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Entwurf des Haushaltsplans 2024: Band I, Vorbericht

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C/042<br />

Im Haushaltsentwurf <strong>2024</strong> zugrunde gelegt wurden<br />

● die aktuelle Bemessungsgrundlage (Umlagegrundlagen für die Berechnung der Regionsumlage zuzüglich der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen<br />

gem. eigener Berechnung)<br />

● der vom Landschaftsverband im Rahmen <strong>des</strong> Benehmensverfahrens zu seinem Haushalt <strong>2024</strong> angekündigte Umlagesatz<br />

von 15,95 %, der für die Folgejahre weiter ansteigen soll (2025: 16,2 % 2026 und 2027: 16,5 %).<br />

Danach ergibt sich folgende Berechnung der Landschaftsumlage:<br />

Landschaftsumlage 2023 - 2027 (Haushaltsentwurf <strong>2024</strong>, SRT 28.09.2023)<br />

2023* <strong>2024</strong> 2025 2026 2027<br />

Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz<br />

€ € € € €<br />

Bemessungsgrundlage 1.199.395.836 1.212.213.807 1.242.519.152 1.292.219.918 1.343.908.715<br />

Steigerung lt. Orientierungsdaten 2,50% 4,00% 4,00%<br />

Umlagesatz 15,65% 15,95% 16,20% 16,50% 16,50%<br />

Landschaftsumlage 187.705.448 193.348.103 201.288.103 213.216.287 221.744.938<br />

Steigerung in € 5.642.655 7.940.000 11.928.184 8.528.651<br />

Steigerung in % 3,01% 4,11% 5,93% 4,00%<br />

*Die vom LVR im Rahmen <strong>des</strong> Nachtragshaushalts für 2023 beschlossene Verringerung der Umlageerhöhung (auf 15,3 % anstelle<br />

der veranschlagten 15,65%) wurde mit Beschluss <strong>des</strong> SRT vom 15.06.2023 an die regionsangehörigen Kommunen weitergegeben.

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