procontra Ausgabe 05-2022 Preview
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INVESTMENTFONDS ESG-Regulierung<br />
BÄRENDIENST<br />
FÜR FONDSSTANDORT<br />
Obwohl die EU das Thema erledigt hatte, fährt die BaFin einen Alleingang<br />
bei der Regulierung nachhaltiger Fonds. Dessen Mehrwert ist fraglich,<br />
eine Schwächung des Fondsstandorts schon jetzt spürbar.<br />
– TEXT: JAN F. WAGNER –<br />
Um die Überregulierung zu verstehen, muss<br />
man auf den Spätsommer 2021 zurückblicken.<br />
Damals erfuhr die Branche, dass die<br />
BaFin die Offenlegungs-Verordnung verschärft<br />
hat. Die EU-Verordnung schreibt<br />
Anbietern von Fonds mit einer nachhaltigen<br />
Strategie (als „Artikel 8“ klassifiziert)<br />
hat, argumentiert die BaFin, dass sie die<br />
Anleger nicht ausreichend vor möglichem<br />
„Greenwashing“ schütze. Laut BaFin garantiert<br />
die Offenlegungs-Verordnung<br />
nicht, dass der Fonds auch in der Praxis<br />
nachhaltig investiert. Auf Anfrage teilt die<br />
Behörde mit: „Anlagebedingungen von inund<br />
Impact-Fonds („Artikel 9“) vor, im<br />
Prospekt genau zu beschreiben, wie mit<br />
dem Thema Nachhaltigkeit, oder im Fachjargon:<br />
„ESG“, umgegangen wird.<br />
Obwohl diese Berichtspflicht den Regulierern<br />
anderer EU-Fondsstandorte wie beispielsweise<br />
Luxemburg oder Irland gereicht<br />
36 Illustration: Roman Kulon