NK 06_Bafin
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TITEL STORY<br />
17<br />
© Adobe Stock / Michael<br />
TATORT INTERNET:<br />
WIE DIE BAFIN ILLEGALE<br />
FINANZGESCHÄFTE<br />
BEKÄMPFT<br />
So oft wie noch nie ist die Finanzaufsicht BaFin im vergangenen Jahr gegen dubiose<br />
Finanzanbieter vorgegangen. Es gibt immer wieder neue Maschen. Ein<br />
Klick – und das Geld ist weg: Diese Erfahrung machen immer wieder Anlegerinnen<br />
und Anleger, die ihre Ersparnisse vermeintlich seriösen Finanzdienstleistern<br />
im Internet anvertrauen. Aktiendeals, Kredite, Versicherungspolicen oder<br />
der ganz große Gewinn mit Kryptowährungen – dubiose Anbieter machen sich<br />
mehr und mehr im Netz breit und werben vor allem auf Online-Handelsplattformen<br />
für Finanzprodukte und -dienstleistungen.<br />
Und das alles, ohne die Erlaubnis zu<br />
haben und von der BaFin beaufsichtigt<br />
zu werden. Dabei behaupten sie<br />
oft gerade das: von der Finanzaufsicht<br />
BaFin oder anderen Behörden<br />
beaufsichtigt zu werden. Manche<br />
agieren auch unter dem Namen eines<br />
lizensierten Unternehmens, was<br />
nichts anderes ist als Identitätsdiebstahl.<br />
Alle diese Maschen haben eines<br />
gemeinsam: Sie können die Opfer<br />
in den Ruin führen.<br />
Auch und gerade für Geschäfte im<br />
Internet gilt: Um nicht Opfer eines<br />
Betrugs zu werden, sollten sich Anlegerinnen<br />
und Anleger vor Vertragsschluss<br />
über den Anbieter informieren.<br />
Besonders empfehlenswert sind<br />
ein Blick auf die Warnmeldungen,<br />
welche die BaFin auf ihrer Homepage<br />
veröffentlicht, und ein Blick in die Unternehmensdatenbank<br />
der BaFin. Ist<br />
ein Unternehmen nicht in der Datenbank<br />
gelistet, ist Vorsicht geboten.<br />
BaFin: Gefahrenabwehr auf dem<br />
Schwarzen Kapitalmarkt<br />
Bank-, Finanzdienstleistungs-, Investment-<br />
und Versicherungsgeschäfte,<br />
Zahlungsdienste- und E-Geld-Geschäfte<br />
darf in Deutschland nur betreiben,<br />
wer eine schriftliche Erlaubnis<br />
der BaFin hat (siehe Infokasten „Erlaubnispflichtige<br />
Geschäfte“). Das ist<br />
gesetzlich vorgeschrieben. Das Marktsegment,<br />
in dem sich Anbieter bewegen,<br />
die erlaubnispflichtige Geschäfte<br />
ohne Erlaubnis tätigen, wird Schwarzer<br />
Kapitalmarkt genannt (siehe Infokasten<br />
„Weißer, Schwarzer und Grauer<br />
Kapitalmarkt“).<br />
Die Abteilung Integrität des Finanzsystems<br />
(IF) der BaFin setzt den gesetzlichen<br />
Erlaubnisvorbehalt durch und<br />
verfolgt die illegalen Geschäfte auf<br />
dem Schwarzen Kapitalmarkt. Falls erforderlich,<br />
ficht sie Fälle, in denen gegen<br />
die Aufsichtsgesetze verstoßen<br />
wurde, auch vor den Verwaltungsgerichten<br />
aus. Die BaFin ist qua Gesetz<br />
eine Gefahrenabwehrbehörde –<br />
und die Bekämpfung von unerlaubten<br />
Geschäften ein<br />
zentrales Anliegen der<br />
Abteilung IF. Die Ba-<br />
Fin arbeitet dabei<br />
eng mit den Strafverfolgungsbehörden<br />
zusammen<br />
(siehe Infokasten<br />
„Zusammenarbeit<br />
mit<br />
Strafverfolgungsbehörden“).<br />
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