bag if Jahresbericht 2022
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Rechtssicherheit bei der
3.
Anwendung des ermäßigten
Umsatzsteuersatzes schaffen
Einen großen Erfolg konnten wir
im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung
feststellen. Er enthält folgenden
Satz: „Wir werden Inklusionsunternehmen
stärken, auch durch formale Privilegierung
im Umsatzsteuergesetz.“
5.
Rahmenbedingungen im
Budget für Arbeit verbessern
Im bereits erwähnten Referentenentwurf
zum Gesetz zur Förderung eines
inklusiven Arbeitsmarktes ist vorgesehen,
die Deckelung im Budget für Arbeit
aufzuheben. Damit ist eine unserer
langjährigen Forderungen zum Budget
für Arbeit erfüllt.
Wir setzen uns dafür ein, dass
die nötige Rechtssicherheit in Kürze
hergestellt wird.
4.
Inklusion durch
Vergabe öffentlicher
Aufträge unterstützen
Obwohl das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB), die Unterschwellenvergabeordnung
(UVgO) und
das SGB IX eine beschränkte Ausschreibung
bzw. Bevorzugung der Inklusionsunternehmen
bei der Vergabe durch öffentliche
Auftraggeber ermöglichen, machen
nur wenige Vergabestellen von diesen
Möglichkeiten Gebrauch. Dies liegt u.a.
am Fehlen der Bundesverwaltungsvorschrift
zur Vergabe öffentlicher
Aufträge an Inklusionsbetriebe nach
§ 224 Abs. 2 SGB IX.
Wir werden weiter darauf dringen,
die Bundesverwaltungsvorschrift
zur Vergabe öffentlicher Aufträge
an Inklusionsbetriebe, die im Entwurf
bereits 2019 vorgestellt wurde, ins
Gesetzgebungsverfahren zu bringen.
www.bag-if.de – Jahresbericht 2022
Die Versicherung in der Arbeitslosenversicherung
für Budgetnehmer*innen,
die dadurch von Leistungen des SGB III,
inkl. Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld,
Maßnahmen zur Weiterbildung u.v.m.
ausgeschlossen sind, ist nach wie vor
nicht vorgesehen. In unserer Stellungnahme
zum Referentenentwurf haben
wir erneut darauf hingewiesen.
Kooperative Beschäftigung
6. mit anderen Unternehmen
des allgemeinen Arbeitsmarktes
ermöglichen
Wir haben vorgeschlagen, die Aufgaben
der Inklusionsbetriebe dahingehend
zu ergänzen, dass die Aufgaben nach
§ 216 Satz 1 SGB IX, mit Ausnahme
der Vorbereitung einer Beschäftigung in
Inklusionsfirmen, auch im Rahmen einer
kooperativen Beschäftigung mit anderen
Arbeitgeber*innen zum Zwecke der beruflichen
Eingliederung wahrgenommen
werden können. Damit könnte ein bereits
erprobtes Modell, analog den betriebsintegrierten
Plätzen der WfbM, eta bliert
werden, das den Mitarbeitenden
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#2022: Unser Jahr