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Armin Kohnle | Manfred Rudersdorf: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung (Leseprobe)

Die Kurfürsten Friedrich der Weise (1463–1525) und Johann der Beständige (1468–1532) waren Schlüsselgestalten der frühen Reformationsgeschichte. Als Landesherren Martin Luthers schufen sie den politischen Rahmen für die Ausbreitung und Durchsetzung der Wittenberger Reformation. Die Edition verfolgt das Ziel, die kirchenpolitischen Briefe und Akten dieser beiden herausragenden ernestinisch-sächsischen Reformationsfürsten erstmals auf breiter Basis für die kirchen- und allgemeinhistorische Forschung zugänglich zu machen. Zeitliche Grenzen der Edition bilden die innere Landesteilung (Mutschierung) zwischen Friedrich und Johann 1513 und der Tod des Kurfürsten Johann 1532. In diesen knapp zwei Jahrzehnten kann der Transformationsprozess von der spätmittelalterlichen zur reformatorischen Kirche Wittenberger Prägung erstmals anhand zahlreicher, teilweise bisher unbekannter Quellen nachvollzogen werden. Nicht nur Lehre, Praxis und Ordnung der Kirche, sondern auch die staatliche Verwaltung, die Kultur und der Bildungsbereich waren von dieser Umgestaltung betroffen. Damit trug die Reformation erheblich zur frühmodernen Staatswerdung bei. Band 2 bietet über 1100 Schriftstücke aus der Zeit zwischen 1518 und 1522. Martin Luther trat durch seine Thesen über den Ablass, die einen Häresieprozess nach sich zogen, seit Frühjahr 1518 immer mehr in das Blickfeld der kursächsischen Kirchenpolitik. Die in Band 2 gebotenen Quellen verdeutlichen die Sprengkraft der frühen Reformationsbewegung in einer Phase, in der sich eine obrigkeitliche Steuerung reformatorischer Prozesse noch nicht hatte ausbilden können. Daneben blieben traditionelle kirchenpolitische Themen und Konfliktlinien, wie sie bereits in Band 1 dokumentiert wurden, auch in diesen Jahren auf der Tagesordnung.

Die Kurfürsten Friedrich der Weise (1463–1525) und Johann der Beständige (1468–1532) waren Schlüsselgestalten der frühen Reformationsgeschichte. Als Landesherren Martin Luthers schufen sie den politischen Rahmen für die Ausbreitung und Durchsetzung der Wittenberger Reformation. Die Edition verfolgt das Ziel, die kirchenpolitischen Briefe und Akten dieser beiden herausragenden ernestinisch-sächsischen Reformationsfürsten erstmals auf breiter Basis für die kirchen- und allgemeinhistorische Forschung zugänglich zu machen. Zeitliche Grenzen der Edition bilden die innere Landesteilung (Mutschierung) zwischen Friedrich und Johann 1513 und der Tod des Kurfürsten Johann 1532. In diesen knapp zwei Jahrzehnten kann der Transformationsprozess von der spätmittelalterlichen zur reformatorischen Kirche Wittenberger Prägung erstmals anhand zahlreicher, teilweise bisher unbekannter Quellen nachvollzogen werden. Nicht nur Lehre, Praxis und Ordnung der Kirche, sondern auch die staatliche Verwaltung, die Kultur und der Bildungsbereich waren von dieser Umgestaltung betroffen. Damit trug die Reformation erheblich zur frühmodernen Staatswerdung bei.
Band 2 bietet über 1100 Schriftstücke aus der Zeit zwischen 1518 und 1522. Martin Luther trat durch seine Thesen über den Ablass, die einen Häresieprozess nach sich zogen, seit Frühjahr 1518 immer mehr in das Blickfeld der kursächsischen Kirchenpolitik. Die in Band 2 gebotenen Quellen verdeutlichen die Sprengkraft der frühen Reformationsbewegung in einer Phase, in der sich eine obrigkeitliche Steuerung reformatorischer Prozesse noch nicht hatte ausbilden können. Daneben blieben traditionelle kirchenpolitische Themen und Konfliktlinien, wie sie bereits in Band 1 dokumentiert wurden, auch in diesen Jahren auf der Tagesordnung.

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Nr. 659 [erste Hälfte] 1518 67<br />

659 [erste Hälfte] 1518<br />

[Kf. Friedrich]: Stiftung<br />

[1] Die von [Kf. Friedrich] errichtete Stiftung von jeweils vier Messen am Mittwoch,<br />

Donnerstag, Sonnabend <strong>und</strong> Sonntag in der Allerheiligenstiftskirche zu Wittenberg soll<br />

durch vier neu zu bestellende Priester wie folgt gehalten werden: [2] Best<strong>im</strong>mungen<br />

<strong>zur</strong> Durchführung der Messen <strong>und</strong> zu den P ichten der Priester. [3] Best<strong>im</strong>mungen <strong>zur</strong><br />

Entlohnung der Priester mit jährlich je 15 Gulden <strong>und</strong> mit Präsenzgeldern.<br />

A LATh – HStA We<strong>im</strong>ar, EGA, Reg. O 158, fol. 32r–35v (Reinschrift).<br />

B LATh – HStA We<strong>im</strong>ar, EGA, Reg. O 222, fol. 2r–8v (Konzept, von Georg Spalatin).<br />

Bem. Zur Datierung vgl. Nr. 744.<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

[1] Von den vier neuen priestern, auf den sontag, mitwoch, donerstag <strong>und</strong><br />

sambstag in aller heyligen stiftkirchen alhie zcu Wittemberg zcugebrauchen,<br />

1518. [2] Am sontag <strong>und</strong> donerstag lißet: Der erste auf sandt Mertens altar, der<br />

ander auf sandt Lorentzen altar, der dritte auf unßer lieben frauen altar, der vierde<br />

auf der heyligen drey konig altar. Am mitwoch lißet: Der erste auf sandt Mertins<br />

altar, der ander auf sandt Lorentzen altar, der dritte auf sandt Katheryn altar, der<br />

vierde auf sandt Sigm<strong>und</strong>s altar. Am sambstag lißet: Der erste auf sandt Katheryn<br />

altar, der ander auf sandt Sigm<strong>und</strong>s altar, der dritt auf sandt Annen altar, der<br />

vierde auf der heyligen aposteln altar.<br />

Die vier priester sollen alle suntag, so bald man frue nach den geczeytten unser<br />

lieben frauen das gesungen ambt von der heyligen dreyfaldickeyt anhebt, yn aller<br />

heyligen kirchen vorhanden seyn. Und wenn man das kyrieleyson untter der<br />

heyligen dreyfaldickeit ambt singet, soll der eyn priester außghen <strong>und</strong> seyn ambt<br />

der heyligen meß anheben zculeßen. Der ander priester soll außgeen, so bald<br />

man die epistel untter dem gesungen ambt von der heyligen dreyfaltikeyt anhebt.<br />

Der dritt priester soll unter dem evangelio <strong>des</strong> gesungen ambts von der heyligen<br />

dreyfaltickeyt außgeen. Der vierd priester soll untter der prefacion <strong>des</strong> gesungen<br />

ambts von der heyligen dreyfaltickeyt außgeen.<br />

Und wenn keyn groß fest auf den suntag zcur zceyt fellt, so sollen benante vier<br />

priester alle von der heyligen dreyfaltikeyt leßen <strong>und</strong> drey collecten nemen: Czum<br />

ersten de sancta trinitate, czum andern generalem pro omnibus delibus vivis et<br />

defunctis <strong>und</strong> die dritte de beatiss<strong>im</strong>a virgine.<br />

Wo aber auf den suntag der hochsten fest eyns kombt, sollen benante vier priester<br />

auch von dem fest leßen <strong>und</strong> abermals drey collecten nemen: Die erste de festo,<br />

die ander generalem pro omnibus delibus vivis et defunctis <strong>und</strong> die dritte von<br />

der heyligen dreyfaltikeyt.<br />

Alle mitwoch sollen die vier priester abermals vor dem anfang unser lieben frauen<br />

gesungen ambt in aller heyligen kirchen seyn <strong>und</strong> sich gleych wie am sontag mit<br />

dem außgeen halten: Der erst soll untter dem kyrieleison <strong>des</strong> gesungen ambts

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