15.10.2022 Aufrufe

SOLiNZ 3/2022

Editorial SOLiNZ – Solidarisches Linz - das Online-Medium der Kommunalgruppe Linz der Solidarwerkstatt. Wir verstehen uns als Nachbarschaftszeitung in mehrfacher Hinsicht: Unser Schwerpunkt liegt auf Linz und seinen Nachbargemeinden; auch Nachbarschaftsthemen – was tut sich im Grätzel? – wollen wir ein großes Augenmerk schenken; und wir wollen gute Nachbarschaft fördern – im Sinne von Zusammenstehen und gemeinsam Handeln statt sich auseinander dividieren zu lassen. Wir wollen dazu ermutigen, solidarisch für eine soziale und ökologische Stadtentwicklung, für Demokratie und Selbstbestimmung aktiv zu werden. Dabei ist es unser Anspruch, mehr als eine Zeitung zum Lesen sein, indem wir Text, Video und Audio miteinander verknüpfen. Wir sind von Parteien und Konzernen unabhängig. Aber wir sind abhängig davon, dass Menschen mithelfen, SOLiNZ zu gestalten und zu verbreiten. Wenn auch du dazu Lust hast, schau bei unseren 14-tägigen Kommunalgruppen-Treffen vorbei oder schick uns deine Ideen! Kontakt: office@solidarwerkstatt.at

Editorial
SOLiNZ – Solidarisches Linz - das Online-Medium der Kommunalgruppe Linz der Solidarwerkstatt. Wir verstehen uns als Nachbarschaftszeitung in mehrfacher Hinsicht: Unser Schwerpunkt liegt auf Linz und seinen Nachbargemeinden; auch Nachbarschaftsthemen – was tut sich im Grätzel? – wollen wir ein großes Augenmerk schenken; und wir wollen gute Nachbarschaft fördern – im Sinne von Zusammenstehen und gemeinsam Handeln statt sich auseinander dividieren zu lassen. Wir wollen dazu ermutigen, solidarisch für eine soziale und ökologische Stadtentwicklung, für Demokratie und Selbstbestimmung aktiv zu werden. Dabei ist es unser Anspruch, mehr als eine Zeitung zum Lesen sein, indem wir Text, Video und Audio miteinander verknüpfen.
Wir sind von Parteien und Konzernen unabhängig. Aber wir sind abhängig davon, dass Menschen mithelfen, SOLiNZ zu gestalten und zu verbreiten. Wenn auch du dazu Lust hast, schau bei unseren 14-tägigen Kommunalgruppen-Treffen vorbei oder schick uns deine Ideen! Kontakt: office@solidarwerkstatt.at

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von Armin Kraml<br />

Thema: Der Arbeitsvertrag<br />

Arbeitrecht<br />

„Alles was Recht ist!“<br />

§<br />

18<br />

Verpflichtet sich jemand zur<br />

Arbeitsleistung für einen<br />

anderen, so liegt ein Arbeitsvertrag<br />

vor. Dieser regelt Rechte bzw.<br />

Pflichten von Arbeitnehmer:innen<br />

und Arbeitgeber:innen. Dieser ist<br />

also als Basis für die Arbeitsleistung<br />

als unselbständig Erwerbstätiger<br />

anzusehen und bedarf somit<br />

einer genaueren Betrachtung<br />

auf Grund der Wichtigkeit.<br />

Schenken wir in diesem Artikel<br />

nun die höchste Aufmerksamkeit<br />

dem, was alles darin<br />

geregelt werden kann. Ein<br />

grundlegender Irrtum ist, dass<br />

wenn mir ein Arbeitgeber einen<br />

Arbeitsvertrag aushändigt,<br />

ich diesen gleich so wie er dasteht<br />

unterschreiben muss. Fakt<br />

ist, dass es ein Rechtsgeschäft<br />

in beidseitigem Einverständnis<br />

darstellt, und ich sehr wohl etwas<br />

am Arbeitsvertrag ändern<br />

kann! Was können Klauseln in<br />

Arbeitsverträgen sein:<br />

„All-in“, Überstunden<br />

bis zum „Umfallen“ ?<br />

Oft kann es vorkommen, dass<br />

in Arbeitsverträgen Mehr- bzw.<br />

Überstunden bei Bedarf verpflichtend<br />

angeführt sind. Tipp: Wichtige<br />

persönliche Gründe können<br />

zur Ablehnung führen. Es gelten<br />

auch bei Mehr- bzw. Überstunden<br />

immer noch die zulässigen<br />

Tages- bzw. Wochenarbeitszeiten.<br />

Hier ist es wichtig, dass man seine<br />

Arbeitszeiten auch dokumentiert.<br />

Auch eine Deckungsprüfung<br />

wäre hier ratsam ( meistens kommt<br />

hier die Erkenntnis, dass nur das<br />

Mindestgehalt gezahlt wird).<br />

Vordienstzeiten …<br />

Vor Vertragsabschluss können<br />

dir eventuell Vordienstzeiten<br />

angerechnet werden. Diese<br />

musst du durch Nachweise ( zB.<br />

Dienstzeugnisse) eventuell belegen<br />

können.<br />

Auch wenn diese durch den/<br />

die Arbeitgeber:in nicht erfragt<br />

werden, so lege diese vor!<br />

„Hilfe, ich werde versetzt!“…<br />

Versetzungsklauseln<br />

Klauseln mit einer örtlichen<br />

bzw. fachlichen Versetzung ohne<br />

deine Zustimmung können grob<br />

benachteiligend sein! Tipp: Klauseln<br />

nicht zustimmen oder räumlich<br />

bzw. fachlich einschränken.<br />

Denn je weiter die Klausel gefasst<br />

ist, umso weniger kannst du dich<br />

gegen eine räumliche oder fachliche<br />

Versetzung wehren. Gibt es<br />

im Betrieb einen Betriebsrat, so<br />

hat dieser Mitwirkungsrechte.<br />

Befristung … und wie weiter?<br />

Es ist gar nicht unüblich, dass<br />

Arbeitsverträge befristet sind.<br />

Im „Probemonat“ können von<br />

AG-Seite bzw. AN-Seite ohne<br />

Angabe von Gründen und Einhaltung<br />

von Fristen, das Arbeitsverhältnis<br />

aufgelöst werden.<br />

Eine anschließende Befristung<br />

beendet ein Arbeitsverhältnis<br />

nach Zeitablauf. Reihen sich Befristungen<br />

aneinander spricht<br />

man Kettendienstverträgen.<br />

Ist dies nicht sachlich begründet,<br />

so kann schon die zweite<br />

Befristung unzulässig sein.<br />

Rückerstattung von<br />

Ausbildungskosten<br />

Unternehmen, welche ihren<br />

Beschäftigten eine Aus- und<br />

Weiterbildung bezahlen, haben<br />

im Arbeitsvertrag eine<br />

„Rückerstattung“ als Klausel im<br />

Arbeitsvertrag ergänzt! Sollte<br />

man das Unternehmen verlassen<br />

wollen, so verpflichtet man<br />

sich die Ausbildungskosten zurückzuzahlen.<br />

Doch dies unterliegt<br />

einigen Kriterien:<br />

• Eine Ausbildungskostenersatzvereinbarung<br />

muss für<br />

jede Aus- und Weiterbildung<br />

gesondert getroffen werden<br />

• Die Bildungsmaßnahme ist<br />

am Arbeitsmarkt verwertbar<br />

• Der Rückzahlungsbetrag<br />

verringert sich monatlich mit<br />

Verbleib in der Firma (Aliquotierung)<br />

• Endet nach 4 Jahren; 8 Jahre bei<br />

besonders teuren Ausbildungen<br />

• und nur zulässig bei Arbeitnehmer:innenkündigung,<br />

berechtigter<br />

Entlassung & unberechtigtem<br />

vorzeitigen Austritt<br />

Die „Konkurrenzklausel“<br />

Eine Konkurrenzklausel wird<br />

für die Zeit nach der Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses<br />

vereinbart, um zu verhindern,<br />

dass ausgeschiedene Arbeitnehmer:innen<br />

z.B Kund:innen<br />

abwerben oder für die Konkurrenz<br />

arbeiten.<br />

Die Verpflichtung nicht in<br />

der Branche vom vorherigen<br />

Dienstgeber zu arbeiten (sei<br />

es als Arbeitnehmer:in oder in<br />

Selbstständigkeit) gilt für maximal<br />

1 Jahr. Dies darf aber nicht<br />

zu einem Berufsverbot führen<br />

und ist auch an ein monatliches<br />

Mindesteinkommen gebunden.<br />

Sie gilt nur bei Arbeitnehmer:innenkündigung,<br />

berechtigter<br />

Entlassung & unberechtigtem<br />

vorzeitigen Austritt und einvernehmlicher<br />

Auflösung<br />

„Aufsaugklausel“<br />

Es kann vereinbart werden,<br />

dass ein Gehalt höher ist, als in<br />

einem Kollektivvertrag vorgesehen.<br />

Dieses Einstiegsgehalt<br />

nimmt KV-Erhöhungen vorweg.<br />

Die Überzahlung wird also durch<br />

die ausverhandelte Kolektivvertragserhöhung<br />

„aufgesaugt“.<br />

Zulässig wären zwei KV-Erhöhungen,<br />

bei besonders hohen<br />

Überzahlungen (z.B. 40 bis 50%)<br />

sogar 3 KV-Erhöhungen. Es darf<br />

aber nicht zu einem Einfrieren der<br />

Lohn- oder Gehaltshöhe kommen.<br />

Verfallsklauseln<br />

Diese zielen darauf ab, dass<br />

die gesetzliche Verjährungsfrist<br />

für z.B. nicht beanspruchte Löhne/Gehälter<br />

oder Überstunden<br />

drastisch verkürzt werden. Die<br />

gesetzliche Verjährungsfrist beträgt<br />

3 Jahre. Verfallsklauseln<br />

bewirken, dass dies oft nach 3<br />

Monaten nicht mehr eingeklagt<br />

werden kann, wenn nicht innerhalb<br />

der Frist eingeklagt wird.<br />

Tipp: Die Verjährungsansprüche<br />

der Sozialversicherungsabgaben<br />

werden dadurch nicht beeinflusst.<br />

Nebentätigkeit … darf ich das?<br />

Oft gibt es im Arbeitsvertrag die<br />

Option, dass Nebenjobs die Zustimmung<br />

der Arbeitgeber:innen<br />

bedürfen. Grundsätzlich gilt jedoch:<br />

keine Konkurrenz und deine<br />

Arbeitsleistung darf dadurch nicht<br />

beeinträchtigt sein. Ist die Zustimmung<br />

durch den/die Arbeitgeber:in<br />

notwendig, so ist man<br />

verpflichtet, diesen anzugeben.<br />

Allerdings ist eine Verweigerung<br />

durch den/die Arbeitgeber:in nur<br />

in Ausnahmefällen erlaubt.<br />

Datenschutzrechtliche<br />

Erklärungen<br />

Viele Musteranträge beinhalten<br />

die automatische Zustimmung<br />

jedweder Verarbeitung<br />

personenbezogener Daten.<br />

Auch in einem Arbeitsvertrag gilt<br />

die DSGVO. Solche Pauschalvereinbarungen<br />

sind daher kritisch<br />

zu sehen. Die Frage ist, ob eine<br />

Zustimmung wirklich freiwillig erfolgt<br />

im Sinne der DSGVO oder<br />

es nur akzeptiert wird, um einen<br />

Job zu bekommen.<br />

Denn eine Freiwilligkeit im Sinne<br />

der DSGVO liegt nur bei echter<br />

Freiwilligkeit & Transparenz<br />

(für welchen Zweck die Daten<br />

verwendet werden) vor. Diese<br />

Freiwilligkeit ist wohl nicht gegeben,<br />

weil man einen Job als<br />

Existenzrundlage benötigt. Auch<br />

widerspricht so eine Klausel der<br />

Notwendigkeit von Datensparsamkeit<br />

& Zweckgebundenheit.<br />

Also man sieht, welche Klauseln<br />

unsere Basis für das Arbeitsleben<br />

sein können. Daher auch<br />

der dringende Appell: Lass deinen<br />

Arbeitsvertrag vor deiner<br />

Unterschrift checken!<br />

Infos und Quellen:<br />

https://www.gpa.at/themen/arbeitsrecht/arbeitsvertrag-in-oesterreich<br />

https://www.gpa.at/themen/arbeitsrecht/arbeitsrechts-abc/arbeitsrecht-abc-b-f/dienstvertrag<br />

https://www.gpa.at/content/<br />

dam/gpa/images/bundesl%C3%A4nder/salzburg/aktionswoche-m%C3%A4rz-<strong>2022</strong>/aw_arbeitsvertrag_folder_web.pdf

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