SAM2022 - Schongauer Ausbildungsmarkt - Infobroschüre
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klusive regelmäßige Stillzeiten betrifft. Eine gängige<br />
Lösung grundsätzlich: Die Fortsetzung der<br />
Ausbildung in Teilzeit mit 25 bis 30 Stunden die<br />
Woche, im Zuge dessen die eigentliche Ausbildungszeit<br />
über rund drei Jahren meistens ohne<br />
Verlängerung eingehalten werden kann. Bei<br />
lediglich 20 Ausbildungsstunden die Woche ist<br />
dagegen eine Verlängerung der Lehrzeit nicht<br />
nur sinnvoll, sondern in der Regel auch notwendig,<br />
um die frischgebackene Mutter adäquat auf<br />
ihre bevorstehende Gesellenprüfung in Theorie<br />
und Praxis vorzubereiten.<br />
Erst Mutterschutz,<br />
dann Elternzeit?<br />
Finanziell betrachtet müssen sich schwangere<br />
Auszubildende auch keine all zu großen Sorgen<br />
machen: Sie bekommen während der Mutterschutzphase<br />
von insgesamt 14 Wochen einen<br />
monatlichen Betrag, der in etwa der Höhe ihrer<br />
zuletzt ausgezahlten Ausbildungsvergütung<br />
entspricht. Der Großteil des Geldes kommt<br />
allerdings dann von einer Krankenkasse, eine<br />
mögliche, noch ausstehende Differenz zum<br />
Lehrlingsgehalt gleicht dagegen im Regelfall der<br />
Arbeitgeber aus. Darüber hinaus können frischgebackene<br />
Eltern auch während einer Ausbildung<br />
Elterngeld für sich und Kindergeld für ihr<br />
Neugeborenes beantragen. Außerdem: So lange<br />
eine junge Mutter sich in Ausbildung befindet<br />
und jünger als 25 Jahre ist, dürfen auch deren<br />
Eltern noch Kindergeld für sie beantragen. Und<br />
Alleinerziehende? „Die bekommen zusätzliche<br />
finanzielle Hilfe übers Jobcenter“, sagt Maria<br />
Vogl, die an dieser Stelle einen Blick auf die<br />
Internetseite des Bundesministeriums für Familie,<br />
Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.<br />
de) empfiehlt. Die hält beim Thema „finanzielle<br />
Leistungen für junge Eltern“ unter dem Stichwort<br />
„Familien-Wegweiser“ eine ganze Reihe<br />
wichtiger Informationen bereit.<br />
Regelmäßige Arzttermine vor, während und<br />
nach der Schwangerschaft sollten die jungen<br />
Frauen überwiegend in ihrer Freizeit wahrnehmen.<br />
Ist dies nicht möglich, muss (!) der Arbeitgeber<br />
Arztbesuche während der Arbeitszeit<br />
jedoch ermöglichen – und zwar ohne Vor- oder<br />
Nacharbeit. Was ohne Probleme funktioniert?<br />
„Eine Schwangerschaft während einer Ausbildung<br />
kommt zwar immer wieder vor, ist aber<br />
trotzdem relativ selten zu erwarten.“ Im Falle<br />
des Falles sei laut Maria Vogl die Bereitschaft<br />
hiesiger Betriebe jedoch überwiegend sehr<br />
groß, die erst werdenden und schließlich frischgebackenen<br />
Eltern bestmöglich zu unterstützen,<br />
und sie trotz aller Umstände zu einem erfolgreichen<br />
Abschluss der Ausbildung zu führen.<br />
Vorausgesetzt, eine schwangere Auszubildene<br />
nimmt nach Ablauf der Mutterschutzfrist nicht<br />
gleich Gebrauch von ihrem Anspruch auf Elternzeit.<br />
Auch die darf während einer Lehre genommen<br />
werden, und kann in Sachen Zeitpunkt und<br />
Dauer ganz individuell gestaltet werden. „Es<br />
stehen Vater und Mutter jeweils drei Jahre zur<br />
Verfügung, wobei Elterngeld nur für zwölf beziehungsweise<br />
14 Monate gezahlt wird. Sie können<br />
selbst entscheiden, wie sie die verfügbare Zeit<br />
untereinander aufteilen“, sagt Maria Vogl. Während<br />
der Elternzeit erhält der betroffene Azubi<br />
zwar keine Ausbildungsvergütung mehr, kann<br />
lediglich Elterngeld beantragen. Dafür ruht während<br />
einer Elternzeit das Ausbildungsverhältnis,<br />
und muss von Seiten des Arbeitgebers um genau<br />
diese „Auszeit“, anders als beim Mutterschutz,<br />
verlängert werden. Kurz um: Auch wenn<br />
für junge Mütter und Väter das Babyglück oft<br />
viel zu früh und ungeplant kommt, mangelt es<br />
in Deutschland und Bayern nicht an rechtlicher,<br />
fachlicher und finanzieller Unterstützung.<br />
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