bag if Jahresbericht 2022
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mit Behinderung die Möglichkeit gibt,
sich ohne zeitlichen Druck in dem kooperierenden
Unternehmen zu erproben und
zu stabilisieren und das die notwendige
Beratung, Begleitung und Unterstützung
des kooperierenden Unternehmens durch
das Inklusionsunternehmen sicherstellt.
Im o.g. Referentenentwurf wird zwar
der Vermittlungsauftrag der Inklusionsunternehmen
in andere Betriebe des
Arbeitsmarktes gestrichen, die Möglichkeit
der kooperativen Beschäftigung
wurde jedoch nicht aufgegriffen.
Wir haben in unserer Stellungnahme
erneut darauf hingewiesen.
Gesetzliche Grundlagen
7.
für niedrigschwellige
Beschäftigungsangebote
zur Teilhabe an Arbeit schaffen
Seit vielen Jahren fordern wir die
Schaffung von gesetzlichen Grundlagen
zur Förderung von niedrigschwelligen Beschäftigungsangeboten
(Zuverdienst) im
Bereich Teilhabe am Arbeitsleben. So soll
insbesondere psychisch beeinträchtigen
Menschen, die nur in geringem Umfang
tätig sein können, der Zugang zur Teilhabe
am Arbeitsleben ermöglicht werden.
Nach wie vor sind keine gesetzlichen
Rahmenbedingungen für die Verankerung
des Zuverdiensts in der Teilhabe
zum Arbeitsleben geschaffen. Die bag if
konnte aber zumindest gemeinsam
mit der BAGüS einen Entwurf für eine
Orientierungshilfe zum Zuverdienst als
Leistung der Sozialen Teilhabe erarbeiten.
Es bleibt abzuwarten, ob die Mitglieder
der BAGüs die Orientierungshilfe in 2023
verabschieden werden.
Modellprojekt
8.
zur Wirkungsmessung
von Inklusionsbetrieben
In unseren politischen Forderungen
haben wir aufgefordert, eine solide
Grundlagenforschung zu beauftragen,
um die gesamtheitliche Wirkung
der Inklusionsbetriebe – gesellschaftlich,
sozial, finanziell – zu evaluieren.
Angang 2022 haben wir uns entschieden,
die Wirkungsstudie selbst zu beauftragen,
weil wir den Nachweis der gesamtgesellschaftlichen
Wirkung von Inklusionsunternehmen
als wichtige Grundlage
für den Erfolg unserer politischen Arbeit
sehen. Mehr dazu auf Seite 36.
Erste Erfolge bereits im ersten Jahr
der neuen Bundesregierung
Wenn wir auf das erste Jahr der neuen
Regierung blicken, können wir recht zufrieden
sein mit dem Erreichten. Dennoch
bleiben noch eine Reihe von Handlungsoptionen
offen, um die inklusive Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen
im allgemeinen Arbeitsmarkt wesentlich
zu befördern und noch mehr Arbeitsplätze
in Inklusionsunternehmen und inklusiv
orientierten Unternehmen zu schaffen.
Der inklusive Arbeitsmarkt muss eine
realistische Perspektive werden statt
unerreichbarer Vision.
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