NK 06_Bafin
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18 TITEL STORY<br />
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Wie geht die BaFin dabei vor?<br />
Zunächst prüft sie, ob die Geschäfte<br />
nach Maßgabe der Aufsichtsgesetze<br />
erlaubnispflichtig sind.<br />
Auf einen Blick<br />
Erlaubnispflichtige Geschäfte<br />
Für folgende Geschäfte benötigen<br />
Anbieter eine Erlaubnis:<br />
Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen<br />
nach dem Kreditwesengesetz<br />
(KWG)<br />
Wertpapierdienstleistungen nach<br />
dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)<br />
Versicherungsgeschäfte nach dem<br />
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)<br />
Zahlungsdienste oder das E-Geld-<br />
Geschäft nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz<br />
(ZAG)<br />
Verwaltung von Investmentvermögen<br />
im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs<br />
(KAGB)<br />
Kommt die BaFin zu dem Schluss,<br />
dass ein Anbieter ohne die erforderliche<br />
Erlaubnis beispielsweise Bankgeschäfte<br />
betreibt oder Wertpapierdienstleistungen<br />
erbringt, dann ordnet<br />
sie an, diese einzustellen und abzuwickeln.<br />
Flankiert werden die Anordnungen<br />
mit der Androhung und Festsetzung<br />
von Zwangsgeldern, damit sie<br />
möglichst schnell und effektiv wirken.<br />
Die Anordnungen sind kraft Gesetzes<br />
sofort vollziehbar. Die BaFin macht<br />
sie öffentlich bekannt, um potentielle<br />
Anlegerinnen und Anleger zu warnen.<br />
Grundsätzlich gilt: Auch bei der Verfolgung<br />
unerlaubter Geschäfte arbeitet<br />
die BaFin risikoorientiert. Sie richtet<br />
sich nach den Marktgegebenheiten.<br />
Sie hat im Blick, welche neuen<br />
Geschäftsmodelle und Trends es<br />
gibt, und reagiert umso härter, je höher<br />
sie das Schadenspotential der<br />
unerlaubten Geschäfte einschätzt.<br />
Illegale Finanzgeschäfte: Neuer<br />
Höchststand im Jahr 2022<br />
Die Zahl der förmlichen Maßnahmen<br />
erreichte 2022 einen neuen Höchststand:<br />
354 solcher Maßnahmen hat<br />
die BaFin beschlossen.<br />
Auf einen Blick<br />
Weißer, Schwarzer und Grauer<br />
Kapitalmarkt<br />
Der Weiße Kapitalmarkt erfasst die<br />
Kreditinstitute, Finanzdienstleister,<br />
Zahlungsdienstleister, E-Geld-Institute,<br />
Kapitalverwaltungsgesellschaften<br />
und Versicherungsunternehmen, die<br />
für ihre Tätigkeiten eine Erlaubnis<br />
nach den jeweils einschlägigen Aufsichtsgesetzen<br />
haben (siehe Infokasten<br />
„Erlaubnispflichtige Geschäfte“).<br />
Sie sind erlaubt tätig und werden von<br />
der BaFin laufend beaufsichtigt.<br />
Im Gegensatz dazu üben am illegalen<br />
Schwarzen Kapitalmarkt Akteure<br />
erlaubnispflichtige Geschäfte<br />
ohne die erforderliche Erlaubnis<br />
der BaFin aus oder betreiben sogar<br />
verbotene Geschäfte. Das sind<br />
Geschäfte, die gar nicht erst erlaubt<br />
werden können.<br />
Der Graue Kapitalmarkt umschreibt<br />
die Marktteilnehmer und Angebote,<br />
die für ihre Angebote keine Erlaubnis<br />
der BaFin benötigen und daher von<br />
ihr auch nicht beaufsichtigt werden.<br />
Die Angebote, die auf dem Grauen<br />
Kapitalmarkt vertrieben werden, können<br />
aber als Vermögensanlagen oder<br />
Wertpapiere einer Prospektpflicht<br />
unterliegen.<br />
Wertvolle Hinweise von Betroffenen<br />
Ausgangspunkt für Ermittlungen<br />
der BaFin sind oft Beschwerden von<br />
Anlegerinnen und Anlegern. Auch<br />
Geschäftspartner, Konkurrenten oder<br />
Strafverfolgungsbehörden weisen<br />
Meist gehen aufwändige<br />
Recherchen den konkreten<br />
Durchsuchungen voraus.<br />
die BaFin auf unerlaubte Geschäfte<br />
hin. Die BaFin nimmt dann Einsicht in<br />
die Handelsregister und recherchiert<br />
im Internet und anderen Medien.<br />
Meist fordert sie die Betreiber auf, zu<br />
den fraglichen Geschäften Stellung<br />
zu nehmen und bestimmte Unterlagen<br />
dazu vorzulegen.<br />
Kooperieren die Betreiber nicht, kann<br />
die BaFin zur Aufklärung des Sachverhalts<br />
die Geschäfts- und Wohnräume<br />
der Betreiber durchsuchen<br />
und Beweismittel sicherstellen. Speziell<br />
geschulte Kolleginnen und Kollegen<br />
der Abteilung IF sind in der gesamten<br />
Bundesrepublik für Durchsuchungen<br />
im Einsatz.<br />
Wie eine solche Durchsuchung ablaufen<br />
kann und wer daran beteiligt<br />
ist, berichtet ein BaFin-Mitarbeiter<br />
im nachstehenden Interview „Notfalls<br />
mit der Brechstange“.<br />
Auf einen Blick<br />
Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden<br />
Die BaFin arbeitet intensiv mit Staatsanwaltschaften<br />
und Strafverfolgungsbehörden<br />
zusammen. Das ist für beide<br />
Seiten wichtig.<br />
Die BaFin ist selbst jedoch keine<br />
Strafverfolgungsbehörde. Ihre Aufgabe<br />
ist die Gefahrenabwehr. Dabei<br />
agiert die BaFin unabhängig von den<br />
Strafverfolgungsbehörden. Ihre Ermittlungen<br />
setzen oft lange vor den<br />
strafrechtlichen Ermittlungen ein. Soweit<br />
erforderlich, stimmt die BaFin ihr<br />
Vorgehen mit den Strafverfolgern ab.<br />
Sie stellt den Strafverfolgungsbehörden<br />
auch ihre Erkenntnisse zur Verfügung<br />
und unterstützt sie mit ihrer<br />
Expertise.<br />
Die Aufsichtsgesetze sehen zudem<br />
vor, dass die BaFin umgekehrt bei der<br />
Aufnahme strafrechtlicher Ermittlun-<br />
gen möglichst frühzeitig informiert<br />
und eingebunden wird.<br />
Weisungen retten<br />
Kundengelder<br />
Mit Weisungen kann die BaFin das<br />
Geld der Anlegerinnen und Anlegergelder<br />
und andere Vermögenswerte<br />
sichern. Bildlich gesprochen, werden<br />
die Konten der kriminellen Betreiber<br />
eingefroren. Im besten Fall können<br />
dank dieser Maßnahmen Gelder, die<br />
mit unerlaubten Geschäften entgegengenommen<br />
wurden, bei einer<br />
späteren Abwicklung an die Anlegerinnen<br />
und Anleger zurückgezahlt<br />
werden. Die BaFin erlässt solche Weisungen<br />
insbesondere, wenn die Gefahr<br />
besteht, dass ein Betreiber illegaler<br />
Geschäfte Gelder dem Zugriff<br />
deutscher Behörden entziehen will,<br />
Ein Teil der<br />
Bitcoin-Automaten ist<br />
illegal<br />
etwa durch Überweisungen ins Ausland.<br />
Ist das Geld erst einmal im Ausland,<br />
ist es in der Regel für die Anlegerinnen<br />
und Anleger verloren.<br />
Daneben kann die BaFin ihre Weisungen<br />
auch an kontoführende Stellen<br />
adressieren, beispielsweise an Kreditinstitute.<br />
Weisungen – vor allem in<br />
Form von Kontensperren – sind ein<br />
effektives Mittel, um innerhalb kurzer<br />
Zeit unerlaubt entgegengenommene<br />
Gelder zu sichern. Die BaFin hat Konten<br />
schon oft und in vielen verschiedenen<br />
Fallkonstellationen sperren<br />
lassen – etwa bei klassischen<br />
Schneeballsystemen, die je nach<br />
Ausgestaltung ein unerlaubtes Einlagengeschäft<br />
darstellen können. Die<br />
Beträge sind mitunter beachtlich: Mit<br />
einzelnen Kontensperren hat die Ba-<br />
Fin bereits Vermögenswerte in zweistelliger<br />
Millionenhöhe gesichert. Übrigens:<br />
Der Zugriff der BaFin ist nicht<br />
auf Bankkonten beschränkt. Die Abteilung<br />
IF hat auch schon Gold- und<br />
Silberbestände und Bargeld sichergestellt.<br />
Bitcoin-Automaten:<br />
Hohes Geldwäscherisiko<br />
Die BaFin verfolgt auch den illegalen<br />
Betrieb von Bitcoin-Automaten. An<br />
solchen Automaten können Bitcoin<br />
gekauft oder verkauft werden. Der<br />
springende Punkt: Für diese relativ<br />
neue Finanzdienstleistung benötigt<br />
05.2023 <strong>06</strong>.2023<br />
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