10.03.2022 Aufrufe

12.03.2022

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4 12. März 2022 • BZ Ausgabe KW 10/22<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Rechtsverordnung der Stadt Lindau (Bodensee)<br />

über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs- und<br />

Ausflugsorten vom 24. Februar 2022<br />

Die Große Kreisstadt Lindau (Bodensee) erlässt auf Grund des § 10 Abs. 1<br />

Satz 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) vom 2. Juni 2003<br />

(BGBl I. S. 744), zuletzt geändert durch Artikel 430 der Verordnung vom 31.<br />

August 2015 (BGBl I S. 1474) in Verbindung mit § 2 Ladenschlussverordnung<br />

vom 21. Mai 2003 (GVBl S. 340), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.<br />

September 2011 (GVBl S. 442) folgende<br />

Rechtsverordnung<br />

§ 1<br />

In der Stadt Lindau (Bodensee) dürfen Badegegenstände, Devotionalien, frische<br />

Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne<br />

des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen<br />

und Zeitungen sowie Waren, die für die Stadt Lindau (Bodensee) kennzeichnend<br />

sind, abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes<br />

über den Ladenschluss im Jahr 2022 vom<br />

20. März bis 3. Oktober 2022 (ohne Karfreitag, 15.04.2022)<br />

und 4. bis 18. Dezember 2022<br />

an allen Sonn- und Feiertagen von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr verkauft werden.<br />

§ 2<br />

Die Offenhaltung ist auf diejenigen Verkaufsstellen beschränkt, in denen<br />

eine oder mehrere der genannten Waren im Verhältnis zum Gesamtumsatz in<br />

erheblichem Umfang geführt werden.<br />

§ 3<br />

Inhaber von Verkaufsstellen können bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Zuwiderhandlungen<br />

gegen diese Rechtsverordnung nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 b,<br />

Abs. 2 LadSchlG mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro belegt werden.<br />

§ 4<br />

Die Vorschriften des § 17 LadSchlG, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes,<br />

des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern,<br />

des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind<br />

zu beachten und werden durch den Erlass dieser Rechtsverordnung nicht<br />

berührt.<br />

§ 5<br />

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der<br />

Großen Kreisstadt Lindau (Bodensee) in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 18.<br />

Dezember 2022 außer Kraft.<br />

Lindau (B), den 24.02.2022<br />

Stadt Lindau (Bodensee)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Bekanntmachung<br />

Vollzug der Wassergesetze und der Abwasserabgabengesetze;<br />

Einleitung von mechanisch-biologisch-chemisch vorbehandeltem Abwasser<br />

aus der Kläranlage Lindau, sowie von Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken<br />

beim Hauptpumpwerk in den Bodensee im Bereich der Grundstücke<br />

Flur Nr. 1785/2 und 1784 der Gemarkung Reutin<br />

Die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) haben beim Landratsamt<br />

Lindau (Bodensee) mit Schreiben vom 22.02.2021 eine wasserrechtliche Erlaubnis<br />

für die Einleitung von vorbehandeltem Abwasser aus dem Bereich der<br />

Kläranlage des Klärwerkes beantragt.<br />

Der Erlaubnisbescheid vom 22.02.2022 (AZ 31-641-219/73) für o. g. Vorhaben<br />

liegt mit einer Ausfertigung des Plansatzes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung)<br />

in der Zeit von Montag, 14. März 2022 bis einschließlich<br />

Montag, 28. März 2022 im Foyer des Stadtbauamtes der Stadt Lindau (B),<br />

Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B) während der Dienststunden (Montag<br />

bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14:00<br />

Uhr bis 17:30 Uhr) zur allgemeinen, öffentlichen Einsichtnahme aus.<br />

Die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen sind bei der Einsicht unbedingt<br />

zu beachten.<br />

Die Unterlagen können auch im Internet unter:<br />

www.landkreis-lindau.de/Bürgerservice-Online-Dienste/Bügerservice/<br />

Bekanntmachungen eingesehen werden.<br />

Hinweis: Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den übrigen<br />

Betroffenen gegenüber als zugestellt.<br />

Bekanntmachung über die Schulanmeldung in der Stadt Lindau (Bodensee)<br />

Am Mittwoch, 23.03.2022 findet in der Zeit von 14.00<br />

- 18.00 Uhr in den unten genannten Grundschulen der<br />

Stadt Lindau(B) die<br />

S c h u l a n m e l d u n g<br />

statt. Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 30. September<br />

dieses Jahres sechs Jahre alt werden, somit spätestens<br />

am 30. September 2016 geboren sind.<br />

Die Schulanmeldung ist gesetzliche Pflicht. Sie besteht<br />

auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen,<br />

ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen<br />

zu lassen.<br />

Anzumelden sind ferner Kinder, die im vorigen Jahr vom<br />

Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden; der Zurückstellungsbescheid<br />

ist vorzulegen.<br />

Neu ist im bestehenden Verfahren, dass Kinder, welche<br />

im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 30. September sechs<br />

Jahre alt werden, schulpflichtig werden können, d.h. sie<br />

durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren<br />

wie alle anderen Kinder. Die Schule berät die Erziehungsberechtigten<br />

und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten<br />

entscheiden dann, ob ihr Kind bereits<br />

zum kommenden Schuljahr 2022/23 oder erst zum darauffolgenden<br />

Schuljahr 2023/24 eingeschult wird.<br />

Falls Erziehungsberechtigte die Einschulung auf das<br />

Schuljahr 2023/24 verschieben möchten, müssen sie<br />

dies der Schule bis spätestens 11.04.2022 in schriftlicher<br />

Form mitteilen.<br />

Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich, Fehlanzeige<br />

ist erlassen, d.h. das Kind wird zum kommenden<br />

Schuljahr schulpflichtig, wenn keine Erklärung der Erziehungsberechtigten<br />

erfolgt.<br />

Eine Zurückstellung nach Art. 37(2) oder (4)BayEUG ist<br />

unverändert möglich.<br />

Kinder, die im Oktober, November oder Dezember 2022<br />

sechs Jahre alt werden, können von den Eltern ebenfalls<br />

angemeldet werden und werden bei der Schulaufnahme<br />

wie Kinder behandelt, die vor dem 01.Oktober sechs<br />

Jahre alt werden, falls negative Erkenntnisse über die<br />

Schulfähigkeit des Kindes dem nicht entgegenstehen.<br />

Der Elternwille wird in besonderem Maße berücksichtigt.<br />

Auch Kinder, die ab dem 01. Januar 2016 geboren sind,<br />

können angemeldet werden, wenn auf Grund der körperlichen,<br />

sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten<br />

ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen<br />

wird - bei diesen Kindern ist ein schulpsychologisches<br />

Gutachten erforderlich.<br />

Alle Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in<br />

deren Sprengel sie wohnen, oder an einer staatlich genehmigten<br />

privaten Volksschule angemeldet werden; das gilt<br />

auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung<br />

eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen.<br />

Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem<br />

Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert<br />

sind, sollen sie einen Vertreter beauftragen, das Kind zur<br />

Schulanmeldung zu führen.<br />

Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter müssen<br />

bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen<br />

Angaben machen und durch Vorzeigen der<br />

Geburts- oder Abstammungsurkunde belegen.<br />

Ferner ist die vom Staatlichen Gesundheitsamt ausgestellte<br />

Bescheinigung über die Teilnahme bei der Schuleingangsuntersuchung<br />

vorzulegen.<br />

Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so müssen<br />

diese die Anmeldung im gegenseitigen Einverständnis<br />

vornehmen. In der Regel genügt zum Nachweis hierfür<br />

die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem<br />

Anmeldeblatt.<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

In Zweifelsfällen und beim Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme<br />

soll jedoch der andere Erziehungsberechtigte<br />

schriftlich zustimmen.<br />

Kinder, die in Heimen untergebracht sind, können auch<br />

vom Leiter des Heimes angemeldet werden.<br />

Bei der Schulanmeldung an öffentlichen Grundschulen<br />

erhalten die Erziehungsberechtigten einen Vordruck ausgehändigt<br />

für die in Art. 49 Abs.2 Satz 2 BayEUG vorgesehene<br />

Erklärung, ob sie der Zuweisung ihres<br />

Kindes in eine Klasse mit Schülern gleichen Bekenntnisses<br />

zustimmen, falls für den Schülerjahrgang zwei<br />

oder mehr Klassen (Parallelklassen) gebildet werden.<br />

Von der Ausgabe des Vordruckes wird abgesehen an<br />

Grundschulen, an denen mit Sicherheit eine Bildung von<br />

Parallelklassen nicht zu erwarten ist. Sind mehrere Erziehungsberechtigte<br />

vorhanden, so gilt für die Abgabe der<br />

Erklärung das gleiche wie bei der Schulanmeldung. Die<br />

Erklärung bleibt für die Dauer des Besuches der Grundschule<br />

wirksam, wenn sie nicht widerrufen wird. Der Widerruf<br />

wird bei der Änderung des Bekenntnisses sofort,<br />

im Übrigen erst bei Beginn des nächsten Schuljahres<br />

wirksam. Für die schriftliche Anmeldung sind das Anmeldeblatt<br />

und das Blatt für die genannte Erklärung bei der<br />

Grundschule erhältlich.<br />

Anmeldung an einer Schule für Behinderte und Kranke<br />

Blinde, gehörlose, körperbehinderte, sehbehinderte,<br />

schwerhörige, sprachbehinderte und geistig behinderte<br />

oder erziehungsschwierige Kinder können von ihren Erziehungsberechtigten<br />

statt an der Grundschule unmittelbar<br />

an einer für das Kind geeigneten öffentlichen oder<br />

staatlich genehmigten privaten Förderschule angemeldet<br />

werden. Im Übrigen gilt Abschnitt I) entsprechend.<br />

Im Landkreis Lindau (B) helfen hier das Sonderpädagogische<br />

Förderzentrum und das Förderzentrum mit dem<br />

Schwerpunkt geistige Entwicklung, beide in Lindenberg,<br />

weiter<br />

Anmeldung für die Diagnose- und Förderklasse<br />

Kinder mit Entwicklungsstörungen und Teilleistungsschwächen<br />

müssen ebenfalls zu o.g. Termin an der zuständigen<br />

Grundschule vorgestellt werden. Sie werden<br />

dann zur Diagnostizierung an das Sonderpädagogische<br />

Förderzentrum in Lindenberg weiterverwiesen, wenn<br />

die Erziehungsberechtigten dem Besuch dieser Klassen<br />

zustimmen.<br />

Schulanmeldung ist Pflicht<br />

Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende<br />

Pflicht der Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne berechtigten<br />

Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen,<br />

können nach Art. 119 Abs.1 Nr.1 BayEUG mit Geldbuße<br />

belegt werden.<br />

In der Stadt Lindau(B) bestehen folgende Grundschulen:<br />

Grundschule Lindau(B)- Insel<br />

Anmeldestelle: Barfüßerplatz 3 - 5<br />

Grundschule Lindau(B)- Aeschach<br />

Anmeldestelle: Langenweg 48/50<br />

Grundschule Lindau(B)- Hoyren<br />

Anmeldestelle: Hoyerbergstr. 33<br />

Grundschule Lindau(B)- Reutin-Zech<br />

Anmeldestellen: Schulstr. 23 bzw. Leiblachstr. 8<br />

Grundschule Lindau(B)- Oberreitnau<br />

Anmeldestelle: Hepachstr. 9<br />

Immenstadt, 22.12.2021<br />

gez. Simone Wenzel, Schulrätin<br />

Lindau (B), den 04.03.2022<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin<br />

www.stadtlindau.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!