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Armin Kohnle | Manfred Rudersdorf: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung (Leseprobe)

Die Kurfürsten Friedrich der Weise (1463–1525) und Johann der Beständige (1468–1532) waren Schlüsselgestalten der frühen Reformationsgeschichte. Als Landesherren Martin Luthers schufen sie den politischen Rahmen für die Ausbreitung und Durchsetzung der Wittenberger Reformation. Die Edition verfolgt das Ziel, die kirchenpolitischen Briefe und Akten dieser beiden herausragenden ernestinisch-sächsischen Reformationsfürsten erstmals auf breiter Basis für die kirchen- und allgemeinhistorische Forschung zugänglich zu machen. Zeitliche Grenzen der Edition bilden die innere Landesteilung (Mutschierung) zwischen Friedrich und Johann 1513 und der Tod des Kurfürsten Johann 1532. In diesen knapp zwei Jahrzehnten kann der Transformationsprozess von der spätmittelalterlichen zur reformatorischen Kirche Wittenberger Prägung erstmals anhand zahlreicher, teilweise bisher unbekannter Quellen nachvollzogen werden. Nicht nur Lehre, Praxis und Ordnung der Kirche, sondern auch die staatliche Verwaltung, die Kultur und der Bildungsbereich waren von dieser Umgestaltung betroffen. Damit trug die Reformation erheblich zur frühmodernen Staatswerdung bei. Band 2 bietet über 1100 Schriftstücke aus der Zeit zwischen 1518 und 1522. Martin Luther trat durch seine Thesen über den Ablass, die einen Häresieprozess nach sich zogen, seit Frühjahr 1518 immer mehr in das Blickfeld der kursächsischen Kirchenpolitik. Die in Band 2 gebotenen Quellen verdeutlichen die Sprengkraft der frühen Reformationsbewegung in einer Phase, in der sich eine obrigkeitliche Steuerung reformatorischer Prozesse noch nicht hatte ausbilden können. Daneben blieben traditionelle kirchenpolitische Themen und Konfliktlinien, wie sie bereits in Band 1 dokumentiert wurden, auch in diesen Jahren auf der Tagesordnung.

Die Kurfürsten Friedrich der Weise (1463–1525) und Johann der Beständige (1468–1532) waren Schlüsselgestalten der frühen Reformationsgeschichte. Als Landesherren Martin Luthers schufen sie den politischen Rahmen für die Ausbreitung und Durchsetzung der Wittenberger Reformation. Die Edition verfolgt das Ziel, die kirchenpolitischen Briefe und Akten dieser beiden herausragenden ernestinisch-sächsischen Reformationsfürsten erstmals auf breiter Basis für die kirchen- und allgemeinhistorische Forschung zugänglich zu machen. Zeitliche Grenzen der Edition bilden die innere Landesteilung (Mutschierung) zwischen Friedrich und Johann 1513 und der Tod des Kurfürsten Johann 1532. In diesen knapp zwei Jahrzehnten kann der Transformationsprozess von der spätmittelalterlichen zur reformatorischen Kirche Wittenberger Prägung erstmals anhand zahlreicher, teilweise bisher unbekannter Quellen nachvollzogen werden. Nicht nur Lehre, Praxis und Ordnung der Kirche, sondern auch die staatliche Verwaltung, die Kultur und der Bildungsbereich waren von dieser Umgestaltung betroffen. Damit trug die Reformation erheblich zur frühmodernen Staatswerdung bei.
Band 2 bietet über 1100 Schriftstücke aus der Zeit zwischen 1518 und 1522. Martin Luther trat durch seine Thesen über den Ablass, die einen Häresieprozess nach sich zogen, seit Frühjahr 1518 immer mehr in das Blickfeld der kursächsischen Kirchenpolitik. Die in Band 2 gebotenen Quellen verdeutlichen die Sprengkraft der frühen Reformationsbewegung in einer Phase, in der sich eine obrigkeitliche Steuerung reformatorischer Prozesse noch nicht hatte ausbilden können. Daneben blieben traditionelle kirchenpolitische Themen und Konfliktlinien, wie sie bereits in Band 1 dokumentiert wurden, auch in diesen Jahren auf der Tagesordnung.

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Nr. 681 24. Februar 1518 81<br />

A LATh – HStA We<strong>im</strong>ar, EGA, Reg. Kk 701, fol. 1rv+3v (Ausfertigung).<br />

Ed. Urk<strong>und</strong>enbuch Stadt Jena 2, S. 459f., Nr. 1208 (Volltext).<br />

Bem. Das Schreiben wurde durch Degenhart Pfe nger, den Leubel darum gebeten hatte, an<br />

Kf. Friedrich <strong>und</strong> Hz. Johann weitergeleitet (vgl. LATh – HStA We<strong>im</strong>ar, EGA, Reg. Kk 701,<br />

fol. 2rv).<br />

681 Wittenberg, 24. Februar 1518 (am Tag Matthie apostoli)<br />

Propst Henning [Göde], Dekan [Lorenz Schlamau] <strong>und</strong> Kapitel <strong>des</strong> Allerheiligenstifts<br />

zu Wittenberg an Kf. Friedrich<br />

[1] Propst, Dekan <strong>und</strong> Kapitel <strong>des</strong> Allerheiligenstifts zu Wittenberg haben das Schreiben<br />

Kf. <strong>Friedrichs</strong> vom 9. Februar mit beigelegten Abschriften von <strong>Briefe</strong>n Hz. Georgs von<br />

Sachsen erhalten. Inhalt der Schreiben Hz. Georgs war ein Schuldbrief <strong>des</strong> Kard. Melchior<br />

[von Meckau], Bf. von Brixen, den er be<strong>im</strong> Allerheiligenstift zu treuen Händen hinterlegte.<br />

[2] Nach dem Tod <strong>des</strong> Kard. [1509] wandte sich <strong>des</strong>sen Erbe Helfrich von Meckau an den<br />

Kf. <strong>und</strong> teilte ihm mit, dass er seinen Verwandten Heinrich von Könneritz bevollmächtigt<br />

hat, den Schuldbrief <strong>zur</strong>ückzuholen. Der Kf. wies darau in die Stiftsherren an, den Brief<br />

gegen Quittung an Könneritz zu übergeben. [3] Die Stiftsherren befürchteten jedoch<br />

Unkosten, da Kard. Melchior Testamentsvollstrecker in Rom hatte <strong>und</strong> <strong>im</strong> Allgemeinen die<br />

Päpste an den hinterlassenen Gütern der Kardinäle interessiert sind. Da die Stiftsherren<br />

zudem das Mandat <strong>des</strong> Helfrich von Meckau als nicht rechtskräftig ansahen, teilten sie<br />

nach einigen Auseinandersetzungen Heinrich von Könneritz mit, dass sie den Schuldbrief<br />

an den Kf. senden wollen, was durch ihren Propst Henning [Göde] umgesetzt wurde.<br />

Sie verwiesen Könneritz an die k . Kanzlei, dieser reiste nach dem 18. Januar 1512 aus<br />

Wittenberg ab. Über den weiteren Verbleib <strong>des</strong> Schuldbriefs wissen die Stiftsherren<br />

nichts. Wegen <strong>des</strong> Baus der Präpositur zu Meißen liegen jedoch <strong>Briefe</strong> <strong>des</strong> Helfrich von<br />

Meckau <strong>und</strong> <strong>des</strong> Heinrich von Könneritz in der Angelegenheit bei ihnen. [4] Zettel:<br />

Die Stiftsherren schicken Kf. Friedrich Abschriften der noch bei ihnen be ndlichen<br />

Schreiben.<br />

A<br />

LATh – HStA We<strong>im</strong>ar, EGA, Reg. Kk 1381, fol. 1r–2v, Zettel: 5r (Ausfertigung).<br />

681 Der Akte liegen Abschriften von folgenden vier Schriftstücken bei: Ein <strong>und</strong>atierter Brief [um<br />

18. Januar 1512] <strong>des</strong> Heinrich von Könneritz an Kf. Friedrich, in dem er aus seiner Sicht den<br />

Vorgang um die von den Stiftsherren verweigerte Herausgabe <strong>des</strong> Schuldbriefes schilderte<br />

<strong>und</strong> den Kf. um Unterstützung bat (LATh – HStA We<strong>im</strong>ar, EGA, Reg. Kk 1381, fol. 3rv); ein<br />

Schreiben Kf. <strong>Friedrichs</strong> an die Stiftsherren <strong>des</strong> Allerheiligenstifts vom 19. Januar 1512 mit<br />

der Aufforderung, Könneritz den Schuldbrief auszuhändigen (ebd., fol. 4r); ein Brief Helfrich<br />

von Meckaus an die Stiftsherren vom 21. Januar <strong>1513</strong>, in dem er seine Aufforderung um<br />

Übergabe der Urk<strong>und</strong>e an Könneritz bekräftigte <strong>und</strong> <strong>des</strong>sen Bevollmächtigung bestätigte<br />

(ebd., fol. 4rv); eine Abschrift der Vollmacht, datiert auf den 15. Oktober 1509, die Helfrich<br />

von Meckau für Heinrich von Könneritz ausstellte <strong>und</strong> in der er ihn als seinen Prokurator<br />

einsetzte (ebd., fol. 4v+6rv).

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