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AVKB Antiquariatskatalog 2022-I

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Antiquariatskatalog MMXXII/I 6

32. MILTON, John,

Politische Hauptschriften. Uebersetzt und mit Anmerkungen versehen

von Wilhelm Bernhardi. 3 Bde. Berlin und Leipzig, Erich Koschny

(L. Heimann‘s Verlag) und Verlag der Dürr‘schen Buchhandlung,

1874-1879.

8vo. 3 Bll., 321 S., 1 Bl.; IV, 2 Bll., 353 S.; XVIII, 342 S. Originale

Verlagsbroschuren. (OBr. stellenw. fachmännisch ausgebessert, Papier

zeitbedingt etw. gebräunt). 150,--

Milton (1608-1674) war bereits zu Lebzeiten weltberühmter Dichter, zählt aber auch zu

den herausragenden politischen Denkern der Frühaufklärung. Wie in seiner Dichtung

stehen Freiheit und Selbstbestimmung bei ihm im Mittelpunkt einer von politischer

Unruhe geprägten Zeit. Als Staatsbediensteter unter Oliver Cromwell trat er für ein republikanisches

Regierungssystem ein, vor allem aber für die Freiheit von Rede und Presse.

Die vorliegende Ausgabe hat der Berliner Historiker Wilhelm Bernhardi (1834-1921)

heraus gebracht, Professor am Luisenstädtischen Gymnasium und Freimaurer der Loge ‚Zur

Verschwiegenheit‘.

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33. MOMMSEN, Karl,

Auf dem Wege zur Staatssouveränität. Staatliche Grundbegriffe in

Basler juristischen Doktordisputationen des 17. und 18. Jahrhunderts.

Bern, Francke, 1970.

8vo. 283 S. Originaler Verlagsleinen (mit OUmschlag). (OUmschlag

etw. eingerissen, sonst sehr guter Zustand). 60,--

34. Moser, Johann Jacob: RÜRUP, Reinhard,

Johann Jacob Moser. Pietismus und Reform. Wiesbaden, Franz

Steiner, 1965.

Gr.-8vo. XI, 287 S. Mit Portrait. Originaler Verlagsleinen (mit

OUmschlag). (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische

Geschichte Mainz, Abtlg. Universalgeschichte, hrsg. v. Martin Göhring,

35). Sehr guter Zustand! 60,--

35. MOSER, Friedrich Carl Freiherr von,

Ueber die Regierung der geistlichen Staaten in Deutschland. Frankfurt

und Leipzig 1787.

8vo. Tb., Titelkupfer (rechts des Titelblatts, am oberen Rand repariert),

220 S., 10 Bll. (Innhalt). Einfacher, zeitgenössischer Pappband. 180,--

Erste Ausgabe des Spätwerks Mosers (1723-1798). - Moser führt in seinem Spätwerk „seine

Ansicht vor, daß den Mängeln geistlicher Regierungen nur durch Umwandlung der geistlichen

Fürstenthümer in weltliche und des Domcapitels in einen ständigen Staatsrath sich

abhelfen ließe“ (ADB XXII, 781). In der Schrift kritisiert er grundsätzlich das Verhältnis von

Kirche und Staat und ruft zu Reformen auf.

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36. MOSER, Johann Jacob,

Teutsches Staats-Recht (sowie:) Zusätze zu seinem Teutschen Staats-

Recht (und:) Haupt-Register über die fünfzig Theile des Moserischen

Teutschen Staats-Rechts, und die zwey Theile Zusätze darzu. 50 Bde.

(in 25 gebunden) sowie 1 Bd. Zusätze (2 Tle.) und das Haupt-Register.

Nürnberg, Franckfurt, Leipzig und Ebersdorff im Vogtland, in Verlag

Johann Steins, (ab Bd. 4:) bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath, 1737-1754.

8vo. Zusammen ca. 29.000 S. Zeitgenössische Lederbände auf 4

Bünden geheftet mit geprägten Rückenschildern. (Ebde. mit einem

klaren Schutzlack überzogen, der etw. absplittert, Papier schön frisch).

4.500,--

Vollständige Ausgabe des monumentalen Werks, mit dem Moser (1701-1785) als erster

überhaupt eine vollständige Darstellung des geltenden positiven Reichsstaatsrechts

verfasste. Er gilt damit als Begründer des deutschen Staatsrechts, wenngleich er die naturrechtlich-deduktive

Methode, wie sie von Christian Thomasius (1655-1728) und Christian

Wolff (1679-1754) vertreten wurde, ablehnte und stattdessen geltendes Recht (Gesetze,

Gerichtsentscheidungen, Archivalien, Praxis der Kanzleien) sammelte und systematisierte.

Er trat hierbei auch politisch für die althergebrachte Reichsverfassung und damit

für die Rechte ein, die sie einzelnen Rechtsträgern gegen obrigkeitliche - absolutistische -

Ansprüche gewährte, wie seine Tätigkeiten als „Landschaftskonsulent“ (juristischer Berater

der württembergischen Landstände, seit 1751) zeigen. Er geriet in Konflikt mit dem absolutistischen

Regierungsstil Herzog Carl Eugens von Württemberg - konkret in der Frage der

Aushebung von Truppen während des Siebenjährigen Krieges ohne Zustimmung der Landstände,

die nach der Reichsverfassung erforderlich gewesen wäre - was ihm im Juli 1759

die Verhaftung und - ohne gerichtliches Verfahren - Einzelhaft auf der Festung Hohentwiel

einbrachte. Er verbrachte dort 5 Jahre, bis er im Jahre 1764 aufgrund einer Klage der Landstände

und eines Beschlusses des Reichshofrates, nach Fürsprache des Kaisers und Preußens,

endlich wieder frei kam. Obwohl man ihm während der Festungshaft Schreibmaterial

verweigerte, ist Moser mit mehreren hundert Büchern juristischen Inhalts der „schreibend

produktivste Jurist deutscher Sprache“.

37. OLDENBURGER, P(hilipp) A(ndreas),

3 Schriften. O.O. 1668ff.

8vo. Zeitgenössischer Pergamentband. (stellenw. ganz leicht wasserrandig). 380,--

Die Polemik in seiner „Notitia“ (1668) gegen Pufendorf (Severinus de Monzambano) vertiefte Oldenburger

unter dem Pseudonym „Pacificus a Lapide Germano Constantiensis“ bereits im selben Jahr, provozierte damit

eine Replik von Pufendorf, in der er Oldenburger vorwirft, seine Kritik auf eine mißverständliche Interpretation

zu stützen. - Oldenburger (1620-1678) hatte an der Universität Helmstedt u. a. bei Hermann Conring studiert,

wurde nach dem Studium als Professor an die Universität Genf berufen. Er war in der Gelehrtenwelt seiner Zeit

sehr umstritten, hatte er sich doch bereits mit seinen „Constantini Germanici...“ im Jahre 1669, in denen er sich

wenig respektvoll über Leben und Politik deutscher Fürstenhöfe ausließ, als das „enfant terrible der damaligen

Publizistik“ (ADB, 24, S. 261-263) erwiesen. Es kursierten Plagiatsvorwürfe, zudem gab er Conrings Collegienheft

über Staatenkunde gegen dessen Willen mit seinen eigenen Anmerkungen heraus.

I. Dominus De Monzambano illustratus & restrictus. Sive Severini de Monzambano Veronensis. De Statu

Imperii Germanici ad laelium fratrem, dominum trezolani. Liber unus. Discursibus juridico-politicis explicatus

et restrictus. In quibus... Opera et Studio Pacifici a Lapide. Germano - Constantiensis. 7 Bll., 159 S.

II. Pacifici a Lapide notae et stricturae in Severinum de Monzambano. Aliquot discursibus comprehensae.

Discursus I. Ad epistolam... 411 S., 17 Bll.

III. Samuelis Pufendorffii... Disquisitio De Republica irregulari ad Severini de Monzambano Cap. IV. de Forma

Imperii Germanici. Ad Exemplar Londinense. 1682. 60 S.

38. OSSE, Melchior von,

Schriften. Mit einem Lebensabriss und einem Anhange von Briefen und Akten hrsg.

von Oswald Artur Hecker. Leipzig und Berlin, Verlag von B. G. Teubner, 1922.

8vo. XVI, 80, 614 S. Einfacher Halbleinen. (Buchrücken sauber mit Klebeband stabilisiert).

160,--

Seltene Ausgabe der Schriften Osses (1506-1557), der mit seinem „Politischen Testament an Augustum Churfursten

zu Sachssen“, das er 1556 an August I. von Sachsen übergab, das erste bedeutende Grundlagenwerk

des deutschen Kameralismus schuf. Es wurde erst im Jahre 1717 von Christian Thomasius in Auszügen veröffentlicht.

Osse (oder auch Ossa) war Professor der Rechte in Leipzig (1535-1541), Kanzler Johann Friedrichs I.

von Sachsen (1542-1545) und stand in Diensten des Grafen Wilhelm von Henneberg (1549-1555). Seit 1547

war Osse zudem Richter am Hofgericht zu Leipzig.

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