GA/SVSt-Beschluss-Sammlung - Halepaghen-Schule
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1.9 <strong>Beschluss</strong> zur Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln<br />
Soweit der <strong>Halepaghen</strong>-<strong>Schule</strong> zur Verfügung gestellte städtische Haushaltsmittel auf das<br />
Folgejahr übertragbar sind, können die betreffenden Einsparungen der Einzeletats der <strong>Schule</strong><br />
unter bestimmten Bedingungen auf das Folgejahr übertragen werden.<br />
1. Die betreffenden Haushaltsreste werden nur auf Antrag durch die Etatverwalter und<br />
nach Einzelprüfung durch den Haushaltsausschuss den Etatposten übertragen. Die<br />
nicht beantragten Reste werden zunächst der Position Ra-Notfälle zugeschrieben und<br />
stehen dem Schulvorstand weiterhin zur Verfügung.<br />
2. Überziehungen der Einzeletats sind nicht erlaubt. Falls dennoch ein solcher Fall<br />
eintreten sollte, wird der negative Kontostand übertragen.<br />
3. Sollen aus einem Teiletat Anschaffungen vorgenommen werden, die die Mittel<br />
übersteigen, so muss entweder gewartet und gespart werden, oder aber das Geld wird<br />
aus einem anderen Teiletat, der es nicht sofort benötigt, mit Zustimmung des<br />
betreffenden Etatverwalters bzw. der betreffenden Etatverwalterin geliehen. Die<br />
Rückzahlung regeln die betreffenden Etatverwalter(innen) unter einander. Der<br />
Schulvorstand verpflichtet sich nicht zur Berücksichtigung derartiger Zusagen.<br />
(<strong>GA</strong>-<strong>Beschluss</strong> vom 21.5.1997, vom <strong>SVSt</strong><br />
am 14.5.2008 aktualisiert)<br />
1.10 Benennung der stimmberechtigten Schülervertreter(innen) bei besonderem<br />
Quorum<br />
Zwei der drei Schülerstimmen werden von den bei der Wahl auf den Plätzen 1 und 2<br />
gekommenen Schüler(innen) wahrgenommen. Die dritte Stimme hat dann je nach Thema ein<br />
Schüler oder eine Schülerin aus der Mittel- oder Oberstufe. Sie werden vor Sitzungsbeginn dem<br />
Vorsitzenden genannt.<br />
1.11 Darstellung des <strong>GA</strong><br />
(von der Schülerseite am 11.12 1996<br />
vorgetragenes Verfahren, das der <strong>GA</strong><br />
zustimmend zur Kenntnis nahm)<br />
Eine vom <strong>GA</strong> ausgewählte <strong>Sammlung</strong> an Beschlüssen wird auf der Homepage veröffentlicht.<br />
Das Vertretungsrecht des Schulleiters nach außen bleibt dabei jedoch voll erhalten.<br />
(<strong>Beschluss</strong> vom 23.01.2002)<br />
<strong>GA</strong> -Beschlüsse der HPS Seite 16