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GA/SVSt-Beschluss-Sammlung - Halepaghen-Schule

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7 Wird die Tagesordnung der verschränkten Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses<br />

und des Schulausschusses ohne Widerrede angenommen, gilt sie für beide Gremien.<br />

Wird durch ein antragsberechtigtes Mitglied des Schulvorstandes Widerrede erhoben,<br />

muss über die Tagesordnungsanteile des Schulvorstandes getrennt abgestimmt<br />

werden. Gleiches gilt für das Protokoll und die im Tagesordnungspunkt Verschiedenes<br />

getroffenen Absprachen.<br />

8 Informationen, die bereits dem Gemeinsamen Ausschuss gegeben wurden, gelten<br />

auch als dem Schulvorstand bekannt.<br />

9 Das Mitwirkungsverbot nach § 41 des Niedersächsischen Schulgesetzes gilt auch im<br />

Schulvorstand. Vertrauliche Angelegenheiten nach § 41 dürfen nur unter Ausschluss<br />

der Öffentlichkeit und der Schulöffentlichkeit verhandelt werden.<br />

10 Der Schulleiter sowie der Schulvorstand mit einfacher Mehrheit können Gäste zu den<br />

Sitzungen einladen. Ob ihnen Rederecht erteilt wird, entscheidet die einfache Mehrheit.<br />

11 Der Schulvorstand tagt nichtöffentlich, die Schulöffentlichkeit kann im Hinblick auf den<br />

Bildungsauftrag nach § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes und zur Förderung<br />

der Transparenz innerschulischer Entscheidungen zugelassen werden.<br />

12 Der Schulvorstand übernimmt die Verfahrensregelungen des Gemeinsamen<br />

Ausschusses, soweit nicht eigene entgegenstehen.<br />

13 Gültige Beschlüsse des Schulvorstandes, soweit sie in schulöffentlicher Sitzung<br />

gefasst wurden, werden in einer regelmäßig zu aktualisierenden <strong>Beschluss</strong>sammlung<br />

des Gemeinsamen Ausschusses und des Schulvorstandes veröffentlicht.<br />

Beschlossen vom Schulvorstand am<br />

12.12.2007.<br />

3 Wahlordnung der Schülerschaft der HPS für die Wahl der Schülervertreter<br />

im <strong>GA</strong> (Schulvorstand)<br />

§ 1 Wahltermin und Wahlausschuss<br />

a) a) Die Wahl findet am Anfang des Schuljahres statt. Der Termin wird mindestens<br />

sechs Wochen vor der Wahl in Klassen durch Aushang bekannt gegeben.<br />

Gleichzeitig wird die Wahlordnung ausgehängt.<br />

<strong>GA</strong> -Beschlüsse der HPS Seite 8

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