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als PDF - Deutscher Fluglärmdienst eV

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der flugleiter 2008/01<br />

Accidents<br />

40<br />

Photo: Internet<br />

✈ Beim „runway-crossing“ beinahe verunglückt – Delta B727<br />

Natürlich wurden nach dem Unfall die Vorschriften für<br />

die „Taxi-Controller“ geändert. Wobei natürlich zu fragen<br />

ist, ob die bisherige Vorschrift, nach welcher der<br />

Taxi-Controller Freigaben zum Überqueren der Pisten<br />

allein auf der Grundlage seiner Informationen und<br />

nicht erst nach Zustimmung des „Local Controllers“<br />

erteilen durfte, geeignet war, eine sichere Verkehrsabwicklung<br />

zu gewährleisten. Schließlich ist letzterer<br />

ja für die Verkehrsabwicklung auf der/den Piste/n verantwortlich<br />

und er hat zu entscheiden, wann die Piste<br />

überquert werden darf. Dass der FAA diese Problematik<br />

nicht gesehen hat, kann mit Fug und Recht bestritten<br />

werden. Aber möglicherweise stand hier das Bemühen<br />

um eine möglichst verzögerungsfreie Verkehrsabwicklung<br />

im Vordergrund und nicht die Sicherheit.<br />

Doch nun war das Kind in den Brunnen gefallen und<br />

in einer ersten Reaktion wurde den „Taxi-Controllern“<br />

generell verboten, Freigaben zum Überqueren von<br />

aktiven Pisten („crossing clearances“) zu erteilen.<br />

Das war natürlich aus der Hüfte geschossen und erinnert<br />

irgendwie an die Anweisungen der DFS, die nach<br />

einem Zwischenfall in München die Anwendung von<br />

„Conditional Clearances“ beim „Line-Up“ untersagte.<br />

So zeigte sich sehr schnell, dass die Arbeitsbelastung<br />

der „Local Controller“, die diese „Crossing Clearances“<br />

ja nun zu erteilen hatten, unermesslich hoch wurde.<br />

So wurde diese Anordnung recht bald geändert. „Taxi<br />

Controller“ durften Freigaben zum Überqueren von<br />

Pisten erteilen, wenn die jeweilige Piste geschlossen<br />

war oder wenn das Überqueren einer aktiven Piste mit<br />

dem „Local Controller“ koordiniert und von diesem<br />

genehmigt worden war.<br />

Bleibt zum Schluss noch die wichtige Frage, weshalb<br />

sich die betroffenen Controller ganz bewusst darauf<br />

eingelassen haben, eindeutige Vorschriften ganz<br />

bewusst zu ignorieren. Sie deshalb <strong>als</strong> ungeeignet<br />

abzuqualifizieren oder ihnen mangelndes Sicherheitsbewusstsein<br />

zu unterstellen, geht ganz sicherlich<br />

an den Tatsachen vorbei. Vielmehr darf unterstellt<br />

werden, dass sie sich – auch unter entsprechendem<br />

Druck ihrer Vorgesetzten und den Erwartungen der<br />

Fluggesellschaften und –häfen, verpflichtet sahen,<br />

einer flüssigen und effizienten Verkehrsabwicklung<br />

Vorrang einzuräumen. Dass dabei die Sicherheit unter<br />

die Räder geraten kann, zeigt sich exemplarisch an<br />

diesem Unfall.<br />

Dass sich die Controller von Chicago – O´Hare seit<br />

Jahren ganz besonders unter Druck gesetzt sehen,<br />

bei der Verkehrsabwicklung immer an ihre Grenzen<br />

zu gehen, ist hinlänglich bekannt. Betrachtet man<br />

jedoch die Wachstumsraten im internationalen Luftverkehr,<br />

so muss man feststellen, dass nicht nur die<br />

Controller in den USA, sondern auch in Westeuropa<br />

und natürlich auch in Deutschland den anfallenden<br />

Verkehr nur noch bewältigen können, wenn sie die<br />

einschlägigen Vorschriften bis „ans Limit“ ausreizen.<br />

Sie müssen letztlich mangelnde Flughafenkapazitäten<br />

durch ihren persönlichen Einsatz wettmachen.<br />

Anerkennung erhalten sie dabei lediglich von ihren<br />

Partnern in den Cockpits. Während sich deren Chefs<br />

meist darauf beschränken, bittere Zähren über das in<br />

den Holdings vergeudete Kerosin zu vergießen.<br />

Ach ja – der Center-Controller, der den Unfall im<br />

Cockpit der B727 miterleben musste, war später von<br />

den Künsten seiner Kollegen in O´Hare nicht mehr so<br />

beeindruckt wie er dies vorher gewesen war.

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