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Emsblick Haren - Heft 71 (November/Dezember 2022)

Zeitenwende in der Stadt Den Begriff „Zeitenwende“ hat man in letzter Zeit häufig gehört. Oft in ganz unterschiedlichem Zusammenhang, mit den unterschiedlichsten Bezügen. Meist jedoch lag die Bedeutung dieses Wortes nicht vor der Haustür. Wobei, auch in Haren, direkt mitten in der Stadt, läuft seit längerer Zeit ebenfalls eine Zeitenwende. Ein familiengeführter Betrieb nach dem anderen verschwindet aus dem Stadtbild. Das Fotostudio an der Lange Straße gibt es nicht mehr, das in dessen Nachbarschaft gelegene Schuhfachgeschäft mit eigener Werkstatt ist ebenfalls Geschichte. Nut zwei von vielen Beispielen. Und nun geht mit „Witte-Stadtmitte“ ein weiterer, ein traditionsreicher Betrieb. Er war über 270 Jahre eine feste Größe im Leben der Stadt. Mtsamt Saalbetrieb und Restaurant hat Witte nun für immer die Pforten geschlossen. „Das ist der Gang der Zeit“, mutmaßt manch einer schulterzuckend. „Da kann man eh nichts machen“, trauert ein anderer der Entwicklung hinterher. Über die Gründe, warum jemand seinen Betrieb einstellt, muss nicht spekuliert werden. Alle haben stichhaltige und allzu verständliche Anlässe, sich aus dem Geschäftsleben zurückzuziehen. Nur: In der Summe verändert diese Entwicklung das Erscheinungsbild der Stadt. Letztlich weiß niemand derzeit, wohin die Entwicklung geht. Mehr Online-Einkäufe, mehr Lasten für den Individualverkehr, vielleicht auch noch ein allzu schnelles Knöllchen an der Windschutzscheibe, das alles lockt die Menschen nicht in die City. Trotzdem ist und bleibt sie der Mittelpunkt unserer engeren Lebenswelt. Diese intakt zu halten, ist Aufgabe aller, die dazu beitragen können. Dass dies oft auch gelingt, davon zeugen wieder viele Beiträge in dieser Emsblick-Ausgabe. Vom Hollandmarkt bis zum Lesefest gibt es immer wieder Anlässe, die die Menschen in die City ziehen. Schön, dass es Akteure gibt, die im Schulterschluß mit der Geschäftswelt für „Action“ sorgen. Weiter so. Beim nächsten Besuch in der Innenstadt wünschen wir Ihnen ebenso viel Freude wie bei der Lektüre auch dieser Ausgabe des Emsblick. Und: bleiben Sie optimistisch! Ihr Team vom Emsblick

Zeitenwende in der Stadt

Den Begriff „Zeitenwende“ hat man in letzter Zeit häufig gehört. Oft in ganz unterschiedlichem Zusammenhang, mit den unterschiedlichsten Bezügen. Meist jedoch lag die Bedeutung dieses Wortes nicht vor der Haustür.

Wobei, auch in Haren, direkt mitten in der Stadt, läuft seit längerer Zeit ebenfalls eine Zeitenwende. Ein familiengeführter Betrieb nach dem anderen verschwindet aus dem Stadtbild.

Das Fotostudio an der Lange Straße gibt es nicht mehr, das in dessen Nachbarschaft gelegene Schuhfachgeschäft mit eigener Werkstatt ist ebenfalls Geschichte. Nut zwei von vielen Beispielen. Und nun geht mit „Witte-Stadtmitte“ ein weiterer, ein traditionsreicher Betrieb. Er war über 270 Jahre eine feste Größe im Leben der Stadt. Mtsamt Saalbetrieb und Restaurant hat Witte nun für immer die Pforten geschlossen.

„Das ist der Gang der Zeit“, mutmaßt manch einer schulterzuckend. „Da kann man eh nichts machen“, trauert ein anderer der Entwicklung hinterher. Über die Gründe, warum jemand seinen Betrieb einstellt, muss nicht spekuliert werden. Alle haben stichhaltige und allzu verständliche Anlässe, sich aus dem Geschäftsleben zurückzuziehen. Nur: In der Summe verändert diese Entwicklung das Erscheinungsbild der Stadt.

Letztlich weiß niemand derzeit, wohin die Entwicklung geht. Mehr Online-Einkäufe, mehr Lasten für den Individualverkehr, vielleicht auch noch ein allzu schnelles Knöllchen an der Windschutzscheibe, das alles lockt die Menschen nicht in die City.

Trotzdem ist und bleibt sie der Mittelpunkt unserer engeren Lebenswelt. Diese intakt zu halten, ist Aufgabe aller, die dazu beitragen können. Dass dies oft auch gelingt, davon zeugen wieder viele Beiträge in dieser Emsblick-Ausgabe. Vom Hollandmarkt bis zum Lesefest gibt es immer wieder Anlässe, die die Menschen in die City ziehen. Schön, dass es Akteure gibt, die im Schulterschluß mit der Geschäftswelt für „Action“ sorgen. Weiter so.

Beim nächsten Besuch in der Innenstadt wünschen wir Ihnen ebenso viel Freude wie bei der Lektüre auch dieser Ausgabe des Emsblick. Und: bleiben Sie optimistisch!

Ihr Team vom Emsblick

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Experten<br />

TIPP<br />

Tipps für den<br />

Grundstückskauf<br />

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Wer sich den Traum vom (neuen) Eigenheim erfüllen<br />

möchte, benötigt in der Regel auch ein passendes Baugrundstück.<br />

Worauf Sie beim Grundstückskauf besonders<br />

achten sollten, erfahren Sie in diesem Expertentipp.<br />

Klaus Lübbers<br />

Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Sachv. (DIA)<br />

Sachverständiger für<br />

Immobilienbewertungen<br />

Inhaber von Lübbers<br />

Sachverständigenbüro<br />

Baugrundstücke finden<br />

„Neben der klassischen Suche im Internet<br />

oder in Zeitungen, sollte man bei der Gemeinde<br />

oder regionalen Bauunternehmen<br />

bzw. Baugesellschaften nach baureifen<br />

Grundstücken fragen und sich ggf. vormerken<br />

lassen“, so der erste Rat des Experten.<br />

Als Alternative zu Neubaugebieten<br />

führen einige Gemeinden inzwischen auch<br />

ein sog. „Baulückenkataster“. Darin sind<br />

potenziell bebaubare Grundstücke im gesamten<br />

Gemeindegebiet verzeichnet. Es<br />

handelt sich sowohl um private als auch<br />

um öffentliche Baugrundstücke. Ebenfalls<br />

kann es sich lohnen, die Veröffentlichung<br />

von Zwangsversteigerungsterminen zu<br />

verfolgen. „Dabei sollte man nicht nur auf<br />

unbebaute, sondern auch auf bebaute<br />

Grundstücke achten, denn diese könnten<br />

mit einem abbruchreifen Haus bebaut<br />

sein“, so der Tipp von Klaus Lübbers. „Die<br />

Kosten für die Freilegung eines mit einem<br />

Einfamilienhaus bebauten Grundstücks<br />

kann man grob mit rd. 15.000 bis 20.000 €<br />

kalkulieren“.<br />

Keine Angst vorm Erbbaurecht<br />

Wer nur wenig Kapital zur Verfügung hat,<br />

sollte sich nach einem Erbbaugrundstück<br />

umsehen. Erbbaurechte werden von<br />

kirchlichen oder öffentlichen Institutionen<br />

ebenso wie von Stiftungen oder Kommunen<br />

angeboten. Statt das Baugrundstück<br />

zu kaufen, „pachtet“ man es für eine bestimmte<br />

Laufzeit (meist zwischen 60 und<br />

100 Jahren). Als Gegenleistung zahlt man<br />

dem Grundstückseigentümer während<br />

der Laufzeit einen jährlichen Erbbauzins.<br />

Dieser beträgt in der Regel 2 bis 4% des<br />

Grundstückswertes pro Jahr. Grundlage<br />

ist ein notarieller Vertrag zwischen dem<br />

Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten,<br />

in dem die Bedingungen genau<br />

festgelegt werden (Erbbaurechtsvertrag).<br />

Auskünfte und Hilfen zum Thema<br />

„Erbbaurecht“ erhält man bei Notaren und<br />

Sachverständigen.<br />

Auf die Lage kommt es an<br />

„Zu Beginn der Suche sollte man sein<br />

persönliches Suchprofil erstellen“, rät der<br />

Experte. Soll das neue Zuhause eher städtisch<br />

oder ländlich gelegen sein? Welche<br />

Entfernung darf der Weg zur Arbeitsstätte<br />

maximal aufweisen? Werden Einkaufsmöglichkeiten,<br />

Ärzte, Schulen und Kindergärten<br />

in fußläufiger Entfernung zwingend<br />

benötigt? Wie wichtig ist eine Anbindung<br />

an öffentliche Verkehrsmittel? „Wer sich<br />

im Vorfeld Gedanken macht, kann seine<br />

Suche präzisieren und viel Zeit sparen“,<br />

meint der Fachmann.<br />

Bebauungsvorschriften beachten<br />

Wer ein Grundstück gefunden hat, sollte<br />

sich sofort mit den örtlichen Bauvorschriften<br />

auseinandersetzen. Auskunft erteilt<br />

die zuständige Bauaufsichtsbehörde (üblicherweise<br />

bei der Gemeinde angesiedelt).<br />

Ist ein Bebauungsplan vorhanden, enthält<br />

dieser z.B. Festsetzungen darüber, welche<br />

Bereiche des Grundstücks bebaut werden<br />

dürfen und wie viele Geschosse oder<br />

welche Dachformen auf dem Grundstück<br />

zulässig sind. Liegt kein Bebauungsplan<br />

vor, orientiert sich die Bebaubarkeit üblicherweise<br />

an der vorhandenen Nachbarbebauung<br />

(§ 34 BauGB). „Was viele<br />

vergessen“, mahnt Klaus Lübbers, „sind<br />

mögliche öffentlich-rechtliche Beschränkungen<br />

(z.B. Baulasten) oder privatrechtliche<br />

Belastungen (z.B. Wegerechte, Leitungsrechte).<br />

Das kann so weit gehen,<br />

dass potenzielle Grundstücke de facto gar<br />

nicht mehr bebaut werden können“, weiß<br />

60 | emsblick – <strong>November</strong>/<strong>Dezember</strong> <strong>2022</strong>

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