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procontra Ausgabe 05-2022 Preview

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INVESTMENTFONDS ESG-Regulierung<br />

BÄRENDIENST<br />

FÜR FONDSSTANDORT<br />

Obwohl die EU das Thema erledigt hatte, fährt die BaFin einen Alleingang<br />

bei der Regulierung nachhaltiger Fonds. Dessen Mehrwert ist fraglich,<br />

eine Schwächung des Fondsstandorts schon jetzt spürbar.<br />

– TEXT: JAN F. WAGNER –<br />

Um die Überregulierung zu verstehen, muss<br />

man auf den Spätsommer 2021 zurückblicken.<br />

Damals erfuhr die Branche, dass die<br />

BaFin die Offenlegungs-Verordnung verschärft<br />

hat. Die EU-Verordnung schreibt<br />

Anbietern von Fonds mit einer nachhaltigen<br />

Strategie (als „Artikel 8“ klassifiziert)<br />

hat, argumentiert die BaFin, dass sie die<br />

Anleger nicht ausreichend vor möglichem<br />

„Greenwashing“ schütze. Laut BaFin garantiert<br />

die Offenlegungs-Verordnung<br />

nicht, dass der Fonds auch in der Praxis<br />

nachhaltig investiert. Auf Anfrage teilt die<br />

Behörde mit: „Anlagebedingungen von inund<br />

Impact-Fonds („Artikel 9“) vor, im<br />

Prospekt genau zu beschreiben, wie mit<br />

dem Thema Nachhaltigkeit, oder im Fachjargon:<br />

„ESG“, umgegangen wird.<br />

Obwohl diese Berichtspflicht den Regulierern<br />

anderer EU-Fondsstandorte wie beispielsweise<br />

Luxemburg oder Irland gereicht<br />

36 Illustration: Roman Kulon

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