13_Ausgabe Februar 2002
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Der enorme Reichtum des alten Görlitz<br />
resultierte nicht nur aus den Erträgen des<br />
Handels und des Handwerks, sondern auch<br />
aus den Erlösen einer umfangreichen Forstund<br />
Teichwirtschaft.<br />
Bereits im 14. und 15. Jahrhundert kaufte<br />
der sehr umsichtige Rat von den Landesherren<br />
und adligen Grundherren riesige<br />
Wald- und Heideflächen an. Allein die<br />
Görlitzer Heide zwischen Penzig und<br />
Langenau, Birkenlache und Neuhaus<br />
umfasste 27.850 ha Land. So zählte die<br />
Stadt Görlitz bis zum Jahre 1945 zu den<br />
größten kommunalen Landbesitzern<br />
Deutschlands.<br />
Auch die Jagd, eine der vielen Nebennutzungen<br />
in den städtischen Forsten,<br />
brachte dem Stadtsäckel oft recht<br />
erquickliche Gewinne und verbesserte<br />
besonders in den häufigen Notzeiten die<br />
Fleischversorgung der Bürgerschaft. So<br />
erlegten die städtischen Revierförster im<br />
Rechnungsjahr 1780/81 die stattliche Zahl<br />
von 160 Hirschen, 50 Rehen, 56<br />
Wildschweinen, 92 Hasen, 43 Rebhühnern<br />
und zahlreiche Drosseln, Auerhähne,<br />
Birkhühner, Enten, Gänse, Füchse, Marder<br />
und Ottern.<br />
Nach Abzug aller Unkosten flossen<br />
immerhin 757 Taler in die Stadtkasse.<br />
Das entsprach etwa der Hälfte der Einnahmen<br />
aus dem städtischen Geschoss.<br />
Die Bedeutung der Einnahmen wird im<br />
Vergleich zu den Löhnen der Zeit deutlich.<br />
Der Stadtchirurg erhielt im genannten<br />
Rechnungsjahr fünf Taler Jahreslohn.<br />
Das Jagdrecht auf den städtischen Ländereien<br />
lag allein beim Görlitzer Rat. Dieser<br />
musste sich zu seinem Leidwesen immer<br />
wieder und besonders in Notzeiten mit<br />
Wilderern herumschlagen. Zahlreiche<br />
Gerichtsfälle und landesherrliche Mandate<br />
aus dem 17. und 18. Jahrhundert künden<br />
von einer Zunahme dieses, wesentlich der<br />
Not der Zeit geschuldeten Phänomens. In<br />
den landesherrlichen Mandaten aus der Zeit<br />
August des Starken wider die "Raub-<br />
Schützen" wurden drakonische Strafen<br />
angeordnet. Ergriffenen Wilderern drohte<br />
Staupenschlag (öffentliches Auspeitschen)<br />
und die Landesverweisung. Auf das Ausräubern<br />
von Vogelnestern wurden fünf Taler<br />
Strafgeld fällig - der Jahreslohn des besagten<br />
Stadtchirurgen !! Wurde jemand beim<br />
Wildern auf fremden Grund ertappt, sollte<br />
er sogar 30 Taler Strafgeld legen.<br />
So mancher benachbarte Rittergutsbesitzer<br />
beauftragte seinen Jäger ganz diskret,<br />
heimlich den Wildreichtum der Görlitzer für<br />
die eigene Küche nutzbar zu machen.<br />
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