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Armin Kohnle | Manfred Rudersdorf: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung (Leseprobe)

Die Kurfürsten Friedrich der Weise (1463–1525) und Johann der Beständige (1468–1532) waren Schlüsselgestalten der frühen Reformationsgeschichte. Als Landesherren Martin Luthers schufen sie den politischen Rahmen für die Ausbreitung und Durchsetzung der Wittenberger Reformation. Die Edition verfolgt das Ziel, die kirchenpolitischen Briefe und Akten dieser beiden herausragenden ernestinisch-sächsischen Reformationsfürsten erstmals auf breiter Basis für die kirchen- und allgemeinhistorische Forschung zugänglich zu machen. Zeitliche Grenzen der Edition bilden die innere Landesteilung (Mutschierung) zwischen Friedrich und Johann 1513 und der Tod des Kurfürsten Johann 1532. In diesen knapp zwei Jahrzehnten kann der Transformationsprozess von der spätmittelalterlichen zur reformatorischen Kirche Wittenberger Prägung erstmals anhand zahlreicher, teilweise bisher unbekannter Quellen nachvollzogen werden. Nicht nur Lehre, Praxis und Ordnung der Kirche, sondern auch die staatliche Verwaltung, die Kultur und der Bildungsbereich waren von dieser Umgestaltung betroffen. Damit trug die Reformation erheblich zur frühmodernen Staatswerdung bei. Band 2 bietet über 1100 Schriftstücke aus der Zeit zwischen 1518 und 1522. Martin Luther trat durch seine Thesen über den Ablass, die einen Häresieprozess nach sich zogen, seit Frühjahr 1518 immer mehr in das Blickfeld der kursächsischen Kirchenpolitik. Die in Band 2 gebotenen Quellen verdeutlichen die Sprengkraft der frühen Reformationsbewegung in einer Phase, in der sich eine obrigkeitliche Steuerung reformatorischer Prozesse noch nicht hatte ausbilden können. Daneben blieben traditionelle kirchenpolitische Themen und Konfliktlinien, wie sie bereits in Band 1 dokumentiert wurden, auch in diesen Jahren auf der Tagesordnung.

Die Kurfürsten Friedrich der Weise (1463–1525) und Johann der Beständige (1468–1532) waren Schlüsselgestalten der frühen Reformationsgeschichte. Als Landesherren Martin Luthers schufen sie den politischen Rahmen für die Ausbreitung und Durchsetzung der Wittenberger Reformation. Die Edition verfolgt das Ziel, die kirchenpolitischen Briefe und Akten dieser beiden herausragenden ernestinisch-sächsischen Reformationsfürsten erstmals auf breiter Basis für die kirchen- und allgemeinhistorische Forschung zugänglich zu machen. Zeitliche Grenzen der Edition bilden die innere Landesteilung (Mutschierung) zwischen Friedrich und Johann 1513 und der Tod des Kurfürsten Johann 1532. In diesen knapp zwei Jahrzehnten kann der Transformationsprozess von der spätmittelalterlichen zur reformatorischen Kirche Wittenberger Prägung erstmals anhand zahlreicher, teilweise bisher unbekannter Quellen nachvollzogen werden. Nicht nur Lehre, Praxis und Ordnung der Kirche, sondern auch die staatliche Verwaltung, die Kultur und der Bildungsbereich waren von dieser Umgestaltung betroffen. Damit trug die Reformation erheblich zur frühmodernen Staatswerdung bei.
Band 2 bietet über 1100 Schriftstücke aus der Zeit zwischen 1518 und 1522. Martin Luther trat durch seine Thesen über den Ablass, die einen Häresieprozess nach sich zogen, seit Frühjahr 1518 immer mehr in das Blickfeld der kursächsischen Kirchenpolitik. Die in Band 2 gebotenen Quellen verdeutlichen die Sprengkraft der frühen Reformationsbewegung in einer Phase, in der sich eine obrigkeitliche Steuerung reformatorischer Prozesse noch nicht hatte ausbilden können. Daneben blieben traditionelle kirchenpolitische Themen und Konfliktlinien, wie sie bereits in Band 1 dokumentiert wurden, auch in diesen Jahren auf der Tagesordnung.

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14 Einleitung<br />

Allerheiligenstift in Wittenberg aus Rom mitbrachte. Allerdings zog sich die<br />

Übergabe <strong>des</strong> Ehrengeschenks fast ein Jahr hin. Miltitz versuchte zwischenzeitlich,<br />

eine Beilegung <strong>des</strong> Kon ikts durch Verhandlungen mit Martin Luther zu<br />

erreichen. In diesem Zusammenhang kam der Gedanke auf, dass Erz<strong>bis</strong>chof<br />

Richard von Trier Luther nochmals verhören <strong>und</strong> über ihn richten könnte.<br />

Schließlich wurde die Goldene Rose am 24. September 1519 in Altenburg übergeben.<br />

Kurfürst Friedrich nahm sie jedoch nicht persönlich entgegen, was das<br />

Protokoll zweifelsfrei geboten hätte, sondern beauftragte seine Räte Fabian von<br />

Feilitzsch, Haubold von Einsiedel <strong>und</strong> Günther von Bünau damit. In der reformationsgeschichtlichen<br />

Forschung erhielt der Vermittlungsversuch <strong>des</strong> Miltitz<br />

durch Paul Kalko die pejorative Bezeichnung „Miltitziade“. Das hier erstmals<br />

vollständig zugängliche Material erlaubt den Schluss, dass Miltitz durch Kurfürst<br />

Friedrich zunächst durchaus ernst genommen wurde. Eine Beilegung <strong>des</strong> Kon ikts<br />

durch Verhandlungen schien den Akteuren nicht aussichtslos zu sein.<br />

Nachdem Anfang Oktober 1520 die Bannandrohungsbulle „Exsurge Domine“ in<br />

Wittenberg angekommen war, zerschlug sich die Ho nung auf eine gütliche<br />

Beilegung <strong>des</strong> Kon ikts vollends. Luther blieb nach geltendem Kirchenrecht nur<br />

der Weg <strong>des</strong> Widerrufs verb<strong>und</strong>en mit der Unterwerfung unter den Papst. Doch<br />

Luther reagierte anders, als es die Kurie von ihm erwartete: Er verfasste die<br />

Schrift „Von den neuen Eckischen Bullen <strong>und</strong> ihren Lügen“, die seine Position<br />

rechtfertigen sollte, <strong>und</strong> verbrannte am 10. Dezember 1520 ö entlich die Bannandrohungsbulle<br />

zusammen mit weiteren Texten. Nachdem Luther dem Papst mit<br />

diesem Akt seine Gefolgschaft aufgekündigt hatte, blieb nur eine Konsequenz:<br />

Als Gebannter musste er nach mittelalterlichem Ketzerrecht von Kaiser <strong>und</strong> Reich<br />

geächtet werden. Luther wurde aufgefordert, auf dem Reichstag in Worms zu<br />

erscheinen, wo er sich verantworten sollte. Auch in dieser schwierigen Situation<br />

ließ ihn sein Lan<strong>des</strong>herr nicht allein, sondern bemühte sich um die Aushandlung<br />

BAKFJ 1, Nr. 368 <strong>und</strong> Nr. 369.<br />

Nr. 874, Nr. 880, Nr. 904, Nr. 915, Nr. 926 <strong>und</strong> Nr. 931.<br />

Nr. 811, Nr. 812, Nr. 815, Nr. 819, Nr. 820, Nr. 821, Nr. 822, Nr. 823, Nr. 832, Nr. 848, Nr. 854, Nr. 856,<br />

Nr. 872, Nr. 880, Nr. 947, Nr. 951, Nr. 952 , Nr. 955, Nr. 957, Nr. 958, Nr. 988, Nr. 989, Nr. 990,<br />

Nr. 991, Nr. 992, Nr. 993, Nr. 1107, Nr. 1109, Nr. 1117, Nr. 1123, Nr. 1124, Nr. 1129 <strong>und</strong> Nr. 1130.<br />

Nr. 903, Nr. 944, Nr. 960 u. ö.<br />

Nr. 940, Nr. 941 <strong>und</strong> Nr. 942.<br />

Nr. 937.<br />

K , Paul: Die Miltitziade. Eine kritische Nachlese <strong>zur</strong> Geschichte <strong>des</strong> Ablaßstreites. Leipzig<br />

1911.<br />

Vgl. WA.Br 2, S. 193–196, Nr. 341.<br />

WA 6, S. 579–594.<br />

WA 7, S. 152–186.<br />

Vgl. K , Thomas: „Hier stehe ich!“ Luther in Worms – Ereignis, mediale Inszenierung,<br />

Mythos. Stuttgart 2021.

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