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GA/SVSt-Beschluss-Sammlung - Halepaghen-Schule

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3.16 Kopiergeldpauschale<br />

Der <strong>GA</strong> beschließt die Einführung einer Kopiergeldpauschale für die Klassen 7-10 und die<br />

Klassenstufe 11, die 5 € pro Schulhalbjahr beträgt. Diese Regelung wird ab dem Schuljahr<br />

2004/05 auf die Klassenstufen 5 und 6 ausgedehnt.<br />

4 Oberstufe<br />

4.1 Exkursionen in der Oberstufe<br />

(<strong>Beschluss</strong> vom 09.06.2004)<br />

Exkursionen in der Oberstufe werden auf entsprechenden Formularen unter Nennung der<br />

Teilnehmer angemeldet. Betroffene Lehrer machen auf dem Formular deutlich, wenn sie mit der<br />

Teilnahme eines ihrer Schüler nicht einverstanden sind.<br />

4.2 Geldmittel für Wanderfahrten etc.<br />

(<strong>Beschluss</strong> vom 27. 1. 1988)<br />

Aufgrund knapper Geldmittel für Wanderfahrten stellt der <strong>GA</strong> eine Prioritätenliste auf, nach der<br />

Fahrten genehmigt werden sollen: 1.) 6. Klassen 2. 9.) Klassen 3.) Studienfahrten 4.) sonstige<br />

4.3 Studienfahrten<br />

(<strong>Beschluss</strong> vom 30. 11. 1994; aktualisiert<br />

am 04.10.2006)<br />

Studienfahrten finden an der <strong>Halepaghen</strong> - <strong>Schule</strong> als fachbezogene Leistungskursfahrten am<br />

Anfang des 13. Schuljahres auf einer zu bestimmenden Leistungskursleiste statt. Der genaue<br />

Zeitraum wird vom <strong>GA</strong> von Jahr zu Jahr neu festgesetzt.<br />

Im Regelfall sollte fünf Wochen nach Schuljahresbeginn nach einer Voranfrage die<br />

Leistungskursleiste ausgewählt werden, die die Gewähr dafür bietet, dass die Mehrzahl der<br />

Schülerinnen und Schüler unmittelbar an einer Studienfahrt teilnehmen können.<br />

Die Schülerinnen und Schüler planen und organisieren nach Maßgabe der fachlichen und<br />

pädagogischen Kriterien der begleitenden Lehrkräfte die Studienfahrten.<br />

Teilnehmer sind 1. die Mitglieder der Leistungskurse, die auf der ausgewählten Leiste liegen<br />

und eine Studienfahrt anbieten, sowie 2. die Mitglieder der anderen Leistungskurse.<br />

Schülerinnen und Schüler, deren Leistungskurs keine Studienfahrt anbietet, können ein für sie<br />

passendes Angebot auswählen. Sie sollten aber über die für die Erzielung des Studienzweckes<br />

geeigneten fachlichen Voraussetzungen verfügen und nach Möglichkeit in Vor- und<br />

Nachbereitung der Studienfahrt einbezogen werden. Bei Studienfahrten ins Ausland ist die<br />

letztere Bestimmung zwingende Vorschrift.<br />

<strong>GA</strong> -Beschlüsse der HPS Seite 24

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