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27.08.22 Lindauer Bürgerzeitung

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4 27. August 2022 • BZ Ausgabe KW 34/22<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Neuer Stadtkämmerer<br />

Christopher Horbach hat die operativen Geschäfte übernommen<br />

Zum 1. August hat Christopher<br />

Horbach die Stelle des Stadtkämmerers<br />

bei der Stadtverwaltung<br />

Lindau angetreten.<br />

Damit ist das Team der Kämmerei<br />

in Lindau wieder komplett.<br />

Der 31-jährige Verwaltungsfachangestellte<br />

mit Bachelorstudium<br />

für den gehobenen<br />

Beamtendienst und Masterabschluss<br />

an der TU Kaiserslautern<br />

in Ökonomie &<br />

Management übernahm die<br />

Geschäfte von Tobias Pellot.<br />

Dieser hatte die Stadtkämmerei<br />

in Lindau seit der Wahl des bisherigen<br />

Kämmerers Felix Eisenbach<br />

zum Bürgermeister<br />

der Gemeinde Bodolz interimsweise<br />

geführt.<br />

Lindaus Oberbürgermeisterin<br />

Dr. Claudia Alfons: „Wir<br />

freuen uns, dass Christopher<br />

Horbach nun die Leitung unserer<br />

Kämmerei übernommen<br />

hat und sich engagiert in seine<br />

neuen Aufgaben einarbeitet“.<br />

<br />

Sylvia Ailinger<br />

Das Team in der Stadtkämmerei Lindau hat wieder eine Leitung. Von<br />

links: der stellvertretende Stadtkämmerer Tobias Pellot, Stadtkämmerer<br />

Christopher Horbach, Oberbürgermeisterin Dr. Claudia<br />

Alfons.<br />

Foto: Sylvia Ailinger<br />

Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Unser Senioren- und Pflegeheim<br />

ist ein „Zuhause mit Atmosphäre“ für 107 Bewohner/innen.<br />

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in Voll- oder Teilzeit<br />

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Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer<br />

Homepage www.stadtlindau.de.<br />

Ende der Bewerbungsfrist ist der 30.09.2022.<br />

Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />

Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108<br />

Wochenmarkt entfällt<br />

Weil der Abbau der <strong>Lindauer</strong><br />

Tagung der Wirtschaftswissenschaften<br />

in diesem Jahr am<br />

Samstag, 27. August, leider mit<br />

dem Wochenmarkt auf dem<br />

Therese-von Bayern-Platz kollidiert,<br />

muss der Wochenmarkt<br />

abgesagt werden. Die Veranstalter<br />

bedauern das und bitten<br />

die Kundinnen und Kunden<br />

um Verständnis. Ab 3. September<br />

findet der Wochenmarkt<br />

wieder wie gewohnt immer<br />

samstags von 7 bis 13.30 Uhr<br />

auf den Therese-von-Bayern-<br />

Platz statt.BZ<br />

Abstimmungsbekanntmachung<br />

für den Bürgerentscheid<br />

„Entwicklung Hintere Insel“<br />

am 25. September 2022<br />

1. Am 25. September 2022 findet ein Bürgerentscheid zu<br />

folgender Fragestellung statt:<br />

„Sind Sie dafür, dass auf dem aktuellen Parkplatz östlich<br />

des neu geschaffenen und zu bewahrenden Bürgerparks<br />

die vier südlichen Baufelder gemäß dem Rahmenplan für<br />

die Hintere Insel bebaut werden und die dafür notwendigen<br />

Planungsschritte auf den Weg gebracht werden?“<br />

Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

Das Stimmrecht können alle Bürgerinnen und Bürger ausüben,<br />

die im Bürgerverzeichnis eingetragen sind oder<br />

einen Abstimmungsschein haben.<br />

2. Die Stadt ist in 11 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.<br />

Die Stimmberechtigten werden durch Abstimmungsbenachrichtigungen,<br />

die bis spätestens 04. Sept. 2002<br />

übersandt werden, darüber informiert, in welchem<br />

Stimmbezirk sie abstimmen können. Außerdem erhalten<br />

sie ein auf der Rückseite der Benach-richtigung abgedrucktes<br />

Antragsformular zur Erteilung eines Abstimmungsscheins.<br />

Wer keine Benachrichtigung erhalten<br />

hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, kann bis Fr.,<br />

09. Sept. 2002 schriftlich oder zur Niederschrift bei der<br />

Stadt Beschwerde wegen unterbliebener oder unrichtiger<br />

Eintragung in das Bürgerverzeichnis erheben.<br />

Wer in einem Bürgerverzeichnis eingetragen ist und keinen<br />

Abstimmungsschein besitzt, kann nur in dem Stimmbezirk<br />

abstimmen, in dessen Bürgerverzeichnis er geführt<br />

wird.<br />

3. Die Abstimmenden haben ihre Abstimmungbenachrichtigung<br />

oder ihren Abstimmungs-schein und ihren Personalausweis,<br />

ausländische Unionsbürger/Unionsbürgerinnen<br />

einen gültigen Identitätsausweis, oder ihren<br />

Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.<br />

Die Abstimmenden erhalten beim Betreten des Abstimmungsraums<br />

den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Zur Kennzeichnung müssen Abstimmungsschutzvorrichtungen<br />

verwendet werden.<br />

Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung<br />

des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann<br />

hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung<br />

möglich ist.<br />

4. Wer einen Abstimmungsschein besitzt, kann das Stimmrecht<br />

ausüben<br />

a) in jedem Stimmbezirk der Stadt, wobei der Abstimmungsschein<br />

mitzubringen ist<br />

b) durch Briefabstimmung<br />

5. Einen Abstimmungsschein erhalten auf Antrag<br />

5.1 Stimmberechtigte, die in einem Bürgerverzeichnis eingetragen<br />

sind<br />

5.2 Stimmberechtigte, die in einem Bürgerverzeichnis nicht<br />

eingetragen sind, wenn<br />

5.2.1 sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist<br />

für die Eintragung in das Bürgerverzeichnis oder die<br />

Frist für die Beschwerde wegen unterbliebener oder unrichtiger<br />

Eintragung in das Bürgerverzeichnis versäumt<br />

haben oder dass ihr Stimmrecht erst nach Ablauf der Antragsfrist<br />

entstanden ist oder<br />

5.2.2 ihr Stimmrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt<br />

worden ist und sie nicht in einem Bürgerverzeichnis eingetragen<br />

wurden.<br />

6. Der Abstimmungsschein kann bis zum Fr., 23. Sept.<br />

2002, 15.00 Uhr beim Briefwahlamt der Stadt Lindau (B)<br />

-Bürgerbüro-, Bregenzer Str. 12, Zi.Nr. 12.0.10 schriftlich<br />

oder mündlich, nicht aber fernmündlich, beantragt<br />

werden. Das auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung<br />

angedruckte Antragsformular kann verwendet<br />

werden.<br />

In den Fällen der Nr. 5.2 können Abstimmungsscheine<br />

noch bis zum Abstimmungstag, 15.00 Uhr, beantragt werden.<br />

Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher<br />

Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter<br />

unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.<br />

Wer für einen anderen einen Abstimmungsschein beantragt,<br />

muss durch schriftliche gesonderte Vollmacht<br />

nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Der Grund für<br />

die Erteilung eines Abstimmungsscheins muss im Antrag<br />

glaubhaft gemacht werden.<br />

7. Stimmberechtigte, die im Antrag nicht angeben, dass sie<br />

vor einem Abstimmungsvorstand ihre Stimme abgeben<br />

wollen, erhalten mit dem Abstimmungsschein zugleich<br />

- den Stimmzettel<br />

- einen Stimmzettelumschlag<br />

- einen Abstimmungsbriefumschlag<br />

- ein Merkblatt für die Briefabstimmung.<br />

Der Abstimmungsschein und die Briefabstimmungsunterlagen<br />

werden den Stimmberechtigten zugesandt.<br />

Sie können auch an die Stimmberechtigten persönlich<br />

ausgehändigt werden. Anderen Personen dürfen der Abstimmungsschein<br />

und die Briefabstimmungunterlagen<br />

nur in dringenden Ausnahmefällen und nur dann ausgehändigt<br />

werden, wenn die Berechtigung zum Empfang<br />

durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen<br />

wird. Von der Vollmacht draf nur Gebauch gemacht<br />

werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr<br />

als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde<br />

vor der Aushändigung der Unterlagen zu versichern.<br />

Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung<br />

der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben; auf<br />

Verlangen hat sie sich auszuweisen.<br />

8. Verlorene Abstimmungsscheine werden nicht ersetzt.<br />

Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass<br />

ihr der beantragte Abstimmungsschein nicht zugegangen<br />

ist, kann ihr bis zum Tag vor dem Bürgerentscheid, 12.00<br />

Uhr, ein neuer Abstimmungsschein erteilt werden.<br />

9. Bei einer Briefabstimmung müssen die Stimmberechtigten<br />

im Falle einer Rücksendung mit der Post den Abstimmungsbrief<br />

mit dem Stimmzettel und dem Abstimmungsschein<br />

so rechtzeitig an die auf dem Abstimmungsbriefumschlag<br />

angegebene Stelle einsenden, dass der Abstimmungsbrief<br />

dort spätestens am Tag des Bürgerentscheids<br />

bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch unmittelbar abgegeben<br />

werden.<br />

Nähere Hinweise ergeben sich aus dem Merkblatt für die<br />

Briefabstimmung.<br />

10. Die Briefabstimmungvorstände treten zur Ermittlung des<br />

Briefabstimmungergebnisses um 16.00 Uhr in den Amtsräumen<br />

der Stadtverwaltung, Bregenzer Str. 6 - 12, zusammen.<br />

11. Kennzeichnung des Stimmzettels<br />

Jede stimmberechtigte Person hat - für jeden Bürgerentscheid<br />

- eine Stimme.<br />

Der Stimmzettel ist an der für die Stimmvergabe vorgesehenen<br />

Stellen so zu kennzeichnen, dass deutlich wird,<br />

wie die abstimmende Person entschieden hat. Danach ist<br />

der Stimmzettel ist so zu falten, dass die Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht nur einmal<br />

und nur persönlich ausüben. Sind sie des Lesens unkundig<br />

oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht<br />

in der Lage, ihr Stimmrecht auszuüben, können sie sich<br />

der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen.<br />

12. Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis<br />

eines Bürgerenstscheids herbeiführt oder das Ergebnis<br />

verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren<br />

oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§§<br />

108d, 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs).<br />

Lindau (B), 17. Aug. 2022<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin

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