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SAM2022 - Schongauer Ausbildungsmarkt - Infobroschüre

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klusive regelmäßige Stillzeiten betrifft. Eine gängige<br />

Lösung grundsätzlich: Die Fortsetzung der<br />

Ausbildung in Teilzeit mit 25 bis 30 Stunden die<br />

Woche, im Zuge dessen die eigentliche Ausbildungszeit<br />

über rund drei Jahren meistens ohne<br />

Verlängerung eingehalten werden kann. Bei<br />

lediglich 20 Ausbildungsstunden die Woche ist<br />

dagegen eine Verlängerung der Lehrzeit nicht<br />

nur sinnvoll, sondern in der Regel auch notwendig,<br />

um die frischgebackene Mutter adäquat auf<br />

ihre bevorstehende Gesellenprüfung in Theorie<br />

und Praxis vorzubereiten.<br />

Erst Mutterschutz,<br />

dann Elternzeit?<br />

Finanziell betrachtet müssen sich schwangere<br />

Auszubildende auch keine all zu großen Sorgen<br />

machen: Sie bekommen während der Mutterschutzphase<br />

von insgesamt 14 Wochen einen<br />

monatlichen Betrag, der in etwa der Höhe ihrer<br />

zuletzt ausgezahlten Ausbildungsvergütung<br />

entspricht. Der Großteil des Geldes kommt<br />

allerdings dann von einer Krankenkasse, eine<br />

mögliche, noch ausstehende Differenz zum<br />

Lehrlingsgehalt gleicht dagegen im Regelfall der<br />

Arbeitgeber aus. Darüber hinaus können frischgebackene<br />

Eltern auch während einer Ausbildung<br />

Elterngeld für sich und Kindergeld für ihr<br />

Neugeborenes beantragen. Außerdem: So lange<br />

eine junge Mutter sich in Ausbildung befindet<br />

und jünger als 25 Jahre ist, dürfen auch deren<br />

Eltern noch Kindergeld für sie beantragen. Und<br />

Alleinerziehende? „Die bekommen zusätzliche<br />

finanzielle Hilfe übers Jobcenter“, sagt Maria<br />

Vogl, die an dieser Stelle einen Blick auf die<br />

Internetseite des Bundesministeriums für Familie,<br />

Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.<br />

de) empfiehlt. Die hält beim Thema „finanzielle<br />

Leistungen für junge Eltern“ unter dem Stichwort<br />

„Familien-Wegweiser“ eine ganze Reihe<br />

wichtiger Informationen bereit.<br />

Regelmäßige Arzttermine vor, während und<br />

nach der Schwangerschaft sollten die jungen<br />

Frauen überwiegend in ihrer Freizeit wahrnehmen.<br />

Ist dies nicht möglich, muss (!) der Arbeitgeber<br />

Arztbesuche während der Arbeitszeit<br />

jedoch ermöglichen – und zwar ohne Vor- oder<br />

Nacharbeit. Was ohne Probleme funktioniert?<br />

„Eine Schwangerschaft während einer Ausbildung<br />

kommt zwar immer wieder vor, ist aber<br />

trotzdem relativ selten zu erwarten.“ Im Falle<br />

des Falles sei laut Maria Vogl die Bereitschaft<br />

hiesiger Betriebe jedoch überwiegend sehr<br />

groß, die erst werdenden und schließlich frischgebackenen<br />

Eltern bestmöglich zu unterstützen,<br />

und sie trotz aller Umstände zu einem erfolgreichen<br />

Abschluss der Ausbildung zu führen.<br />

Vorausgesetzt, eine schwangere Auszubildene<br />

nimmt nach Ablauf der Mutterschutzfrist nicht<br />

gleich Gebrauch von ihrem Anspruch auf Elternzeit.<br />

Auch die darf während einer Lehre genommen<br />

werden, und kann in Sachen Zeitpunkt und<br />

Dauer ganz individuell gestaltet werden. „Es<br />

stehen Vater und Mutter jeweils drei Jahre zur<br />

Verfügung, wobei Elterngeld nur für zwölf beziehungsweise<br />

14 Monate gezahlt wird. Sie können<br />

selbst entscheiden, wie sie die verfügbare Zeit<br />

untereinander aufteilen“, sagt Maria Vogl. Während<br />

der Elternzeit erhält der betroffene Azubi<br />

zwar keine Ausbildungsvergütung mehr, kann<br />

lediglich Elterngeld beantragen. Dafür ruht während<br />

einer Elternzeit das Ausbildungsverhältnis,<br />

und muss von Seiten des Arbeitgebers um genau<br />

diese „Auszeit“, anders als beim Mutterschutz,<br />

verlängert werden. Kurz um: Auch wenn<br />

für junge Mütter und Väter das Babyglück oft<br />

viel zu früh und ungeplant kommt, mangelt es<br />

in Deutschland und Bayern nicht an rechtlicher,<br />

fachlicher und finanzieller Unterstützung.<br />

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