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NK 06_Bafin

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TITEL STORY<br />

17<br />

© Adobe Stock / Michael<br />

TATORT INTERNET:<br />

WIE DIE BAFIN ILLEGALE<br />

FINANZGESCHÄFTE<br />

BEKÄMPFT<br />

So oft wie noch nie ist die Finanzaufsicht BaFin im vergangenen Jahr gegen dubiose<br />

Finanzanbieter vorgegangen. Es gibt immer wieder neue Maschen. Ein<br />

Klick – und das Geld ist weg: Diese Erfahrung machen immer wieder Anlegerinnen<br />

und Anleger, die ihre Ersparnisse vermeintlich seriösen Finanzdienstleistern<br />

im Internet anvertrauen. Aktiendeals, Kredite, Versicherungspolicen oder<br />

der ganz große Gewinn mit Kryptowährungen – dubiose Anbieter machen sich<br />

mehr und mehr im Netz breit und werben vor allem auf Online-Handelsplattformen<br />

für Finanzprodukte und -dienstleistungen.<br />

Und das alles, ohne die Erlaubnis zu<br />

haben und von der BaFin beaufsichtigt<br />

zu werden. Dabei behaupten sie<br />

oft gerade das: von der Finanzaufsicht<br />

BaFin oder anderen Behörden<br />

beaufsichtigt zu werden. Manche<br />

agieren auch unter dem Namen eines<br />

lizensierten Unternehmens, was<br />

nichts anderes ist als Identitätsdiebstahl.<br />

Alle diese Maschen haben eines<br />

gemeinsam: Sie können die Opfer<br />

in den Ruin führen.<br />

Auch und gerade für Geschäfte im<br />

Internet gilt: Um nicht Opfer eines<br />

Betrugs zu werden, sollten sich Anlegerinnen<br />

und Anleger vor Vertragsschluss<br />

über den Anbieter informieren.<br />

Besonders empfehlenswert sind<br />

ein Blick auf die Warnmeldungen,<br />

welche die BaFin auf ihrer Homepage<br />

veröffentlicht, und ein Blick in die Unternehmensdatenbank<br />

der BaFin. Ist<br />

ein Unternehmen nicht in der Datenbank<br />

gelistet, ist Vorsicht geboten.<br />

BaFin: Gefahrenabwehr auf dem<br />

Schwarzen Kapitalmarkt<br />

Bank-, Finanzdienstleistungs-, Investment-<br />

und Versicherungsgeschäfte,<br />

Zahlungsdienste- und E-Geld-Geschäfte<br />

darf in Deutschland nur betreiben,<br />

wer eine schriftliche Erlaubnis<br />

der BaFin hat (siehe Infokasten „Erlaubnispflichtige<br />

Geschäfte“). Das ist<br />

gesetzlich vorgeschrieben. Das Marktsegment,<br />

in dem sich Anbieter bewegen,<br />

die erlaubnispflichtige Geschäfte<br />

ohne Erlaubnis tätigen, wird Schwarzer<br />

Kapitalmarkt genannt (siehe Infokasten<br />

„Weißer, Schwarzer und Grauer<br />

Kapitalmarkt“).<br />

Die Abteilung Integrität des Finanzsystems<br />

(IF) der BaFin setzt den gesetzlichen<br />

Erlaubnisvorbehalt durch und<br />

verfolgt die illegalen Geschäfte auf<br />

dem Schwarzen Kapitalmarkt. Falls erforderlich,<br />

ficht sie Fälle, in denen gegen<br />

die Aufsichtsgesetze verstoßen<br />

wurde, auch vor den Verwaltungsgerichten<br />

aus. Die BaFin ist qua Gesetz<br />

eine Gefahrenabwehrbehörde –<br />

und die Bekämpfung von unerlaubten<br />

Geschäften ein<br />

zentrales Anliegen der<br />

Abteilung IF. Die Ba-<br />

Fin arbeitet dabei<br />

eng mit den Strafverfolgungsbehörden<br />

zusammen<br />

(siehe Infokasten<br />

„Zusammenarbeit<br />

mit<br />

Strafverfolgungsbehörden“).<br />

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