GA/SVSt-Beschluss-Sammlung - Halepaghen-Schule
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3.16 Kopiergeldpauschale<br />
Der <strong>GA</strong> beschließt die Einführung einer Kopiergeldpauschale für die Klassen 7-10 und die<br />
Klassenstufe 11, die 5 € pro Schulhalbjahr beträgt. Diese Regelung wird ab dem Schuljahr<br />
2004/05 auf die Klassenstufen 5 und 6 ausgedehnt.<br />
4 Oberstufe<br />
4.1 Exkursionen in der Oberstufe<br />
(<strong>Beschluss</strong> vom 09.06.2004)<br />
Exkursionen in der Oberstufe werden auf entsprechenden Formularen unter Nennung der<br />
Teilnehmer angemeldet. Betroffene Lehrer machen auf dem Formular deutlich, wenn sie mit der<br />
Teilnahme eines ihrer Schüler nicht einverstanden sind.<br />
4.2 Geldmittel für Wanderfahrten etc.<br />
(<strong>Beschluss</strong> vom 27. 1. 1988)<br />
Aufgrund knapper Geldmittel für Wanderfahrten stellt der <strong>GA</strong> eine Prioritätenliste auf, nach der<br />
Fahrten genehmigt werden sollen: 1.) 6. Klassen 2. 9.) Klassen 3.) Studienfahrten 4.) sonstige<br />
4.3 Studienfahrten<br />
(<strong>Beschluss</strong> vom 30. 11. 1994; aktualisiert<br />
am 04.10.2006)<br />
Studienfahrten finden an der <strong>Halepaghen</strong> - <strong>Schule</strong> als fachbezogene Leistungskursfahrten am<br />
Anfang des 13. Schuljahres auf einer zu bestimmenden Leistungskursleiste statt. Der genaue<br />
Zeitraum wird vom <strong>GA</strong> von Jahr zu Jahr neu festgesetzt.<br />
Im Regelfall sollte fünf Wochen nach Schuljahresbeginn nach einer Voranfrage die<br />
Leistungskursleiste ausgewählt werden, die die Gewähr dafür bietet, dass die Mehrzahl der<br />
Schülerinnen und Schüler unmittelbar an einer Studienfahrt teilnehmen können.<br />
Die Schülerinnen und Schüler planen und organisieren nach Maßgabe der fachlichen und<br />
pädagogischen Kriterien der begleitenden Lehrkräfte die Studienfahrten.<br />
Teilnehmer sind 1. die Mitglieder der Leistungskurse, die auf der ausgewählten Leiste liegen<br />
und eine Studienfahrt anbieten, sowie 2. die Mitglieder der anderen Leistungskurse.<br />
Schülerinnen und Schüler, deren Leistungskurs keine Studienfahrt anbietet, können ein für sie<br />
passendes Angebot auswählen. Sie sollten aber über die für die Erzielung des Studienzweckes<br />
geeigneten fachlichen Voraussetzungen verfügen und nach Möglichkeit in Vor- und<br />
Nachbereitung der Studienfahrt einbezogen werden. Bei Studienfahrten ins Ausland ist die<br />
letztere Bestimmung zwingende Vorschrift.<br />
<strong>GA</strong> -Beschlüsse der HPS Seite 24