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VNW-Magazin 1/2023

Das VNW-Magazin erscheint fünf Mal im Jahr. Neben Fachartikeln enthält es Berichte und Reportagen über die Mitgliedsunternehmen des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen - den Vermietern mit Werten.

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16 <strong>VNW</strong><br />

17<br />

Troubleshooting<br />

mit<br />

Hamburgs<br />

Finanzsenator<br />

Unter Leitung von Senator Dr. Andreas Dressel und<br />

<strong>VNW</strong>-Direktor Andreas Breitner diskutierten Vertreter<br />

von <strong>VNW</strong>-Unternehmen und den Behörden der Stadt<br />

drei Stunden über komplizierte Erbbaurechtsprobleme.<br />

Es gibt wieder Hoffnung.<br />

VON OLIVER SCHIRG<br />

Hamburg. Es kommt wahrlich nicht oft vor, dass ein Hamburger<br />

Finanzsenator sich persönlich im Detail um die konkrete Lösung<br />

von Problemen einzelner Wohnungsunternehmen kümmert. Dass<br />

es Finanzsenator Dr. Andreas Dressel bei der Lösung komplizierter<br />

Erbbaurechtsprobleme Hamburger <strong>VNW</strong>-Unternehmen dennoch<br />

tat, mag verschiedene Gründe gehabt haben.<br />

Der Wichtigste: Eigentlich hatte die Stadt den <strong>VNW</strong>-Unternehmen<br />

bei den Verhandlungen über eine Wiederauflage des<br />

Bündnisses für das Wohnen versprochen, bis Ende 2021 alle offenen<br />

Fälle in Sachen Erbbau- und Wiederkaufsrecht „einvernehmlich“<br />

zu lösen. Nachdem diese Frist bereits fast ein ganzes Jahr<br />

verstrichen war, drohte nun im vergangenen Dezember, dass auch<br />

das Jahr 2022 ohne Lösung zu Ende gehen sollte.<br />

Der gordische Knoten sollte nun bei einem Treffen Anfang<br />

Dezember im <strong>VNW</strong>-Verbandsgebäude durchgeschlagen werden.<br />

29 Vertreter der betroffenen Unternehmen, des <strong>VNW</strong>, der<br />

Hamburger Finanzbehörde, der Behörde für Stadtentwicklung<br />

und Wohnen sowie des Landesbetriebs Immobilienmanagement<br />

und Grundvermögen (LIG) saßen unter Leitung von Finanzsenator<br />

Dr. Andreas Dressel und <strong>VNW</strong>-Direktor Andreas Breitner fast drei<br />

Stunden zusammen.<br />

Jeder einzelne Fall wurde ausführlich besprochen. Die Vertreter<br />

der Stadt hatten die Kritik der Unternehmen aufgenommen<br />

und deuteten in einigen wichtigen Fragen „Beweglichkeit“ an.<br />

Am Ende ging man mit dem Eindruck gegenseitigen Verständnisses<br />

und mit der Hoffnung auseinander, dass die neu eröffneten<br />

Möglichkeiten in den kommenden Wochen auch wirklich zu den<br />

angestrebten einvernehmlichen Lösungen führen.<br />

Was soll nach dem Auslaufen von Erbbau- und Wiederkaufsrechten<br />

geschehen?<br />

Im Kern geht es darum, wie es am Ende der Vertragslaufzeit bestehender<br />

Erbbau- und Wiederkaufsrechte weitergehen soll. Für<br />

die Vermieter der auf den Grundstücken errichteten Wohnungsbestände,<br />

für die Stadt, als Ausgeber des Erbbaurechts bzw. als<br />

Inhaber des Wiederkaufsrechts und vor allem für die betroffenen<br />

Mieter.<br />

In früheren Jahrzehnten bestand für <strong>VNW</strong>-Unternehmen regelmäßig<br />

die Möglichkeit, die betroffenen Grundstücke zu einem<br />

fairen Preis zu kaufen – oder das Wiederkaufsrecht der FHH abzulösen.<br />

Ein fairer Preis abseits der jeweils aktuellen Bodenrichtwerte<br />

ist notwendig, damit die Genossenschaften und am Gemeinwohl<br />

orientierten Gesellschaften ihren Auftrag, bezahlbaren<br />

Wohnraum anzubieten, auf diesen Grundstücken auch weiterhin<br />

erfüllen können.<br />

Aufgrund der veränderten politischen Großwetterlage in<br />

den vergangenen drei, vier Jahren sollen in Hamburg öffentliche<br />

Grundstücke – egal ob bebaut oder unbebaut – nur noch in ganz<br />

wenigen Ausnahmen verkauft werden dürfen. Um die Spekulation<br />

mit Grundstücken zu vermeiden, will der rot-grüne Senat stattdessen<br />

öffentliche Baugrundstücke eigentlich nur noch im Wege<br />

des Erbbaurechts vergeben.<br />

Was mit Blick auf Grundstücksspekulanten sinnvoll sein mag,<br />

führt bei Bestandshaltern wie Baugenossenschaften oder am Gemeinwohl<br />

orientierten Gesellschaften zu Verärgerung und Frust.<br />

Zum einen, weil sie seit mehr als 100 Jahren unter Beweis stellen,<br />

dass die Stadt bei der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum<br />

auf sie zählen kann.<br />

<strong>VNW</strong>-Unternehmen spekulieren nicht mit Grundstücken. Sie<br />

handeln nicht mit Wohnungen, sondern sorgen seit Jahrzehnten<br />

für den sozialen Frieden in ihren Quartieren und für stabile<br />

Nachbarschaften. Sie kaufen und bauen, um zu bleiben und sich<br />

zu kümmern. Es sind andere Akteure am Grundstücksmarkt, die<br />

durch spekulative Geschäfte die Kaufpreise von Grundstücken<br />

und die damit verbundenen Mieten in die Höhe treiben.<br />

Bestandshaltende Vermieter werden in ihrer Leistungsfähigkeit<br />

geschwächt<br />

Zum anderen schwächt der grundsätzliche Verzicht auf einen Verkauf<br />

öffentlicher Grundstücke die bestandshaltenden Vermieter<br />

ernsthaft in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Banken<br />

gewährten schlechtere Kreditkonditionen, war eine immer wieder<br />

zu hörende Klage bei der Veranstaltung. Das wiederum ist angesichts<br />

der Herausforderungen für die Wohnungswirtschaft infolge<br />

des Klimawandels und der ohnehin massiv gestiegenen Zinsen für<br />

die gesamte Stadtgesellschaft eine schlechte Nachricht.<br />

Besonders ärgerlich ist es, wie in mehreren Fällen, wenn bei<br />

einem baulich zusammenhängenden Ensemble von drei Wohngebäuden,<br />

bei einem von drei Grundstücken, auf denen das Ensemble<br />

steht, das darauf ruhende Wiederkaufsrecht zum Zeitpunkt<br />

der möglichen Ausübung durch die Stadt nicht abgelöst, sondern<br />

ebenfalls nur teuer verlängert werden darf. Wie solle man den<br />

Genossenschaftsmitgliedern die sich daraus ergebenen unterschiedlichen<br />

Mieten erklären?, lautete eine Frage. Weitere Fragen<br />

drehten sich um die Laufzeit des künftigen Erbbaurechts, um<br />

die Entwicklung des Erbbauzinses und um die Erfüllungsoptionen<br />

weiterer mit der Verlängerung verbundener Auflagen.<br />

Es wäre an dieser Stelle zu aufwendig und kompliziert, auf<br />

jeden Fall einzugehen – zu groß sind die Unterschiede. Was aber<br />

bei der Veranstaltung deutlich wurde: Die gute Vorbereitung<br />

durch Vorstand und Geschäftsführung des Hamburger <strong>VNW</strong>-<br />

Landesverbands ermöglichte es, konstruktiv und zielorientiert zu<br />

arbeiten. Auch der Appell des <strong>VNW</strong>-Landesvorsitzenden Marko<br />

Lohmann zu Beginn der Sitzung, die Emotionen „im Zaum“ zu<br />

halten, fruchtete. Das dürfte dem einen oder anderen Vorstand<br />

angesichts der Erfahrungen in den vergangenen Jahren nicht<br />

leicht gefallen sein.<br />

„Seit vier Jahren beschäftigen uns die auslaufenden Erbbaurechtsverträge<br />

unserer Hamburger Mitgliedsunternehmen“, sagte<br />

<strong>VNW</strong>-Direktor Andreas Breitner nach dem dreistündigen Treffen.<br />

„Dabei verfolgen wir nur ein Ziel: Trotz Verlängerung, Wertsteigerungen,<br />

Ablösung oder Kauf, den in den betroffenen Gebäuden<br />

wohnenden Menschen bezahlbare Mieten zu sichern.“<br />

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel habe während<br />

des Treffens „geliefert, zugehört, diskutiert und entschieden. Das<br />

habe ich so nicht mehr für möglich gehalten und bin froh, dass es<br />

dann doch so kam“. h

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