procontra Ausgabe 05-2022 Preview
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TITEL Folgen der Inflation<br />
CHECKLISTE<br />
GEGEN UNTERVERSICHERUNG<br />
Was Makler jetzt für ihre Kunden tun können:<br />
Bei Kunden das Bewusstsein für eine<br />
mögliche Unterversicherung stärken<br />
Kunden auf unterschiedlich steigende<br />
Beiträge der Versicherer vorbereiten<br />
Kunden sollten Beitragserhöhungen<br />
nicht widersprechen<br />
Alternativen bei Beitragserhöhung<br />
aufzeigen: Selbstbehalt, Tarifwechsel usw.<br />
Versicherungssumme prüfen und<br />
gegebenenfalls im Tarif anpassen<br />
Tarife um Klausel zum Unterversicherungsverzicht<br />
erweitern; sonst nur anteilige<br />
Leistung<br />
Liquiditätsbeschaffung durch Optimierung<br />
bestehender Finanzverträge<br />
Ratenzahlungen durch jährliche<br />
Zahlweise reduzieren<br />
Bei der Wahl der Produktgeber auf<br />
Bilanzqualität und Schadenrück <br />
stellungen achten<br />
Zusätzlich bei Gewerbekunden:<br />
Wertzuschlagsklausel für jährliche<br />
Anpassung der Versicherungssumme<br />
vereinbaren<br />
Prüfen, ob Anpassung der Versicherungssumme<br />
über Wertzuschläge hinaus<br />
notwendig ist<br />
Prüfen, ob für das Gewerbe eine (inkludierte)<br />
Vorsorgeversicherung sinnvoll ist<br />
Die für die jeweilige Branche relevanten<br />
Preisindizes anschauen/beobachten<br />
Wertüberprüfung durchführen; eventuell<br />
gemeinsam mit einem Dienstleister<br />
Dauer einer möglichen Betriebsunterbrechung<br />
prüfen und eventuell im Tarif<br />
anpassen<br />
Bei hoher Inflation von Unternehmen<br />
deklarierte Werte unterjährig aktualisieren<br />
Im Rahmen einer Risikoanalyse prüfen,<br />
ob Firma kleine Risiken nicht selbst<br />
tragen kann<br />
Quelle: <strong>procontra</strong><br />
Schadenaufwendungen spielen hier<br />
auch eine Rolle. Vor diesem Hintergrund<br />
rechnet Thomas Haukje, Präsident des<br />
Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler<br />
(BDVM), für 2023 mit Preissteigerungen<br />
von 5 bis 10 Prozent. Normalerweise<br />
würden höhere Preise mehr Kapazitäten<br />
der Versicherer nach sich ziehen. Doch<br />
auch das sei nicht mehr automatisch der<br />
Fall. „Unsere Kunden müssen lernen, dass<br />
sie nicht immer den Versicherungsschutz<br />
bekommen, den sie sich wünschen“, sagte<br />
Haukje eigenen Angaben zufolge im September<br />
auf der Jahrestagung des BDVM in<br />
Hamburg.<br />
DECKUNGSLÜCKEN AUCH BEI PRIVATPOLICEN<br />
Auch in der privaten Sachversicherung drohen<br />
Unterversicherung und höhere Beiträge.<br />
„Privatkunden werden 2023 erschrocken<br />
sein, wenn sie ihren Brief mit der Rechnung<br />
für die Gebäude- und Hausratversicherung<br />
öffnen“, so der BDVM-Präsident.<br />
Mehrbeitrag aufgrund von Wertzuschlägen<br />
und gleitenden Neuwerten, höhere Schadenzahlungen<br />
durch Wetterereignisse und<br />
inflationsbedingt teurere Reparaturen würden<br />
ihre Schatten vorauswerfen. „Das wird<br />
mit den Energierechnungen für einen lauten<br />
Aufschrei in den Haushalten sorgen“,<br />
fürchtet Haukje.<br />
Und erneut schlägt die Stunde der Makler.<br />
Von allen Spartipps, die in der Öffentlichkeit<br />
die Runde machen, schaufelt ein<br />
Finanz-Check in vielen Haushalten die<br />
meis te Liquidität frei (siehe Kasten „10<br />
Spartipps“).<br />
Im Privatbereich wird die Versicherungssumme<br />
in der Regel ebenfalls an die Entwicklung<br />
der Inflation angepasst – sofern<br />
der jeweilige Vertrag die entsprechende<br />
Klausel enthält, was insbesondere bei Altverträgen<br />
zu prüfen wäre. Zum Beispiel<br />
erfolgt die Anpassung in der Wohngebäudeversicherung<br />
anhand des Baupreis- und<br />
Tariflohnindex, wobei die Baupreise mit<br />
einem Gewicht von 80 Prozent in die Berechnung<br />
einfließen. Im zweiten Quartal<br />
<strong>2022</strong> sind die Baupreise um 17,6 Prozent<br />
im Vergleich zum Vorjahresquartal gestiegen,<br />
berichtet das Statistische Bundesamt;<br />
auch das ist happig.<br />
VERZICHT HILFT NICHT BEI TOTALSCHADEN<br />
„Für Versicherungsnehmer besteht die<br />
Gefahr, unterversichert zu sein“, gibt der<br />
Versicherer Volkswohl Bund zu bedenken.<br />
Zwar hätten viele Verbraucher einen Unterversicherungsversicht<br />
vereinbart. Die<br />
Klausel helfe aber nicht bei einem Totalschaden,<br />
wenn ein neues Haus oder die<br />
Wiederbeschaffung des gesamten Hausrats<br />
und die versicherten Kosten höher sind als<br />
die vereinbarte Versicherungssumme. „Die<br />
Obergrenze der Versicherungsleistung ist<br />
immer die vereinbarte Versicherungssumme“,<br />
heißt es aus der Fachabteilung des<br />
Versicherers. Das muss man einem Makler<br />
nicht erklären. Wichtig ist, dass er bei<br />
seinen Kunden prüft, ob der jeweilige Tarif<br />
überhaupt einen Unterversicherungsverzicht<br />
beinhaltet und ob die Versicherungssumme<br />
angepasst werden muss.<br />
Die Versicherungssumme sollte immer<br />
dem Versicherungswert entsprechen, in der<br />
Hausratversicherung also der Wiederbeschaffungspreis<br />
zum Neuwert und in der<br />
Wohngebäudeversicherung der gleitende<br />
Neuwert. Letzterer ist bekanntlich der Betrag,<br />
der aufzuwenden ist, um ein neues<br />
Haus nach den heute geltenden Vorschriften<br />
wiederherzustellen. Solange das Preisniveau<br />
nicht oder nur wenig steigt, ist alles<br />
gut. Diese Zeiten sind aber erst einmal<br />
vorbei. In der Sachversicherung gilt daher:<br />
Wenn jetzt durch Inflation der Versiche-<br />
10 SPARTIPPS<br />
So trotzen Kunden der Inflation:<br />
Finanzverträge optimieren<br />
Kfz-Versicherung überprüfen<br />
(Stichtag: 30.11.)<br />
Haushaltsbuch führen,<br />
Sparmöglichkeiten entdecken<br />
Tarife wechseln: Handy, Telefon,<br />
Internet, Streaming<br />
Autofahren immer<br />
im höchstmöglichen Gang<br />
Kostenloses Girokonto und Depot nutzen<br />
Günstigeren Strom- und<br />
Gasanbieter wählen<br />
Teuren Kredit umschulden<br />
(ohne Restschuldpolice)<br />
Handwerker gemeinsam<br />
mit Nachbarn beauftragen<br />
Bewusster konsumieren<br />
Quelle: Finanztip, BHW, Sparkassen<br />
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