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78. landeskongress. 3.

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Technologieträger ist dabei einer fortlaufenden Subventionierung vorzuziehen.<br />

Antragsbuch zum <strong>78.</strong> Landeskongress<br />

Die Ablösung des EEG soll in einer angemessenen Übergangszeit von nicht mehr als 5 Jahren<br />

stattfinden, in der die Unternehmen die Chance haben, sich auf das neue Marktumfeld<br />

einzustellen. Die EEG-Fördersätze müssen in dieser Phase mit Blick auf die massiv steigende<br />

EEG-Umlage stärker als bisher abgesenkt werden; in diesem Zusammenhang begrüßen wir die<br />

letzten Beschlüsse der Bundesregierung zur Reform der Photovoltaik-Förderung. Damit es nicht<br />

zu einem mehrjährigen „Dezemberfieber“ kommt, müssen für die Übergangszeit außerdem<br />

verbindliche Zubaudeckel eingezogen werden. Der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien ist<br />

in dieser Zeit aufrecht zu erhalten, im Quotenmodell aber überflüssig und für neue Anlagen<br />

entsprechend abzuschaffen. Anlagen, die unter dem EEG ans Netz gegangen sind, müssen ihn<br />

aus dem Aspekt der Planungssicherheit heraus bis zum Ende ihrer Förderung behalten. Neue<br />

Umlagen, wie zur Förderung von Offshore-Windparks, widersprechen dem Quotenmodell und<br />

brechen außerdem mit dem Haftungsprinzip. Sie sind abzulehnen.<br />

Betrachtet man die Energiewende unter dem Aspekt der Reduktion des CO²-Ausstoßes, so hat<br />

ein deutscher Alleingang im globalen Vergleich keinen Nutzen. Wir setzen uns daher für eine<br />

Lösung auf europäischer Ebene ein, bei der eine zu erfüllende Quote auf EU-Ebene festgesetzt<br />

wird. Solange dies nicht möglich ist, kann die nationale Quote auch durch den Zukauf von<br />

Öko-Strom aus dem EU-Ausland erfüllt werden. Einen rein virtuellen Handel mit<br />

Öko-Strom-Zertifikaten aus Ländern, deren Strom physikalisch gar nicht nach Deutschland<br />

importiert werden kann, lehnen wir aber ab. Eine spätere Gesamtintegration des deutschen oder<br />

europäischen Quotenmodells in einen globalen CO²-Emmissionszertifikatehandel begrüßen wir.<br />

Die Versorgungssicherheit ist in einer Industrienation wie Deutschland von herausragender<br />

Bedeutungund daher einer der Eckpfeiler der Energiewende. Wir wollen den Energieversorgern<br />

aber nicht vorschreiben, wie sie ihr Geschäft zu machen haben und verzichten deshalb auf<br />

staatliche Interventionen. Stattdessen fordern wir, dass jeder Energieversorger per Gesetz<br />

verpflichtet wird, die Zuverlässigkeit seines Netzes zu gewährleisten. Ob er dazu auf eigene oder<br />

externe Backup-Kapazitäten, temporäres vom-Netz-nehmen einzelner Anlagen oder andere<br />

Maßnahmen zurückgreift, obliegt seiner unternehmerischen Freiheit. Die Einhaltung dieser<br />

Verpflichtung soll durch den Staat unter Androhung geeigneter Sanktionen sichergestellt werden.<br />

Der Netzausbau ist ein wichtiger Faktor für das Gelingen der Energiewende. Die deutschen<br />

Netze müssen in der Lage sein, einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energien und gleichzeitig<br />

den Strom grundlastfähiger Kraftwerke aufzunehmen. Ein Kapazitätsausbau ist deswegen ohne<br />

vernünftige Alternative. Er bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Aufnahmefähigkeit und<br />

Finanzierbarkeit und muss beiden Ansprüchen genügen. Ein Netz, das die maximal<br />

produzierbare Strommengeaufnehmen kann, ist aus dieser Abwägung heraus mittelfristig noch<br />

nicht realisierbar. Zur Beschleunigung des Netzausbaus begrüßen wir planungsrechtliche<br />

Vereinfachungen, raten aber von einer Abkehr von umweltpolitischen Standards ab.<br />

Obwohl der steigende Energiepreis im Grundsatz bereits einen hinreichenden Anreiz zur<br />

Verbesserung der Energienutzungseffizienz darstellt, können staatliche Förderprogramme zur<br />

Senkung des Energiebedarfs im Einzelfall sinnvoll sein. In diesem Zusammenhang verurteilen wir<br />

die parteipolitisch begründete Blockade des Programms zur Gebäudesanierung durch SPD und<br />

Grüne im Bundesrat. Im Gegensatz zu Förderprogrammen sind Verbote und andere<br />

erzieherische Maßnahmen des Staates kein vertretbares Mittel zur Steigerung der<br />

Energieeffizienz. Strafsteuern, das Glühbirnenverbot oder der verpflichtende Einbau von<br />

Smart-Metern in Neubauten entmündigen die Bürgerinnen und Bürger und werden von uns<br />

nachdrücklich zurückgewiesen. Auch das Top-Runner-Prinzip schränkt die Handlungsfreiheit<br />

unverhältnismäßig ein und kann deshalb nur in begründeten Ausnahmefällen zur Anwendung<br />

kommen. Stattdessen setzen wir auf eine verstärkte Aufklärung der Öffentlichkeit durch die weiter<br />

Antrag Seite: 2 / Seite: 23

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