GA/SVSt-Beschluss-Sammlung - Halepaghen-Schule
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D) Wahl der Klassenverbände und Kursgruppen<br />
Die Wahl der Klassenverbände, Unterrichtsgruppen und Kurse geschieht durch Eintragen des<br />
Namens auf eine Wahlliste unter Angabe einer 2. oder 3. Wahl, auf die im Falle der<br />
Überzeichnung einer Gruppe zurückgegriffen werden kann. Unterbleibt die Angabe einer<br />
möglichen 2. oder 3. Wahl, so bringt die Schülerin/der Schüler damit zum Ausdruck, dass sie/er<br />
der <strong>Schule</strong> die Zuweisung zu einem Alternativkurs überlässt.<br />
E) Vorrechte bei der Wahl<br />
Im Falle der Überzeichnung eines Kurses existieren folgende Vorrechte zur Aufnahme einer<br />
Schülerin/eines Schülers in die Kursgruppe. Diese Vorrechte sollen in der aufgelisteten<br />
Rangfolge gelten:<br />
1. Sequenzrecht<br />
1.1. Bei der Wahl zu den Kursen der Klassenstufe 13 hat ein/e SchülerIn das<br />
grundsätzliche Vorrecht, in einen Kurs aufgenommen zu werden, wenn er/sie bereits in<br />
Klassenstufe 12 in diesem Kurs war. Dabei gilt folgende Rangfolge:<br />
1.1.1. P4 Schülerinnen, die bereits in der 12. Klasse in diesem Kurs waren 1.1.2. Alle<br />
anderen P-Schülerinnen<br />
1.1.3. Alle Schülerinnen, die bereits in der 12. Klasse in diesem Kurs waren und den<br />
Kurs nicht als Prüfungskurs belegen. Dabei haben diejenigen Schülerinnen des Kurses,<br />
die Belegungsverpflichtung haben, Vorrang vor denjenigen, die keine<br />
Belegungsverpflichtung abdecken<br />
1.1.4. Alle anderen Schülerinnen, die in den Kurs wechseln wollen<br />
1.2. Die Angabe des 3., 4. und 5. Prüfungsfaches berechtigt bereits bei den Kurswahlen<br />
der Klassenstufe 12 zur bevorzugten Aufnahme in einen zur Abiturprüfung führenden<br />
Kurs.<br />
2. Wahl eines Faches in der Vorwahl<br />
Die Nennung eines gewünschten Faches bereits in der Vorwahl kann zur bevorzugten<br />
Aufnahme in einen Kurs des betreffenden Faches führen.<br />
Schüler, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen an der Vorwahl nicht<br />
teilnehmen konnten oder das betroffene Fach im Unterricht der Oberstufe nicht hatten,<br />
dürfen durch diese Regelung nicht benachteiligt werden.<br />
An den Kursen in DSP dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die vorher<br />
schon Unterricht in diesem Fach hatten.<br />
3. Wiederholter Jahrgang<br />
Im Einzelfall ist bei Wiederholung eines Jahres die bevorzugte Aufnahme in einen Kurs<br />
der Prüfungsfächer oder in einen Klassenverband nach Entscheidung des<br />
Oberstufenausschusses möglich.<br />
F) Termine<br />
Die Wahl beginnt mit der Freischaltung im Internet oder der Ausgabe der Wahlkarten. Ende der<br />
Wahl ist frühestens am dritten Werktag nach dem Beginn.<br />
<strong>GA</strong> -Beschlüsse der HPS Seite 30