GA/SVSt-Beschluss-Sammlung - Halepaghen-Schule
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§ 7 Stimmabgabe<br />
§ 8 Auszählung<br />
a) a) Die Stimmberechtigten der Stufen 5-6 haben eine Stimme, die der Stufen 7-9<br />
haben zwei und die der Stufen 10-13 haben drei Stimmen.<br />
b) b) Ein Stimmzettel ist gültig, wenn mindestens ein Kandidat, höchstens die<br />
entsprechende Höchststimmzahl an Kandidaten angekreuzt sind. Leere<br />
Stimmzettel sind ungültig.<br />
c) c) Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er den Willen des Wählenden nicht<br />
zweifelsfrei erkennen lässt oder wenn mehr als die Höchstzahl der Kandidaten<br />
angekreuzt ist oder wenn er andere Zusätze enthält.<br />
Nach Abschluss der Wahl findet die Auszählung durch den Wahlausschuss statt.<br />
§ 9 Gewählte Vertreter<br />
Gewählt sind als Mitglieder jeweils der eine Kandidat aus den Klassenstufe 5-6, die zwei<br />
Kandidaten aus den Klassenstufen 7-9 sowie die drei Kandidaten aus den<br />
Klassenstufen 10 bis 13 mit den höchsten Stimmenzahlen. Jeweils der-/diejenige mit<br />
den meisten Stimmen in den Klassenstufen 5-6, 7-9 sowie 10-13 sind zudem Mitglieder<br />
im Schulvorstand. Außerdem (2) Außerdem wählt der Schülerrat aus der Mitte des SR-<br />
Vorstandes eine/n Vertreter/in für den Schulvorstand und den Gemeinsamen<br />
Ausschuss.<br />
Gewählt sind als Stellvertreter alle übrigen Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl.<br />
Dies gilt sowohl für die Schulvorstands- als auch für die <strong>GA</strong>-Mitglieder. Bei Verhinderung<br />
eines <strong>GA</strong>-Mitgliedes tritt demnach der erste Stellvertreter an seine Stelle, bei<br />
Verhinderung eines Schulvorstandsmitglieds der/die Nächstplatzierte (meist <strong>GA</strong>-<br />
Mitglied) usw.<br />
Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt.<br />
§ 10 Wahlergebnis<br />
Das Wahlergebnis wird bekanntgegeben. Die Bekanntgabe muss enthalten: Zahl der<br />
abgegebenen Stimmzettel, Zahl der gültigen und ungültigen Stimmzettel und der Enthaltungen,<br />
die Namen der gewählten Mitglieder und Stimmenzahl, die Namen der Stellvertreter in der<br />
Reihenfolge und mit Stimmenzahl.<br />
§ 11 Weitere Einzelheiten können durch <strong>GA</strong>-<strong>Beschluss</strong> geregelt werden.<br />
<strong>GA</strong> -Beschlüsse der HPS Seite 10