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13_Ausgabe Februar 2002

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Der enorme Reichtum des alten Görlitz<br />

resultierte nicht nur aus den Erträgen des<br />

Handels und des Handwerks, sondern auch<br />

aus den Erlösen einer umfangreichen Forstund<br />

Teichwirtschaft.<br />

Bereits im 14. und 15. Jahrhundert kaufte<br />

der sehr umsichtige Rat von den Landesherren<br />

und adligen Grundherren riesige<br />

Wald- und Heideflächen an. Allein die<br />

Görlitzer Heide zwischen Penzig und<br />

Langenau, Birkenlache und Neuhaus<br />

umfasste 27.850 ha Land. So zählte die<br />

Stadt Görlitz bis zum Jahre 1945 zu den<br />

größten kommunalen Landbesitzern<br />

Deutschlands.<br />

Auch die Jagd, eine der vielen Nebennutzungen<br />

in den städtischen Forsten,<br />

brachte dem Stadtsäckel oft recht<br />

erquickliche Gewinne und verbesserte<br />

besonders in den häufigen Notzeiten die<br />

Fleischversorgung der Bürgerschaft. So<br />

erlegten die städtischen Revierförster im<br />

Rechnungsjahr 1780/81 die stattliche Zahl<br />

von 160 Hirschen, 50 Rehen, 56<br />

Wildschweinen, 92 Hasen, 43 Rebhühnern<br />

und zahlreiche Drosseln, Auerhähne,<br />

Birkhühner, Enten, Gänse, Füchse, Marder<br />

und Ottern.<br />

Nach Abzug aller Unkosten flossen<br />

immerhin 757 Taler in die Stadtkasse.<br />

Das entsprach etwa der Hälfte der Einnahmen<br />

aus dem städtischen Geschoss.<br />

Die Bedeutung der Einnahmen wird im<br />

Vergleich zu den Löhnen der Zeit deutlich.<br />

Der Stadtchirurg erhielt im genannten<br />

Rechnungsjahr fünf Taler Jahreslohn.<br />

Das Jagdrecht auf den städtischen Ländereien<br />

lag allein beim Görlitzer Rat. Dieser<br />

musste sich zu seinem Leidwesen immer<br />

wieder und besonders in Notzeiten mit<br />

Wilderern herumschlagen. Zahlreiche<br />

Gerichtsfälle und landesherrliche Mandate<br />

aus dem 17. und 18. Jahrhundert künden<br />

von einer Zunahme dieses, wesentlich der<br />

Not der Zeit geschuldeten Phänomens. In<br />

den landesherrlichen Mandaten aus der Zeit<br />

August des Starken wider die "Raub-<br />

Schützen" wurden drakonische Strafen<br />

angeordnet. Ergriffenen Wilderern drohte<br />

Staupenschlag (öffentliches Auspeitschen)<br />

und die Landesverweisung. Auf das Ausräubern<br />

von Vogelnestern wurden fünf Taler<br />

Strafgeld fällig - der Jahreslohn des besagten<br />

Stadtchirurgen !! Wurde jemand beim<br />

Wildern auf fremden Grund ertappt, sollte<br />

er sogar 30 Taler Strafgeld legen.<br />

So mancher benachbarte Rittergutsbesitzer<br />

beauftragte seinen Jäger ganz diskret,<br />

heimlich den Wildreichtum der Görlitzer für<br />

die eigene Küche nutzbar zu machen.<br />

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