Landwirtschaft-im-Braunschweiger-Land_2023
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Recht<br />
heitswert mit Wirtschaftswert) festgelegt werden.<br />
Gebräuchlich ist die Hebung nach Fläche. In der Praxis<br />
wird das Nutzungsrecht an den gemeinschaftlichen<br />
Anlagen bei einer Flächenverpachtung an den Pächter<br />
übertragen. Der Beitrag wird nach Realverbandsgesetz<br />
jedoch unverändert auf dem Eigentum erhoben.<br />
St<strong>im</strong>mrechte der Mitglieder<br />
Jedes Mitglied hat <strong>im</strong> Unterhaltungsverband nach der<br />
Größe seiner Mitgliedsfläche ein St<strong>im</strong>mrecht. Das<br />
St<strong>im</strong>mrecht wird vom Mitglied wahrgenommen oder<br />
kann durch schriftliche Vollmacht einer anderen Person<br />
übertragen werden. Ehegatten, Lebenspartner<br />
oder volljährige Abkömmlinge können das St<strong>im</strong>mrecht<br />
ohne Vollmacht wahrnehmen, so lange das Mitglied<br />
nicht selbst anwesend ist oder nicht schriftlich<br />
widersprochen hat.<br />
Die Mitgliedsflächen sind bereits vor rund 150 Jahren<br />
festgelegt worden, bis heute haben sich jedoch<br />
durch Bau- und Gewerbegebiete viele Veränderungen<br />
ergeben. Die Realverbände sind nur verpflichtet, zu<br />
land- und forstwirtschaftlichen Zwecken ihre Leistung<br />
zu erbringen. Nach einem gesetzlich festgelegten<br />
Verfahren kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung<br />
bei der Aufsichtsbehörde – <strong>Land</strong>kreisen<br />
oder selbständigen Städten – die Entlassung der Flächen<br />
aus dem Verbandsgebiet beantragt werden. Es<br />
gibt noch weitere Verfahren um nichtlandwirtschaftliche<br />
Mitglieder auszuschließen, auf die hier nicht<br />
näher eingegangen werden soll.<br />
Die tägliche Beratungspraxis<br />
In der täglichen Beratungspraxis ergeben sich häufig<br />
Fragen zur Beitragshebung und zur Gestaltung der<br />
Beitragsrechnung. Diese sollte den rechtlichen Anforderungen<br />
entsprechen, wie sie für eine Körperschaft<br />
gelten. Also den Zweck der Beitragshebung und eine<br />
Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Auch die Aufgaben<br />
von Vorstand, Rechnungsführung und Schriftführung<br />
werden gelegentlich hinterfragt.<br />
Ein Realverband kann für den eigenen Nachweis<br />
gegenüber den Mitgliedern seinen Haushalt führen –<br />
ist also nicht den Vorgaben einer kommunalen Einrichtung<br />
unterworfen. Die Jahresabrechnung ist nach<br />
Ablauf eines Jahres der Aufsichtsbehörde auf Verlangen<br />
vorzulegen. Der Realverband bietet somit eine<br />
einfache Möglichkeit, die Wege und Gräben in der<br />
freien Feldmark zu verwalten. Die Unterhaltung der<br />
Wege wird allein von der Mitgliedersammlung<br />
beschlossen, aber auch deren Finanzierung.<br />
Vereinigung der niedersächsischen<br />
Realverbände e.V.<br />
Um die Tätigkeiten der verschiedenen Realverbände<br />
in Niedersachsen rechtlich besser vertreten zu können,<br />
wurde <strong>im</strong> Herbst 2019 die „Vereinigung der niedersächsischen<br />
Realverbände e.V.“ durch Mitgliederversammlungsbeschluss<br />
neu gegründet. Vorrang bei<br />
der Beratung der Realverbände hat jedoch die Mitgliedschaft<br />
in den örtlichen <strong>Land</strong>volkkreisverbänden,<br />
deshalb kann die Mitgliedschaft in der Vereinigung<br />
auch erst erworben werden, wenn zuvor eine Mitgliedschaft<br />
<strong>im</strong> örtlichen <strong>Land</strong>volkkreisverband besteht.<br />
Die Vereinigung wird gegenüber der niedersächsischen<br />
Politik und Verwaltung als gemeinsame<br />
Vertretung tätig. Außerdem hat sie die Aufgabe die<br />
Fortbildung der örtlichen Vorstandsmitglieder zu organisieren.<br />
Weiter können zentrale Aufgaben der Realverbände<br />
aufgegriffen und erarbeitet werden. Bestes<br />
Beispiel ist das Angebot von zusätzlichen<br />
Haft-Pflichtversicherungen für Vorstandsmitglieder<br />
(D & O-Versicherung).<br />
Fazit:<br />
Der Realverband bietet damit auch und besonders<br />
heute eine einfache Möglichkeit, die Verwaltung der<br />
Wege und Gräben in der Feldmark in die eigene Hand<br />
zu nehmen. Im Zuge knapper Finanzen in vielen Kommunen<br />
lässt sich die Unterhaltung damit einfach und<br />
kompetent selbst von den beteiligten Grundeigentümern<br />
regeln. Allerdings ist damit die Führung eines<br />
eigenen Verbandes verbunden. Wo früher in vielen<br />
Satzungen noch bis zu sieben Personen in den Vorstand<br />
zu wählen waren, beschränkt man sich heute<br />
auf drei Personen – auch dies spricht für eine Vereinfachung.<br />
Kontakt:<br />
Kurt Hübner<br />
<strong>Land</strong>volk Niedersachsen<br />
<strong>Braunschweiger</strong> <strong>Land</strong> e.V.<br />
Sandra Glitza<br />
Vereinigung niedersächsischer<br />
Realverbände e.V.<br />
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