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bag if Jahresbericht 2022

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Rechtssicherheit bei der

3.

Anwendung des ermäßigten

Umsatzsteuersatzes schaffen

Einen großen Erfolg konnten wir

im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung

feststellen. Er enthält folgenden

Satz: „Wir werden Inklusionsunternehmen

stärken, auch durch formale Privilegierung

im Umsatzsteuergesetz.“

5.

Rahmenbedingungen im

Budget für Arbeit verbessern

Im bereits erwähnten Referentenentwurf

zum Gesetz zur Förderung eines

inklusiven Arbeitsmarktes ist vorgesehen,

die Deckelung im Budget für Arbeit

aufzuheben. Damit ist eine unserer

langjährigen Forderungen zum Budget

für Arbeit erfüllt.

Wir setzen uns dafür ein, dass

die nötige Rechtssicherheit in Kürze

hergestellt wird.

4.

Inklusion durch

Vergabe öffentlicher

Aufträge unterstützen

Obwohl das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB), die Unterschwellenvergabeordnung

(UVgO) und

das SGB IX eine beschränkte Ausschreibung

bzw. Bevorzugung der Inklusionsunternehmen

bei der Vergabe durch öffentliche

Auftraggeber ermöglichen, machen

nur wenige Vergabestellen von diesen

Möglichkeiten Gebrauch. Dies liegt u.a.

am Fehlen der Bundesverwaltungsvorschrift

zur Vergabe öffentlicher

Aufträge an Inklusionsbetriebe nach

§ 224 Abs. 2 SGB IX.

Wir werden weiter darauf dringen,

die Bundesverwaltungsvorschrift

zur Vergabe öffentlicher Aufträge

an Inklusionsbetriebe, die im Entwurf

bereits 2019 vorgestellt wurde, ins

Gesetzgebungsverfahren zu bringen.

www.bag-if.de – Jahresbericht 2022

Die Versicherung in der Arbeitslosenversicherung

für Budgetnehmer*innen,

die dadurch von Leistungen des SGB III,

inkl. Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld,

Maßnahmen zur Weiterbildung u.v.m.

ausgeschlossen sind, ist nach wie vor

nicht vorgesehen. In unserer Stellungnahme

zum Referentenentwurf haben

wir erneut darauf hingewiesen.

Kooperative Beschäftigung

6. mit anderen Unternehmen

des allgemeinen Arbeitsmarktes

ermöglichen

Wir haben vorgeschlagen, die Aufgaben

der Inklusionsbetriebe dahingehend

zu ergänzen, dass die Aufgaben nach

§ 216 Satz 1 SGB IX, mit Ausnahme

der Vorbereitung einer Beschäftigung in

Inklusionsfirmen, auch im Rahmen einer

kooperativen Beschäftigung mit anderen

Arbeitgeber*innen zum Zwecke der beruflichen

Eingliederung wahrgenommen

werden können. Damit könnte ein bereits

erprobtes Modell, analog den betriebsintegrierten

Plätzen der WfbM, eta bliert

werden, das den Mitarbeitenden

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#2022: Unser Jahr

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