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IMMOBILIENMARKT-Magazin 09/10 2023

Der IMMOBILIENMARKT ist eine der renommiertesten Online- und Print-Magazine für Immobilien in Norddeutschland. Seit 1978 bietet der IMMOBILIENMARKT ein breit gefächertes Spektrum an interessanten Immobilien sowie informativen redaktionellen Beiträgen, Tipps und innovativen Trends.

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Veränderungen des Gemeinschaftseigentums<br />

nur mit Absprache<br />

Beschlusszwang<br />

Manche Dinge gehören einfach<br />

zusammen. Mit dem Legionellen-<br />

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dann Analyse<br />

Wenn Trinkwasser<br />

Wer Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

ist, der muss akzeptieren,<br />

dass es sich auch<br />

wirklich um eine „Gemeinschaft“<br />

handelt, in der viele<br />

Beschlüsse nur miteinander<br />

gefasst werden können.<br />

Im Garten eines Doppelhauses,<br />

also einer Zweiergemeinschaft,<br />

hatte hingegen<br />

einer der Eigentümer schon<br />

mal begonnen, die Grube für<br />

einen Swimmingpool auszuheben.<br />

Das wollte sich die<br />

andere Partei nicht bieten<br />

lassen und ging gerichtlich<br />

dagegen vor.<br />

Alle drei damit befassten<br />

Instanzen bejahten nach<br />

Information des Infodienstes<br />

Recht und Steuern der<br />

LBS einen Unterlassungsanspruch<br />

gegen den Pool.<br />

Zwar könne es durchaus<br />

sein, dass eine Partei einen<br />

rechtlichen Anspruch auf<br />

Zustimmung zur Errichtung<br />

eines Schwimmbeckens<br />

habe, aber trotzdem müsse<br />

zuvor eine Gestattung durch<br />

den Miteigentümer eingeholt<br />

werden.<br />

„Man darf (...) nicht einfach<br />

darauf losbauen“, stellte das<br />

Gericht fest.<br />

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen<br />

V ZR 140/22)<br />

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