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GA/SVSt-Beschluss-Sammlung - Halepaghen-Schule

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Der Tutor / Die Tutorin kann auf der Wahlausschreibung besondere Bemerkungen zur<br />

Gestaltung seiner/ihrer Tutorenarbeit machen.<br />

Verantwortlich für die Wahl ist der Oberstufenkoordinator. Sie wird betreut vom<br />

zuständigen Oberstufenausschuss.<br />

Ist nach Wahl eine Tutandengruppe überzeichnet, so entscheidet das Los.<br />

Sind Schüler/innen beim Losverfahren in der Tutandengruppe der zweiten oder dritten<br />

Wahl nicht unterzubringen, so findet für diese Schüler/innen eine Neuwahl nach<br />

Maßgabe freier Plätze statt. Auf §2.2 ist Rücksicht zu nehmen.<br />

Bei der Tutorenwahl ist Gruppenbildung erlaubt. Unter einer Gruppe sind diejenigen<br />

Schüler/innen zu verstehen, deren Namen durch eine Klammer verbunden wurde und<br />

die eine gemeinsame zweite und dritte Wahl angegeben haben. Wird ein Mitglied einer<br />

Gruppe herausgelost, so betrifft das die ganze Gruppe. Bei der Auswertung der Wahl<br />

werden Gruppen nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt.<br />

Gegen die Auswertung der Wahl haben Schüler/innen und Lehrer/innen das<br />

Einspruchsrecht. Der Einspruch ist schriftlich an den Oberstufenkoordinator zu richten.<br />

In diesem Fall gibt der Oberstufenausschuss eine Empfehlung mit einer Mehrheit von<br />

vier Stimmen an den Oberstufenkoordinator.<br />

4. Aufgaben des Tutors / der Tutorin<br />

Der Tutor / Die Tutorin überwacht die Schullaufbahn und die Leistungen des Tutanden.<br />

Bei der Überwachung der formalen Belegungsverpflichtungen werden die Tutor/innen<br />

vom Oberstufenkoordinator unterstützt.<br />

Der Tutor / Die Tutorin ist für die pädagogische und soziale Betreuung seiner / ihrer<br />

Tutanden zuständig. Empfohlen werden zu diesem Zweck mindestens zwei<br />

Tutandentreffen im Halbjahr.<br />

Der Tutor / Die Tutorin berät seine / ihre Tutanden in Konfliktfällen.<br />

Der Tutor / Die Tutorin nimmt an allen Konferenzen teil, die die von ihm /ihr zu<br />

betreuenden Schüler individuell betreffen.<br />

Der Tutor / Die Tutorin nimmt an den mündlichen Abiturprüfungen der Tutanden teil.<br />

Der Tutor / Die Tutorin gibt die Zeugnisse an die Tutanden aus.<br />

4.7 Kurswahlordnung<br />

Präambel:<br />

(<strong>Beschluss</strong> vom 17.6.1998)<br />

Die Wahl der Fächer für die Einführungsphase sowie für die Qualifikationsphase soll möglichst<br />

große Wahlmöglichkeiten bieten. Zudem soll im Zweifelsfall die Entscheidung zu Gunsten von<br />

kleineren Kursen und Klassen fallen. Die Schulleitung wird aufgefordert, von der Bestimmung in<br />

§10 Absatz 4 und in § 11 Absatz 4 Nummer 3 der Oberstufenverordnung, nach der die <strong>Schule</strong><br />

das dritte Prüfungsfach bestimmen kann (der gesellschaftliche Schwerpunkt ausgenommen),<br />

nach Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen. Außerdem wird die Schulleitung beauftragt,<br />

dafür Sorge zu tragen, dass mindestens ein sprachlicher, musisch-künstlerischer,<br />

gesellschaftswissenschaftlicher sowie naturwissenschaftlicher Schwerpunkt eingerichtet wird. In<br />

der Einführungsphase sollen zusätzliche Projekte und zusätzlicher Unterricht angeboten<br />

<strong>GA</strong> -Beschlüsse der HPS Seite 28

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