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Landwirtschaft-im-Braunschweiger-Land_2023

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Recht<br />

heitswert mit Wirtschaftswert) festgelegt werden.<br />

Gebräuchlich ist die Hebung nach Fläche. In der Praxis<br />

wird das Nutzungsrecht an den gemeinschaftlichen<br />

Anlagen bei einer Flächenverpachtung an den Pächter<br />

übertragen. Der Beitrag wird nach Realverbandsgesetz<br />

jedoch unverändert auf dem Eigentum erhoben.<br />

St<strong>im</strong>mrechte der Mitglieder<br />

Jedes Mitglied hat <strong>im</strong> Unterhaltungsverband nach der<br />

Größe seiner Mitgliedsfläche ein St<strong>im</strong>mrecht. Das<br />

St<strong>im</strong>mrecht wird vom Mitglied wahrgenommen oder<br />

kann durch schriftliche Vollmacht einer anderen Person<br />

übertragen werden. Ehegatten, Lebenspartner<br />

oder volljährige Abkömmlinge können das St<strong>im</strong>mrecht<br />

ohne Vollmacht wahrnehmen, so lange das Mitglied<br />

nicht selbst anwesend ist oder nicht schriftlich<br />

widersprochen hat.<br />

Die Mitgliedsflächen sind bereits vor rund 150 Jahren<br />

festgelegt worden, bis heute haben sich jedoch<br />

durch Bau- und Gewerbegebiete viele Veränderungen<br />

ergeben. Die Realverbände sind nur verpflichtet, zu<br />

land- und forstwirtschaftlichen Zwecken ihre Leistung<br />

zu erbringen. Nach einem gesetzlich festgelegten<br />

Verfahren kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung<br />

bei der Aufsichtsbehörde – <strong>Land</strong>kreisen<br />

oder selbständigen Städten – die Entlassung der Flächen<br />

aus dem Verbandsgebiet beantragt werden. Es<br />

gibt noch weitere Verfahren um nichtlandwirtschaftliche<br />

Mitglieder auszuschließen, auf die hier nicht<br />

näher eingegangen werden soll.<br />

Die tägliche Beratungspraxis<br />

In der täglichen Beratungspraxis ergeben sich häufig<br />

Fragen zur Beitragshebung und zur Gestaltung der<br />

Beitragsrechnung. Diese sollte den rechtlichen Anforderungen<br />

entsprechen, wie sie für eine Körperschaft<br />

gelten. Also den Zweck der Beitragshebung und eine<br />

Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Auch die Aufgaben<br />

von Vorstand, Rechnungsführung und Schriftführung<br />

werden gelegentlich hinterfragt.<br />

Ein Realverband kann für den eigenen Nachweis<br />

gegenüber den Mitgliedern seinen Haushalt führen –<br />

ist also nicht den Vorgaben einer kommunalen Einrichtung<br />

unterworfen. Die Jahresabrechnung ist nach<br />

Ablauf eines Jahres der Aufsichtsbehörde auf Verlangen<br />

vorzulegen. Der Realverband bietet somit eine<br />

einfache Möglichkeit, die Wege und Gräben in der<br />

freien Feldmark zu verwalten. Die Unterhaltung der<br />

Wege wird allein von der Mitgliedersammlung<br />

beschlossen, aber auch deren Finanzierung.<br />

Vereinigung der niedersächsischen<br />

Realverbände e.V.<br />

Um die Tätigkeiten der verschiedenen Realverbände<br />

in Niedersachsen rechtlich besser vertreten zu können,<br />

wurde <strong>im</strong> Herbst 2019 die „Vereinigung der niedersächsischen<br />

Realverbände e.V.“ durch Mitgliederversammlungsbeschluss<br />

neu gegründet. Vorrang bei<br />

der Beratung der Realverbände hat jedoch die Mitgliedschaft<br />

in den örtlichen <strong>Land</strong>volkkreisverbänden,<br />

deshalb kann die Mitgliedschaft in der Vereinigung<br />

auch erst erworben werden, wenn zuvor eine Mitgliedschaft<br />

<strong>im</strong> örtlichen <strong>Land</strong>volkkreisverband besteht.<br />

Die Vereinigung wird gegenüber der niedersächsischen<br />

Politik und Verwaltung als gemeinsame<br />

Vertretung tätig. Außerdem hat sie die Aufgabe die<br />

Fortbildung der örtlichen Vorstandsmitglieder zu organisieren.<br />

Weiter können zentrale Aufgaben der Realverbände<br />

aufgegriffen und erarbeitet werden. Bestes<br />

Beispiel ist das Angebot von zusätzlichen<br />

Haft-Pflichtversicherungen für Vorstandsmitglieder<br />

(D & O-Versicherung).<br />

Fazit:<br />

Der Realverband bietet damit auch und besonders<br />

heute eine einfache Möglichkeit, die Verwaltung der<br />

Wege und Gräben in der Feldmark in die eigene Hand<br />

zu nehmen. Im Zuge knapper Finanzen in vielen Kommunen<br />

lässt sich die Unterhaltung damit einfach und<br />

kompetent selbst von den beteiligten Grundeigentümern<br />

regeln. Allerdings ist damit die Führung eines<br />

eigenen Verbandes verbunden. Wo früher in vielen<br />

Satzungen noch bis zu sieben Personen in den Vorstand<br />

zu wählen waren, beschränkt man sich heute<br />

auf drei Personen – auch dies spricht für eine Vereinfachung.<br />

Kontakt:<br />

Kurt Hübner<br />

<strong>Land</strong>volk Niedersachsen<br />

<strong>Braunschweiger</strong> <strong>Land</strong> e.V.<br />

Sandra Glitza<br />

Vereinigung niedersächsischer<br />

Realverbände e.V.<br />

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