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4-2022

Fachzeitschrift für Medizintechnik-Produktion, Entwicklung, Distribution und Qualitätsmanagement

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Aktuelles<br />

Bestandsprodukte und MDR<br />

Weniger als zwei Jahre Zeit für neue Konformitätsbewertung<br />

Auch etwas mehr als ein Jahr<br />

nach Geltungsbeginn ist das System<br />

rund um die neue EU-Verordnung<br />

über Medizinprodukte (MDR)<br />

noch immer nicht voll funktionsfähig.<br />

Es gibt weiterhin zu wenige<br />

Benannte Stellen. Die Hersteller<br />

von Medizinprodukten haben deswegen<br />

unter anderem Probleme<br />

die erneuten Konformitätsbewertungen<br />

nach der MDR für Bestandsprodukte<br />

durchzuführen.<br />

Autor:<br />

Hans-Peter Bursig,<br />

Geschäftsführer Fachverband<br />

Elektromedizinische Technik<br />

ZVEI<br />

www.zvei.org<br />

Artikel 120 der MDR erlaubt<br />

es Herstellern zwar, ihre Medizinprodukte<br />

mit einer CE-Kennzeichnung<br />

nach der früheren<br />

Medizinprodukte-Richtlinie der<br />

EU (MDD) weiter in den Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union<br />

in Verkehr zu bringen, solange<br />

die entsprechenden Zertifikate<br />

auf Basis der MDD noch gültig<br />

sind. Dies ist aber an zwei Bedingungen<br />

geknüpft: Zum einen dürfen<br />

an den Medizinprodukten seit<br />

dem Geltungsbeginn der MDR<br />

keine wesentlichen Änderungen<br />

vorgenommen worden sein und<br />

zum anderen endet die Gültigkeit<br />

dieser Zertifikate spätestens<br />

am 26. Mai 2024. Bis zu diesem<br />

Zeitpunkt müssen die Hersteller<br />

ihre Bestandsprodukte also<br />

einer erneuten Konformitätsbewertung<br />

nach der MDR unterzogen<br />

haben, wenn diese Produkte<br />

weiter in Verkehr gebracht<br />

werden sollen.<br />

Aktuelle Übersicht<br />

Nach einer aktuellen Übersicht<br />

der europäischen Arbeitsgemeinschaft<br />

der Benannten Stellen werden<br />

bis zum Mai 2024 mehr als 18.000<br />

Zertifikate nach der MDD ihre Gültigkeit<br />

verlieren. Der größte Teil dieser<br />

Zertifikate wird im Jahr 2024 auslaufen.<br />

Kurz vor Ende der Frist nach<br />

Artikel 120 könnten die Benannten<br />

Stellen also mit einer besonders<br />

hohen Belastung bei der Überprüfung<br />

von Bestandsprodukten konfrontiert<br />

werden. Die Hersteller von<br />

Medizinprodukten müssen deshalb<br />

die Situation bei den Bestandsprodukten<br />

sehr sorgfältig prüfen und mit<br />

ihrer Benannten Stelle das weitere<br />

Vorgehen besprechen.<br />

Verändertes<br />

Bestandsprodukt<br />

Dabei können verschiedene Fälle<br />

auftreten: Einige Bestandsprodukte<br />

sollen möglicherweise tatsächlich<br />

technisch unverändert weiterhin in<br />

der EU auf den Markt gebracht werden.<br />

In diesen Fällen ist die erneute<br />

Konformitätsbewertung nach den<br />

Regeln der MDR notwendig. Falls<br />

das Produkt unter der MDR anders<br />

klassifiziert wird als bisher, müssen<br />

die Unterlagen für die Konformitätsbewertung<br />

von Grund auf<br />

neu erstellt werden. Der Hersteller<br />

muss bereits eine Benannte Stelle<br />

nach der MDR haben und die Unterlagen<br />

für die Konformitätsbewertung<br />

nach der MDR zügig erstellen können.<br />

Dieser Fall ist für die Hersteller<br />

aber vergleichsweise einfach<br />

zu planen, weil der Zeitpunkt, zu<br />

dem das MDD-Zertifikat ausläuft,<br />

ein klares Datum vorgibt. Spätestens<br />

zu diesem Termin muss die<br />

neue Konformitätsbewertung abgeschlossen<br />

sein.<br />

Unveränderte<br />

Bestandsprodukte<br />

Allerdings ist auch die Anzahl<br />

der unveränderten Bestandsprodukte,<br />

die neu bewertet werden<br />

müssen, zu beachten. Eine<br />

gute Vorbereitung ist notwendig,<br />

wenn eine große Zahl von unveränderten<br />

Bestandsprodukten<br />

zum selben Termin neu bewertet<br />

werden muss.<br />

Bei anderen Bestandsprodukten<br />

entscheidet sich der Hersteller möglicherweise,<br />

auf eine erneute Konformitätsbewertung<br />

des unveränderten<br />

Bestandsprodukts nach<br />

der MDR zu verzichten. Das kann<br />

der Fall sein, wenn ein wesentlich<br />

verändertes Nachfolgeprodukt mit<br />

aktueller Technik oder ein komplett<br />

neu entwickeltes Produkt unter der<br />

MDR neu auf den Markt gebracht<br />

werden soll. In diesem Fall muss<br />

der Hersteller mit seiner Benannten<br />

Stelle den Ablauf der Konformitätsbewertung<br />

sorgfältig planen,<br />

wenn zwischen dem Auslaufen des<br />

MDD-Zertifikates des unveränderten<br />

Bestandsprodukts und der Konformitätsbewertung<br />

des neuen Medizinprodukts<br />

nach der MDR kein oder<br />

ein nur geringer zeitlicher Abstand<br />

bestehen soll.<br />

Genügend Zeit einplanen<br />

Dieser zweite Fall ist für Hersteller<br />

und Benannte Stellen deshalb<br />

schwieriger zu planen. Der Termin,<br />

zu dem das MDD-Zertifikat<br />

des unveränderten Bestandsprodukts<br />

ausläuft, ist vorgegeben. Der<br />

Zeitpunkt, zu dem eine CE-Kennzeichnung<br />

des neuen Medizinprodukts<br />

möglich ist, lässt sich dagegen<br />

nicht sicher bestimmen. Zum<br />

einen müssen die Unterlagen für<br />

die Konformitätsbewertung nach<br />

der MDR von Anfang an neu erstellt<br />

werden. Den Herstellern fehlen bisher<br />

Erfahrungswerte, um absehen<br />

zu können, wie viel Zeit im konkreten<br />

Fall benötigt wird. Wie lange<br />

die Bewertung durch die Benannte<br />

Stelle in Anspruch nehmen wird,<br />

kann im Moment ebenfalls nicht<br />

sicher beurteilt werden. Sowohl<br />

dem Hersteller wie der Benannten<br />

Stelle fehlt es auch hier an Erfahrungswerten<br />

mit der MDR und den<br />

neuen Anforderungen, um einschätzen<br />

zu können, wie lange eine Überprüfung<br />

dauert und welche Fragen<br />

bei der Bewertung der Unterlagen<br />

auf tauchen können.<br />

Fazit<br />

Die Anwendung der MDR bleibt<br />

für die Hersteller von Medizinprodukten<br />

also eine große Herausforderung,<br />

auch wenn immer mehr<br />

Hersteller die notwendige Zertifizierung<br />

ihres Qualitätsmanagementsystems<br />

für die MDR erhalten. Und<br />

es bleiben insgesamt weniger als<br />

zwei Jahre Zeit, um die Bestandsprodukte<br />

einer neuen Konformitätsbewertung<br />

nach der MDR zu unterziehen.<br />

Jeder Hersteller von Medizinprodukten<br />

sollte hierfür im eigenen<br />

Interesse einen Plan erstellt<br />

haben und regelmäßig überprüfen,<br />

wie es um die Umsetzung steht. ◄<br />

6 meditronic-journal 4/<strong>2022</strong>

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