

3.3 Verhaltensregeln auf einer Klassenfahrt<br />

(<strong>Beschluss</strong> vom 1.6.2005 auf der<br />

Grundlage der Empfehlung der<br />

Gesamtkonferenz vom 27.04.2005;<br />

Aktualisierung in 3.2.1.3 am<br />

04.10.2006 einstimmig)<br />

Grundsätzlich gelten in Bezug auf Alkohol das Schulrecht und das Jugendschutzgesetz.<br />

Das Thema Alkohol und Zigaretten wird bei der Vorbereitung der Fahrt mit den Schüler/innen<br />

intensiv besprochen.<br />

Insbesondere werden Bedingungen und Konsequenzen bei Verstößen benannt.<br />

Die Lehrer/innen haben hier Vorbildfunktion. Abmachungen gelten für sie ebenso wie für die<br />

Schüler/innen.<br />

Die Lehrer/innen werden bei Verstößen konsequent Maßnahmen ergreifen.<br />

3.4 Begleitung von Klassenfahrten<br />

(<strong>Beschluss</strong> vom 13.03.2002)<br />

Kein Kollege / keine Kollegin darf verpflichtet werden, mit einer Gruppe alleine zu fahren.<br />

(<strong>Beschluss</strong> vom 13.03.2002)<br />

<strong>GA</strong> -Beschlüsse der HPS Seite 20

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