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bag if Jahresbericht 2022

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mit Behinderung die Möglichkeit gibt,

sich ohne zeitlichen Druck in dem kooperierenden

Unternehmen zu erproben und

zu stabilisieren und das die notwendige

Beratung, Begleitung und Unterstützung

des kooperierenden Unternehmens durch

das Inklusionsunternehmen sicherstellt.

Im o.g. Referentenentwurf wird zwar

der Vermittlungsauftrag der Inklusionsunternehmen

in andere Betriebe des

Arbeitsmarktes gestrichen, die Möglichkeit

der kooperativen Beschäftigung

wurde jedoch nicht aufgegriffen.

Wir haben in unserer Stellungnahme

erneut darauf hingewiesen.

Gesetzliche Grundlagen

7.

für niedrigschwellige

Beschäftigungsangebote

zur Teilhabe an Arbeit schaffen

Seit vielen Jahren fordern wir die

Schaffung von gesetzlichen Grundlagen

zur Förderung von niedrigschwelligen Beschäftigungsangeboten

(Zuverdienst) im

Bereich Teilhabe am Arbeitsleben. So soll

insbesondere psychisch beeinträchtigen

Menschen, die nur in geringem Umfang

tätig sein können, der Zugang zur Teilhabe

am Arbeitsleben ermöglicht werden.

Nach wie vor sind keine gesetzlichen

Rahmenbedingungen für die Verankerung

des Zuverdiensts in der Teilhabe

zum Arbeitsleben geschaffen. Die bag if

konnte aber zumindest gemeinsam

mit der BAGüS einen Entwurf für eine

Orientierungshilfe zum Zuverdienst als

Leistung der Sozialen Teilhabe erarbeiten.

Es bleibt abzuwarten, ob die Mitglieder

der BAGüs die Orientierungshilfe in 2023

verabschieden werden.

Modellprojekt

8.

zur Wirkungsmessung

von Inklusionsbetrieben

In unseren politischen Forderungen

haben wir aufgefordert, eine solide

Grundlagenforschung zu beauftragen,

um die gesamtheitliche Wirkung

der Inklusionsbetriebe – gesellschaftlich,

sozial, finanziell – zu evaluieren.

Angang 2022 haben wir uns entschieden,

die Wirkungsstudie selbst zu beauftragen,

weil wir den Nachweis der gesamtgesellschaftlichen

Wirkung von Inklusionsunternehmen

als wichtige Grundlage

für den Erfolg unserer politischen Arbeit

sehen. Mehr dazu auf Seite 36.

Erste Erfolge bereits im ersten Jahr

der neuen Bundesregierung

Wenn wir auf das erste Jahr der neuen

Regierung blicken, können wir recht zufrieden

sein mit dem Erreichten. Dennoch

bleiben noch eine Reihe von Handlungsoptionen

offen, um die inklusive Teilhabe

von Menschen mit Behinderungen

im allgemeinen Arbeitsmarkt wesentlich

zu befördern und noch mehr Arbeitsplätze

in Inklusionsunternehmen und inklusiv

orientierten Unternehmen zu schaffen.

Der inklusive Arbeitsmarkt muss eine

realistische Perspektive werden statt

unerreichbarer Vision.

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