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Carl-Engler-Medaillen-Träger: Prof. Dr. rer.nat. Walter Rühl - DGMK

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Royalties<br />

Förderabgaben und Förderzinsen werden von den Unternehmen für das<br />

Recht gezahlt, Bodenschätze wie z. B. Erdöl und Erdgas zu fördern.<br />

Empfänger dieses Entgelts sind Staaten und Länder, aber auch private<br />

Grundeigentümer.<br />

In Deutschland wird die Förderabgabe seit dem 1. Januar 1982 von den<br />

Bundesländern auf der Grundlage des Bundesberggesetzes durch<br />

Verordnung festgelegt. Bemessungsgrundlage ist beim Erdöl der Marktwert<br />

der frei gehandelten Mengen in € je Tonne und beim Erdgas der von den<br />

Gewinnungsunternehmen erzielte Preis in € je Kilowattstunde.<br />

Der Regelsatz der Förderabgabe beträgt 10 %. Bei Vorliegen bestimmter<br />

Voraussetzungen kann dieser Satz auf maximal 40 % angehoben werden;<br />

es sind aber auch eine Unterschreitung des Regelsatzes und eine völlige<br />

Aussetzung der Förderabgabe möglich.<br />

Förderzinsen werden in Deutschland nur insoweit gezahlt, als die<br />

Förderung auf der Grundlage von Konzessionsverträgen erfolgt, die bis<br />

zum Jahr 1934 mit privaten Grundeigentümern geschlossen wurden.<br />

Empfänger sind hier im Wesentlichen Privatpersonen, Unternehmen und<br />

Gemeinden.<br />

Der Begriff Royalties stammt aus dem englischen Jagdrecht. An den<br />

zumeist königlichen Eigentümer eines Waldes musste pro erlegtem Wild<br />

vom Jäger eine Abgabe entrichtet werden.<br />

Über eine Milliarde €<br />

Im Jahre 2006 wurden insgesamt über eine Milliarde € an<br />

Förderabgaben/Förderzins entrichtet. Auf Erdgas entfielen 928 Mio. € und<br />

auf Erdöl 105 Mio. €.<br />

Der größte Anteil in Höhe von 940 Mio. € ging an Niedersachsen. Es folgt<br />

Schleswig-Holstein mit einer Größenordnung weniger, nämlich 92 Mio. €

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