78. landeskongress. 3.
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Technologieträger ist dabei einer fortlaufenden Subventionierung vorzuziehen.<br />
Antragsbuch zum <strong>78.</strong> Landeskongress<br />
Die Ablösung des EEG soll in einer angemessenen Übergangszeit von nicht mehr als 5 Jahren<br />
stattfinden, in der die Unternehmen die Chance haben, sich auf das neue Marktumfeld<br />
einzustellen. Die EEG-Fördersätze müssen in dieser Phase mit Blick auf die massiv steigende<br />
EEG-Umlage stärker als bisher abgesenkt werden; in diesem Zusammenhang begrüßen wir die<br />
letzten Beschlüsse der Bundesregierung zur Reform der Photovoltaik-Förderung. Damit es nicht<br />
zu einem mehrjährigen „Dezemberfieber“ kommt, müssen für die Übergangszeit außerdem<br />
verbindliche Zubaudeckel eingezogen werden. Der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien ist<br />
in dieser Zeit aufrecht zu erhalten, im Quotenmodell aber überflüssig und für neue Anlagen<br />
entsprechend abzuschaffen. Anlagen, die unter dem EEG ans Netz gegangen sind, müssen ihn<br />
aus dem Aspekt der Planungssicherheit heraus bis zum Ende ihrer Förderung behalten. Neue<br />
Umlagen, wie zur Förderung von Offshore-Windparks, widersprechen dem Quotenmodell und<br />
brechen außerdem mit dem Haftungsprinzip. Sie sind abzulehnen.<br />
Betrachtet man die Energiewende unter dem Aspekt der Reduktion des CO²-Ausstoßes, so hat<br />
ein deutscher Alleingang im globalen Vergleich keinen Nutzen. Wir setzen uns daher für eine<br />
Lösung auf europäischer Ebene ein, bei der eine zu erfüllende Quote auf EU-Ebene festgesetzt<br />
wird. Solange dies nicht möglich ist, kann die nationale Quote auch durch den Zukauf von<br />
Öko-Strom aus dem EU-Ausland erfüllt werden. Einen rein virtuellen Handel mit<br />
Öko-Strom-Zertifikaten aus Ländern, deren Strom physikalisch gar nicht nach Deutschland<br />
importiert werden kann, lehnen wir aber ab. Eine spätere Gesamtintegration des deutschen oder<br />
europäischen Quotenmodells in einen globalen CO²-Emmissionszertifikatehandel begrüßen wir.<br />
Die Versorgungssicherheit ist in einer Industrienation wie Deutschland von herausragender<br />
Bedeutungund daher einer der Eckpfeiler der Energiewende. Wir wollen den Energieversorgern<br />
aber nicht vorschreiben, wie sie ihr Geschäft zu machen haben und verzichten deshalb auf<br />
staatliche Interventionen. Stattdessen fordern wir, dass jeder Energieversorger per Gesetz<br />
verpflichtet wird, die Zuverlässigkeit seines Netzes zu gewährleisten. Ob er dazu auf eigene oder<br />
externe Backup-Kapazitäten, temporäres vom-Netz-nehmen einzelner Anlagen oder andere<br />
Maßnahmen zurückgreift, obliegt seiner unternehmerischen Freiheit. Die Einhaltung dieser<br />
Verpflichtung soll durch den Staat unter Androhung geeigneter Sanktionen sichergestellt werden.<br />
Der Netzausbau ist ein wichtiger Faktor für das Gelingen der Energiewende. Die deutschen<br />
Netze müssen in der Lage sein, einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energien und gleichzeitig<br />
den Strom grundlastfähiger Kraftwerke aufzunehmen. Ein Kapazitätsausbau ist deswegen ohne<br />
vernünftige Alternative. Er bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Aufnahmefähigkeit und<br />
Finanzierbarkeit und muss beiden Ansprüchen genügen. Ein Netz, das die maximal<br />
produzierbare Strommengeaufnehmen kann, ist aus dieser Abwägung heraus mittelfristig noch<br />
nicht realisierbar. Zur Beschleunigung des Netzausbaus begrüßen wir planungsrechtliche<br />
Vereinfachungen, raten aber von einer Abkehr von umweltpolitischen Standards ab.<br />
Obwohl der steigende Energiepreis im Grundsatz bereits einen hinreichenden Anreiz zur<br />
Verbesserung der Energienutzungseffizienz darstellt, können staatliche Förderprogramme zur<br />
Senkung des Energiebedarfs im Einzelfall sinnvoll sein. In diesem Zusammenhang verurteilen wir<br />
die parteipolitisch begründete Blockade des Programms zur Gebäudesanierung durch SPD und<br />
Grüne im Bundesrat. Im Gegensatz zu Förderprogrammen sind Verbote und andere<br />
erzieherische Maßnahmen des Staates kein vertretbares Mittel zur Steigerung der<br />
Energieeffizienz. Strafsteuern, das Glühbirnenverbot oder der verpflichtende Einbau von<br />
Smart-Metern in Neubauten entmündigen die Bürgerinnen und Bürger und werden von uns<br />
nachdrücklich zurückgewiesen. Auch das Top-Runner-Prinzip schränkt die Handlungsfreiheit<br />
unverhältnismäßig ein und kann deshalb nur in begründeten Ausnahmefällen zur Anwendung<br />
kommen. Stattdessen setzen wir auf eine verstärkte Aufklärung der Öffentlichkeit durch die weiter<br />
Antrag Seite: 2 / Seite: 23