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Armin Kohnle | Manfred Rudersdorf: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung (Leseprobe)

Die Kurfürsten Friedrich der Weise (1463–1525) und Johann der Beständige (1468–1532) waren Schlüsselgestalten der frühen Reformationsgeschichte. Als Landesherren Martin Luthers schufen sie den politischen Rahmen für die Ausbreitung und Durchsetzung der Wittenberger Reformation. Die Edition verfolgt das Ziel, die kirchenpolitischen Briefe und Akten dieser beiden herausragenden ernestinisch-sächsischen Reformationsfürsten erstmals auf breiter Basis für die kirchen- und allgemeinhistorische Forschung zugänglich zu machen. Zeitliche Grenzen der Edition bilden die innere Landesteilung (Mutschierung) zwischen Friedrich und Johann 1513 und der Tod des Kurfürsten Johann 1532. In diesen knapp zwei Jahrzehnten kann der Transformationsprozess von der spätmittelalterlichen zur reformatorischen Kirche Wittenberger Prägung erstmals anhand zahlreicher, teilweise bisher unbekannter Quellen nachvollzogen werden. Nicht nur Lehre, Praxis und Ordnung der Kirche, sondern auch die staatliche Verwaltung, die Kultur und der Bildungsbereich waren von dieser Umgestaltung betroffen. Damit trug die Reformation erheblich zur frühmodernen Staatswerdung bei. Band 2 bietet über 1100 Schriftstücke aus der Zeit zwischen 1518 und 1522. Martin Luther trat durch seine Thesen über den Ablass, die einen Häresieprozess nach sich zogen, seit Frühjahr 1518 immer mehr in das Blickfeld der kursächsischen Kirchenpolitik. Die in Band 2 gebotenen Quellen verdeutlichen die Sprengkraft der frühen Reformationsbewegung in einer Phase, in der sich eine obrigkeitliche Steuerung reformatorischer Prozesse noch nicht hatte ausbilden können. Daneben blieben traditionelle kirchenpolitische Themen und Konfliktlinien, wie sie bereits in Band 1 dokumentiert wurden, auch in diesen Jahren auf der Tagesordnung.

Die Kurfürsten Friedrich der Weise (1463–1525) und Johann der Beständige (1468–1532) waren Schlüsselgestalten der frühen Reformationsgeschichte. Als Landesherren Martin Luthers schufen sie den politischen Rahmen für die Ausbreitung und Durchsetzung der Wittenberger Reformation. Die Edition verfolgt das Ziel, die kirchenpolitischen Briefe und Akten dieser beiden herausragenden ernestinisch-sächsischen Reformationsfürsten erstmals auf breiter Basis für die kirchen- und allgemeinhistorische Forschung zugänglich zu machen. Zeitliche Grenzen der Edition bilden die innere Landesteilung (Mutschierung) zwischen Friedrich und Johann 1513 und der Tod des Kurfürsten Johann 1532. In diesen knapp zwei Jahrzehnten kann der Transformationsprozess von der spätmittelalterlichen zur reformatorischen Kirche Wittenberger Prägung erstmals anhand zahlreicher, teilweise bisher unbekannter Quellen nachvollzogen werden. Nicht nur Lehre, Praxis und Ordnung der Kirche, sondern auch die staatliche Verwaltung, die Kultur und der Bildungsbereich waren von dieser Umgestaltung betroffen. Damit trug die Reformation erheblich zur frühmodernen Staatswerdung bei.
Band 2 bietet über 1100 Schriftstücke aus der Zeit zwischen 1518 und 1522. Martin Luther trat durch seine Thesen über den Ablass, die einen Häresieprozess nach sich zogen, seit Frühjahr 1518 immer mehr in das Blickfeld der kursächsischen Kirchenpolitik. Die in Band 2 gebotenen Quellen verdeutlichen die Sprengkraft der frühen Reformationsbewegung in einer Phase, in der sich eine obrigkeitliche Steuerung reformatorischer Prozesse noch nicht hatte ausbilden können. Daneben blieben traditionelle kirchenpolitische Themen und Konfliktlinien, wie sie bereits in Band 1 dokumentiert wurden, auch in diesen Jahren auf der Tagesordnung.

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70 3. Januar 1518 Nr. 661<br />

nicht berücksichtigt <strong>und</strong> über den Schultheißen die Acht verhängt hat, bitten sie den Kf.<br />

als einen grosmechtigen liebhaber der grechtigkeit, ihnen Glauben zu schenken <strong>und</strong> die<br />

Acht <strong>bis</strong> zu einer Besichtigung <strong>des</strong> Ortes aufzuheben. Ihre Klosteruntertanen sollen nicht<br />

unnötig beschwert werden. [6] Zettel: Abt <strong>und</strong> Konvent bitten den Kf., weiteren Klagen<br />

nicht zu glauben <strong>und</strong> auf ihre Bitte zu antworten.<br />

A<br />

Ed.<br />

LATh – HStA We<strong>im</strong>ar, EGA, Reg. Kk 1286, fol. 6r–8v, Zettel: 7rv (Ausfertigung).<br />

Urk<strong>und</strong>enbuch Mansfeld, S. 493, Nr. 218 (Regest).<br />

661 Altenburg, 3. Januar 1518 (Sonntag nach <strong>des</strong> Heiligen Neuen Jahrstag)<br />

Kf. Friedrich an Amtmann [Hans von der Planitz] zu Gr<strong>im</strong>ma<br />

[1] Kf. Friedrich erinnert den Amtmann zu Gr<strong>im</strong>ma [Hans von der Planitz] an die Auseinandersetzung<br />

<strong>des</strong> Amts Gr<strong>im</strong>ma mit dem Benediktinerinnenkloster Geringswalde über<br />

die Obergerichtsbarkeit über das Dorf Zschannewitz. In dieser Sache sind zwar schon viele<br />

Schriften ausgetauscht worden, jedoch kam die Äbtissin [Katharina von Ulstetten] <strong>bis</strong>her<br />

der Auflage nicht nach, ihre Rechte vor dem Amtmann von Leisnig [Georg von Kitzscher]<br />

zu belegen. [2] Deshalb übte während der Abwesenheit von [Planitz] der Schosser zu<br />

Gr<strong>im</strong>ma [Friedrich Stumpfel] die Gerichtsrechte über Zschannewitz ordnungsgemäß aus.<br />

Da die Äbtissin nichts unternahm, gri die Frau von Schönburg ein, später schrieb Ernst<br />

von Schönburg zu Glauchau <strong>und</strong> Waldenburg an Kf. Friedrich [Nr. 413], wie [Planitz] den<br />

übersendeten Unterlagen entnehmen kann. [3] Auf ein nochmaliges Schreiben Ernst<br />

von Schönburgs hat Kf. Friedrich geantwortet, dass die Äbtissin ihr Anliegen [Planitz]<br />

<strong>und</strong> anderen Verordneten vortragen <strong>und</strong> ihre Rechtsansprüche klären soll. Kf. Friedrich<br />

be ehlt [Planitz], die Äbtissin vorzuladen <strong>und</strong> in Anwesenheit von Ramsfelt von Staupitz,<br />

Gregor Groß <strong>und</strong> Melchior Thiel anzuhören. Die Ergebnisse der Anhörung soll [Planitz]<br />

mit den Rechtsansprüchen der Äbtissin sowie einem eigenen Bedenken, in dem er<br />

Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreitet, an den Kf. senden.<br />

A<br />

LATh – HStA We<strong>im</strong>ar, EGA, Reg. Kk 491, fol. 4rv (Konzept).<br />

662 Altenburg, 3. Januar 1518<br />

(am Sonntag dem Achten <strong>des</strong> heiligen Apostels <strong>und</strong> Evangelisten Sankt Johannes)<br />

Konrad Gerhart, Johann von Haubitz <strong>und</strong> das Kapitel <strong>des</strong> Georgenstifts<br />

zu Altenburg: Quittung<br />

Dekan Konrad Gerhart, Senior <strong>und</strong> Scholaster Johann von Haubitz <strong>und</strong> das Kapitel <strong>des</strong><br />

Georgenstifts zu Altenburg bestätigen, dass Hz. Johann am heutigen Tag 200 Gulden<br />

661 Wahrscheinlich Anna von Schönburg, die Mutter <strong>des</strong> Ernst II. von Schönburg.

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